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  3. goldwing
  • Posts by goldwing

    • Anhängerdose 7- oder 13polig?

      • goldwing
      • April 25, 2008 at 12:24 AM

      Für das zuletzt aufgebrachte (Zusatz-) Problem mit dem Sachtransportanhänger habe ich die 13 polige West / Multicon Dose montiert . Das ist eigentlich eine 'alte' 7polige Jäeger Dose, die sechs Zusatzpole an der Aussenwand hat. Damit kann ich - ausser dem 13poligen Jäeger - alles anstecken. Die Polnumerierung ist leicht auszumachen, 1-7 die dicken Stecker, 8-13 die dünneren Aussenstecker. So kann ich auch - wie die neuesten Empfehlungen lauten - den Minuspol doppelt führen, denn es nützt nichts, zwei (dicke) Plus-Adern und nur eine Minusader. Der Strom fliesst ja nicht nur hin, sonder auch her.

      Diese Dose gibt es auch mit dem zusätzlichen Kontakt, damit die Nebelrückleuchten am Fahrzeug beim Hängerbetrieb abgeschaltet werden kann (! gilt bei mir nur für Wowa, nicht für Schtransport). Ohne diese Abschaltung hätte ich bei Nebel eine rote Wowa-Front.

      Reinigung, ja, kann problematisch sein, wenn die Dichtung nicht ganz dichtet (vom Fabrikat abhängig???). Ich hatte plötzlich viel Grünspan drin. Hauptursache: Dose war sogar leicht aufwärts montiert, das Wasser drang irgendwo ein und blieb liegen. Seit sie abwärts guckt ist das Problem gelöst.

    • Anhängerdose 7- oder 13polig?

      • goldwing
      • April 25, 2008 at 12:24 AM

      Für das zuletzt aufgebrachte (Zusatz-) Problem mit dem Sachtransportanhänger habe ich die 13 polige West / Multicon Dose montiert . Das ist eigentlich eine 'alte' 7polige Jäeger Dose, die sechs Zusatzpole an der Aussenwand hat. Damit kann ich - ausser dem 13poligen Jäeger - alles anstecken. Die Polnumerierung ist leicht auszumachen, 1-7 die dicken Stecker, 8-13 die dünneren Aussenstecker. So kann ich auch - wie die neuesten Empfehlungen lauten - den Minuspol doppelt führen, denn es nützt nichts, zwei (dicke) Plus-Adern und nur eine Minusader. Der Strom fliesst ja nicht nur hin, sonder auch her.

      Diese Dose gibt es auch mit dem zusätzlichen Kontakt, damit die Nebelrückleuchten am Fahrzeug beim Hängerbetrieb abgeschaltet werden kann (! gilt bei mir nur für Wowa, nicht für Schtransport). Ohne diese Abschaltung hätte ich bei Nebel eine rote Wowa-Front.

      Reinigung, ja, kann problematisch sein, wenn die Dichtung nicht ganz dichtet (vom Fabrikat abhängig???). Ich hatte plötzlich viel Grünspan drin. Hauptursache: Dose war sogar leicht aufwärts montiert, das Wasser drang irgendwo ein und blieb liegen. Seit sie abwärts guckt ist das Problem gelöst.

    • zul GGw Zugfahrzeug erhöht sich bei Anhängerbetrieb

      • goldwing
      • April 23, 2008 at 11:39 PM

      Ich habe bereits eine sehr ausführliche Antwort erhalten, die einiges Bestätigen, aber auch einige meiner bisherigen Ansichten korrigieren.

      Eine Frage ist noch offen, sobald diese auch geklärt ist möchte ich den Wortlaut hier einfügen. Ich habe auch um eine Freigabe der Antwort in diesem Forum ersucht, so dass ich mit Copy-Paste das Original einsetzen kann.

      Die nächsten Tage bin ich abwesen, melde mich aber so rasch wie möglich wieder.

    • zul GGw Zugfahrzeug erhöht sich bei Anhängerbetrieb

      • goldwing
      • April 23, 2008 at 11:39 PM

      Ich habe bereits eine sehr ausführliche Antwort erhalten, die einiges Bestätigen, aber auch einige meiner bisherigen Ansichten korrigieren.

      Eine Frage ist noch offen, sobald diese auch geklärt ist möchte ich den Wortlaut hier einfügen. Ich habe auch um eine Freigabe der Antwort in diesem Forum ersucht, so dass ich mit Copy-Paste das Original einsetzen kann.

      Die nächsten Tage bin ich abwesen, melde mich aber so rasch wie möglich wieder.

    • zul GGw Zugfahrzeug erhöht sich bei Anhängerbetrieb

      • goldwing
      • April 22, 2008 at 12:29 AM

      Ich werde das Thema abschliessend ergründen und erst Ruhe geben, wenn mir glaubhaft zuverlässige Antworten auf diese - zugegebenermassen etwas seltenen Fragen - gegeben werden.

      Der Gesetzestext:
      Der Abgabe unterliegen Transportmotorwagen und Transportanhänger nach den Artikeln 11 Absatz 1 und 20 Absatz 1 der Verordnung vom 19. Juni 19951 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), soweit ihr Gesamtgewicht nach Artikel 7 Absatz 4 VTS je über 3,5 t beträgt

      Die Aufzählung umfasst dann:
      Schwere Personenwagen, Gesellschaftswagen, Lastwagen, ..... Wohnmotorwagen .... Wohnanhänger ... .

      Aus dieser Formulierung lese ich speziell, dass ein von einem 'grossen Womo' (>3.5t) gezogener Anhänger, der weniger als 3.5 t wiegt, nicht der LSVA unterliegt. Damit wäre die Aussage, dass der Anhänger eine Vignette auf der Autobahn braucht wohl richtig (meine Behauptung im vormaligen Beitrag stimmt also nicht, pardon) - aber eben nur und ausschliesslich auf der Autobahn.

      In der Zwischenzeit habe ich eine Nachricht an die Behörde abgesetzt, die mindestens zwei Web-Sites mit einer falschen Aussage machen. Ich habe auch gleich die spezifische Frage zum Womo mit dem Anhänger gestellt und berichte, sobald ich mehr weiss.

      Noch ein Nachsatz zum Womo auf dem CP. Wenn es nicht auf dem öffentlichen Strassennetz beweg wird, kostet es nichts. Konsequenterweise würde das Stehenlassen auf einem öffentlichen Parkplatz auch nichts kosten, weil dann keine Leistung entsteht. Deshalb ja auch die Tageskarten, die nur 'abgebucht' werden, wenn gefahren wird. Und Womos haben sowieso - auch beim ganzjährigen Einsatz - eine Pauschalierung von SFr. 650.-- /ca. 400 Euro. Den Tagessatz habe ich noch nicht gefunden.

      Ein Nachsatz zum PKW und Anhänger und der Vignette. Mich stört es seit 12 Jahren, dass ich für den Anhänger, der nicht selber und allein auf der Autobahn fahren kann, eine zweite Vignette kaufen muss (Allerdings könnte ich jetzt mit dem Anhänger alleine losfahren, hab doch nen Mover montiert :D ).

      Definitiv falsch ist auch, einem Motorrad mit Anhänger und Seitenwagen an der Grenze 3 Vignetten zu verkaufen, weil diese Ausnahme im Gesetz extra vermerkt ist.

      P.S. wju, Deine Argumentation kann ich nicht nachvollziehen, aber wenn Du 'aussenherum' billiger davon kommst, sei Dir das gegönnt. Und glaube mir, wir leben zu einem wesentlich Teil vom Tourismus, ein generelles Feindbild haben wir nicht.

    • zul GGw Zugfahrzeug erhöht sich bei Anhängerbetrieb

      • goldwing
      • April 22, 2008 at 12:29 AM

      Ich werde das Thema abschliessend ergründen und erst Ruhe geben, wenn mir glaubhaft zuverlässige Antworten auf diese - zugegebenermassen etwas seltenen Fragen - gegeben werden.

      Der Gesetzestext:
      Der Abgabe unterliegen Transportmotorwagen und Transportanhänger nach den Artikeln 11 Absatz 1 und 20 Absatz 1 der Verordnung vom 19. Juni 19951 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), soweit ihr Gesamtgewicht nach Artikel 7 Absatz 4 VTS je über 3,5 t beträgt

      Die Aufzählung umfasst dann:
      Schwere Personenwagen, Gesellschaftswagen, Lastwagen, ..... Wohnmotorwagen .... Wohnanhänger ... .

      Aus dieser Formulierung lese ich speziell, dass ein von einem 'grossen Womo' (>3.5t) gezogener Anhänger, der weniger als 3.5 t wiegt, nicht der LSVA unterliegt. Damit wäre die Aussage, dass der Anhänger eine Vignette auf der Autobahn braucht wohl richtig (meine Behauptung im vormaligen Beitrag stimmt also nicht, pardon) - aber eben nur und ausschliesslich auf der Autobahn.

      In der Zwischenzeit habe ich eine Nachricht an die Behörde abgesetzt, die mindestens zwei Web-Sites mit einer falschen Aussage machen. Ich habe auch gleich die spezifische Frage zum Womo mit dem Anhänger gestellt und berichte, sobald ich mehr weiss.

      Noch ein Nachsatz zum Womo auf dem CP. Wenn es nicht auf dem öffentlichen Strassennetz beweg wird, kostet es nichts. Konsequenterweise würde das Stehenlassen auf einem öffentlichen Parkplatz auch nichts kosten, weil dann keine Leistung entsteht. Deshalb ja auch die Tageskarten, die nur 'abgebucht' werden, wenn gefahren wird. Und Womos haben sowieso - auch beim ganzjährigen Einsatz - eine Pauschalierung von SFr. 650.-- /ca. 400 Euro. Den Tagessatz habe ich noch nicht gefunden.

      Ein Nachsatz zum PKW und Anhänger und der Vignette. Mich stört es seit 12 Jahren, dass ich für den Anhänger, der nicht selber und allein auf der Autobahn fahren kann, eine zweite Vignette kaufen muss (Allerdings könnte ich jetzt mit dem Anhänger alleine losfahren, hab doch nen Mover montiert :D ).

      Definitiv falsch ist auch, einem Motorrad mit Anhänger und Seitenwagen an der Grenze 3 Vignetten zu verkaufen, weil diese Ausnahme im Gesetz extra vermerkt ist.

      P.S. wju, Deine Argumentation kann ich nicht nachvollziehen, aber wenn Du 'aussenherum' billiger davon kommst, sei Dir das gegönnt. Und glaube mir, wir leben zu einem wesentlich Teil vom Tourismus, ein generelles Feindbild haben wir nicht.

    • zul GGw Zugfahrzeug erhöht sich bei Anhängerbetrieb

      • goldwing
      • April 22, 2008 at 12:28 AM

      habe am falschen Ort den Antworten Knopf gedrückt. Der Beitrag ist am momentanen Schluss eingefügt.

    • zul GGw Zugfahrzeug erhöht sich bei Anhängerbetrieb

      • goldwing
      • April 22, 2008 at 12:28 AM

      habe am falschen Ort den Antworten Knopf gedrückt. Der Beitrag ist am momentanen Schluss eingefügt.

    • zul GGw Zugfahrzeug erhöht sich bei Anhängerbetrieb

      • goldwing
      • April 20, 2008 at 10:37 PM

      Hallo wju,

      Weshalb dieser 100 kg Trick überhaupt zur Anwendung kommt, wird vom Themenstarter Peter nicht erwähnt. Deine Überlegung könnte dahingehend richtig sein, als bei schweren Motorwagen das Garantiegewicht - in Deinem Fall 3.85 t - tatsächlich eine Rolle spielt. Dieses Gewicht wird vom Hersteller garantiert (deshalb die Bezeichnung), muss aber vom Carrosseriebauer nicht ausgenützt werden. Dass eine Ablastung auf 3.5 t überhaupt gemacht wird, hat den Grund ja in der Führerscheinkategorie.

      Weshalb ein Fahrzeug ohne Anhänger als 'PKW' und damit gekoppelt der 'normale Führerschein', mit Anhänger aber zum LKW mit entsprechend notwendigem Führerschein werden soll, ist für mich ein Rätsel ?(. Für diese Unterscheidung ist ja ausschliesslich das Gesamtgewicht/die Gesamtmasse des (Zug-) Fahrzeugs massgebend.

      Vielleicht gibt es ja unter den Forumslesern auch noch jemanden vom TÜV/Strassenverkehrsamt oder so ähnlich, der darüber genau Bescheid weiss.

      Noch nachgerückt, für die LSVA (Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe) gibt es Tageskarten für Touristen, weil die Gebühr nur geschuldet ist, wenn das Fahrzeug auch auf dem öffentlichen Strassennetz verkehrt. Wenn das Fahrzeug also im Hof eines Gastgebers steht, kostet das nichts. Ebenso kann ein Tagesticket für die Durchreise gelöst werden und wiederum eins für die Rückreise, wenn es nur um den Transit geht.
      Dies steht dann im Gegensatz zum PKW, der (ausschliesslich) auf Autobahnen eine Vignette braucht, die aber immer für ein Kalenderjahr gilt (exakt Dez. des Vorjahres bis Jan. des Folgejahres).

    • zul GGw Zugfahrzeug erhöht sich bei Anhängerbetrieb

      • goldwing
      • April 20, 2008 at 10:37 PM

      Hallo wju,

      Weshalb dieser 100 kg Trick überhaupt zur Anwendung kommt, wird vom Themenstarter Peter nicht erwähnt. Deine Überlegung könnte dahingehend richtig sein, als bei schweren Motorwagen das Garantiegewicht - in Deinem Fall 3.85 t - tatsächlich eine Rolle spielt. Dieses Gewicht wird vom Hersteller garantiert (deshalb die Bezeichnung), muss aber vom Carrosseriebauer nicht ausgenützt werden. Dass eine Ablastung auf 3.5 t überhaupt gemacht wird, hat den Grund ja in der Führerscheinkategorie.

      Weshalb ein Fahrzeug ohne Anhänger als 'PKW' und damit gekoppelt der 'normale Führerschein', mit Anhänger aber zum LKW mit entsprechend notwendigem Führerschein werden soll, ist für mich ein Rätsel ?(. Für diese Unterscheidung ist ja ausschliesslich das Gesamtgewicht/die Gesamtmasse des (Zug-) Fahrzeugs massgebend.

      Vielleicht gibt es ja unter den Forumslesern auch noch jemanden vom TÜV/Strassenverkehrsamt oder so ähnlich, der darüber genau Bescheid weiss.

      Noch nachgerückt, für die LSVA (Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe) gibt es Tageskarten für Touristen, weil die Gebühr nur geschuldet ist, wenn das Fahrzeug auch auf dem öffentlichen Strassennetz verkehrt. Wenn das Fahrzeug also im Hof eines Gastgebers steht, kostet das nichts. Ebenso kann ein Tagesticket für die Durchreise gelöst werden und wiederum eins für die Rückreise, wenn es nur um den Transit geht.
      Dies steht dann im Gegensatz zum PKW, der (ausschliesslich) auf Autobahnen eine Vignette braucht, die aber immer für ein Kalenderjahr gilt (exakt Dez. des Vorjahres bis Jan. des Folgejahres).

    • zul GGw Zugfahrzeug erhöht sich bei Anhängerbetrieb

      • goldwing
      • April 19, 2008 at 10:56 PM

      Zur Situation Schweiz kann ich folgendes berichtigen:

      Wenn das Fahrzeug ein Gesamtgewicht (EG Terminologie = zulässige Gesamtmasse) von mehr als 3.5 Tonnen hat, unterliegt es der 'Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe'. Die Schwerverkehrsabgabe muss in jedem Fall entrichtet werden, nicht nur bei der Fahrt auf einer Autobahn.

      Fahrzeuge bis 3.5 t brauchen die (Autobahn-) Vignette nur, wenn sie eine Autobahn (das ist eine besonders signalisierte Strassenkategorie) benützen, auf Landstrassen (die teils auch 'Hauptstrassen' heissen), Ortsverbindungs- oder Nebenstrassen etc. ist keine Vignette erforderlich.

      Fahrzeuge (Womo) über 3.5 t heissen dann 'schwere Wohnmotorwagen' und sind z.B. nicht mit dem Nacht- und Sonntagsfahrverbot belegt und unterliegen auch nicht der Arbeits- und Ruhezeitverordnung.

      Fahrzeuge - auch Womos - mit mehr als 3.5 t dürfen nicht mehr mit dem 'normalen' Führerschein bewegt werden. Wir brauchen dazu mindestens die Kategorie C1 (Motorwagen mit mehr als 3.5 t aber weniger als 7.5 t). Nach EU Recht müsste dieses Fahrzeug der Klasse M 1 zugeordnet werden. Mit welchen Führerschein das Fahrzeug bewegt werden darf ist in meinen CH-Unterlagen nicht ersichtlich.

      Soviel einmal zum Betrieb ohne Anhänger. Weil aber diese 'Auflastung' nur im Falle des Anhängerbetriebs gültig wird, ist eine Standard-Antwort nicht mehr möglich.

      Eins ist aber sicher. Der Anhänger braucht keine Vignette für die Autobahn, weil Motorwagen über 3.5 t mit einem Anhänger der Schwerverkehrsabgabe unterliegen und dies nicht mit der Vignettenpflicht vermischt wird - entweder oder, aber nicht beides. An sich haben nämlich die beiden Dinger nichts miteinander zu tun. Bevor die LSVA für schwere Motorwagen erhoben worden ist, mussten diese Fahrzeuge keine Autobahnvignette haben.

      Um dieses Fahrzeug mit Anhänger nach CH-Recht zu bewegen braucht es einen Führerschein der Kat. C1E (E steht bei allen Kategorien für einen Anhänger mit mehr als 750 kg, denn bis zu 750 kg darf der Anhänger ungebremst sein und bei allen Kategorien ohne zusätzliche Prüfung gezogen werden).

      Meines Erachtens ist die Antwort der Amtsstelle falsch was die (Autobahn-) Vignette betrifft - ausser es gäbe eine Ausnahme, die ich nicht kenne, die in meinen Unterlagen für die Kat. C und D (Schwere Motorwagen für den Sach- oder Personentransport) nicht erläutert werden. Mindestens braucht es keine Vignette am Anhänger, wenn damit nicht auf Autobahnen verkehrt wird.

      Ob das der Weisheit letzter Schluss ist ???

      Ich habe schon viele Amtsstellen genervt mit der Frage, weshalb ich sog. Kleinbusse über 3.5 t fahren dürfe. Per Definition ist ein Kleinbus ein Fahrzeug unter 3.5 t. Somit ist diese 'Verfügung' eine Schwanzbeisserschaltung ohne Sinn :rolleyes:.

      P.S. Eine andere Frage, sind die Reifen konform bez. Lastindex für 3.6 t?

    • zul GGw Zugfahrzeug erhöht sich bei Anhängerbetrieb

      • goldwing
      • April 19, 2008 at 10:56 PM

      Zur Situation Schweiz kann ich folgendes berichtigen:

      Wenn das Fahrzeug ein Gesamtgewicht (EG Terminologie = zulässige Gesamtmasse) von mehr als 3.5 Tonnen hat, unterliegt es der 'Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe'. Die Schwerverkehrsabgabe muss in jedem Fall entrichtet werden, nicht nur bei der Fahrt auf einer Autobahn.

      Fahrzeuge bis 3.5 t brauchen die (Autobahn-) Vignette nur, wenn sie eine Autobahn (das ist eine besonders signalisierte Strassenkategorie) benützen, auf Landstrassen (die teils auch 'Hauptstrassen' heissen), Ortsverbindungs- oder Nebenstrassen etc. ist keine Vignette erforderlich.

      Fahrzeuge (Womo) über 3.5 t heissen dann 'schwere Wohnmotorwagen' und sind z.B. nicht mit dem Nacht- und Sonntagsfahrverbot belegt und unterliegen auch nicht der Arbeits- und Ruhezeitverordnung.

      Fahrzeuge - auch Womos - mit mehr als 3.5 t dürfen nicht mehr mit dem 'normalen' Führerschein bewegt werden. Wir brauchen dazu mindestens die Kategorie C1 (Motorwagen mit mehr als 3.5 t aber weniger als 7.5 t). Nach EU Recht müsste dieses Fahrzeug der Klasse M 1 zugeordnet werden. Mit welchen Führerschein das Fahrzeug bewegt werden darf ist in meinen CH-Unterlagen nicht ersichtlich.

      Soviel einmal zum Betrieb ohne Anhänger. Weil aber diese 'Auflastung' nur im Falle des Anhängerbetriebs gültig wird, ist eine Standard-Antwort nicht mehr möglich.

      Eins ist aber sicher. Der Anhänger braucht keine Vignette für die Autobahn, weil Motorwagen über 3.5 t mit einem Anhänger der Schwerverkehrsabgabe unterliegen und dies nicht mit der Vignettenpflicht vermischt wird - entweder oder, aber nicht beides. An sich haben nämlich die beiden Dinger nichts miteinander zu tun. Bevor die LSVA für schwere Motorwagen erhoben worden ist, mussten diese Fahrzeuge keine Autobahnvignette haben.

      Um dieses Fahrzeug mit Anhänger nach CH-Recht zu bewegen braucht es einen Führerschein der Kat. C1E (E steht bei allen Kategorien für einen Anhänger mit mehr als 750 kg, denn bis zu 750 kg darf der Anhänger ungebremst sein und bei allen Kategorien ohne zusätzliche Prüfung gezogen werden).

      Meines Erachtens ist die Antwort der Amtsstelle falsch was die (Autobahn-) Vignette betrifft - ausser es gäbe eine Ausnahme, die ich nicht kenne, die in meinen Unterlagen für die Kat. C und D (Schwere Motorwagen für den Sach- oder Personentransport) nicht erläutert werden. Mindestens braucht es keine Vignette am Anhänger, wenn damit nicht auf Autobahnen verkehrt wird.

      Ob das der Weisheit letzter Schluss ist ???

      Ich habe schon viele Amtsstellen genervt mit der Frage, weshalb ich sog. Kleinbusse über 3.5 t fahren dürfe. Per Definition ist ein Kleinbus ein Fahrzeug unter 3.5 t. Somit ist diese 'Verfügung' eine Schwanzbeisserschaltung ohne Sinn :rolleyes:.

      P.S. Eine andere Frage, sind die Reifen konform bez. Lastindex für 3.6 t?

    • Serviceklappe einbauen?

      • goldwing
      • April 1, 2008 at 8:58 PM

      Wie einbauen? ?( Loch in Wand, Tor hinein. :D

      Ganz so einfach ist es nicht, meinerseits war es Tor Nr. 3 und 4, das ich eingebaut hatte. Damals beim Knaus habe ich noch mühsam das Styropor herausgekratzt und Leisten eingebaut - wie in der Anleitung vermerkt. Beim Fendt habe ich darauf verzichtet, weil ich der Ansicht bin, dass die Festigkeit des Styropor genügen ist, um den Kräften der Verschraubung zu widerstehen. Die letzten 6 Jahre haben mir bisher recht gegeben.

      Also, anhand der Schablone die Form des Ausschnitts aufzeichnen - ich machte das mit einem wasserfesten Stift. Gem. Anleitung ein Loch bohren, damit die Stichsäge angesetzt werden kann. Dann mit der Stichsäge den ganzen Ausschnitt aussägen.

      Zum Schutz der Oberfläche wird Abdeckband in genügender Breite aufgebracht (vor dem Aufzeichnen des Ausschnitts), damit die Stichsäge auf der Wand keine Spuren hinterlässt.

      Der Ausgesägte Teil wird dann wieder verwendet, um die Türfüllung auszuschneiden. Das konnte ich auf der Bandsäge machen - nachher war natürlich das Blatt stumpf.

      Wenn diese Vorbereitungen alle gelungen sind, Kittmasse auftragen und einbauen. Dabei ist wichtig, dass alle Schrauben reihum fester gezogen werden und so der Druck langsam und gleichmässig rundherum aufgebaut werden kann.

      Das ist selbstverständlich nur in kürzester Form hergesagt, die Einbauanleitung ist umfassender und gibt genügend Hinweise, dass auch dem Nichtfachmann (als das muss ich mich selbst bezeichnen) ein genügendes Ergebnis gelingen kann. Beispielsweise sind meine Fugen nicht ganz schön, aber dicht. Eine Türe klemmt ein ganz klein wenig resp. das linke und das rechte Schloss schliessen nicht genau gleichzeitig. So muss ich diese Türe immer genau kontrollieren, dass sie auch geschlossen ist. Bei der Original-Klappe von Fendt ist das z.B. nicht der Fall.

      Und jetzt noch die Bilder dazu:

    • Serviceklappe einbauen?

      • goldwing
      • April 1, 2008 at 8:58 PM

      Wie einbauen? ?( Loch in Wand, Tor hinein. :D

      Ganz so einfach ist es nicht, meinerseits war es Tor Nr. 3 und 4, das ich eingebaut hatte. Damals beim Knaus habe ich noch mühsam das Styropor herausgekratzt und Leisten eingebaut - wie in der Anleitung vermerkt. Beim Fendt habe ich darauf verzichtet, weil ich der Ansicht bin, dass die Festigkeit des Styropor genügen ist, um den Kräften der Verschraubung zu widerstehen. Die letzten 6 Jahre haben mir bisher recht gegeben.

      Also, anhand der Schablone die Form des Ausschnitts aufzeichnen - ich machte das mit einem wasserfesten Stift. Gem. Anleitung ein Loch bohren, damit die Stichsäge angesetzt werden kann. Dann mit der Stichsäge den ganzen Ausschnitt aussägen.

      Zum Schutz der Oberfläche wird Abdeckband in genügender Breite aufgebracht (vor dem Aufzeichnen des Ausschnitts), damit die Stichsäge auf der Wand keine Spuren hinterlässt.

      Der Ausgesägte Teil wird dann wieder verwendet, um die Türfüllung auszuschneiden. Das konnte ich auf der Bandsäge machen - nachher war natürlich das Blatt stumpf.

      Wenn diese Vorbereitungen alle gelungen sind, Kittmasse auftragen und einbauen. Dabei ist wichtig, dass alle Schrauben reihum fester gezogen werden und so der Druck langsam und gleichmässig rundherum aufgebaut werden kann.

      Das ist selbstverständlich nur in kürzester Form hergesagt, die Einbauanleitung ist umfassender und gibt genügend Hinweise, dass auch dem Nichtfachmann (als das muss ich mich selbst bezeichnen) ein genügendes Ergebnis gelingen kann. Beispielsweise sind meine Fugen nicht ganz schön, aber dicht. Eine Türe klemmt ein ganz klein wenig resp. das linke und das rechte Schloss schliessen nicht genau gleichzeitig. So muss ich diese Türe immer genau kontrollieren, dass sie auch geschlossen ist. Bei der Original-Klappe von Fendt ist das z.B. nicht der Fall.

      Und jetzt noch die Bilder dazu:

    • Umlaufmaß Isabella

      • goldwing
      • March 12, 2008 at 8:40 PM

      Isabella Zenith, ich glaube rechts vorne bei der Firststange ist ein relativ grosser 'Zettel' eingenäht, dort steht was drauf. Was genau, weiss ich auch nicht mehr. :rolleyes:

      Wenn es sehr dringlich ist, müsste ich bei passendem Wetter einmal ausrollen und nachgucken, was alles darauf vermerkt ist. Wenn es nicht so dringlich wäre, könnte ich so ca. ab 5. Mai die Frage beantworten, weil das Zelt dann aufgestellt wird (juhui).

    • Umlaufmaß Isabella

      • goldwing
      • March 12, 2008 at 8:40 PM

      Isabella Zenith, ich glaube rechts vorne bei der Firststange ist ein relativ grosser 'Zettel' eingenäht, dort steht was drauf. Was genau, weiss ich auch nicht mehr. :rolleyes:

      Wenn es sehr dringlich ist, müsste ich bei passendem Wetter einmal ausrollen und nachgucken, was alles darauf vermerkt ist. Wenn es nicht so dringlich wäre, könnte ich so ca. ab 5. Mai die Frage beantworten, weil das Zelt dann aufgestellt wird (juhui).

    • Gasabsperrhähne

      • goldwing
      • January 25, 2008 at 11:53 PM

      Auch ich habe diesen Artikel bereits irgendwo gelesen und mir so einige Gedanken dazu gemacht. Ich habe insbesondere verstanden, dass es im Gaskasten nach Gas riechen kann, weil bei Überdruck die Ablassventile automatisch regeln.

      Nachdem ich auch 'die Gasverordnung' einmal gelesen habe (Amtsdeutsch und teils für Laien schwer verständlich, hab also vieles nicht begriffen), habe ich für mich folgendes Verhalten zurechtgelegt:

      Gashahn der Flasche(n) während der Fahrt geschlossen. Somit ist im ganzen System kein Gasaustritt mehr möglich. Einzige Ausnahme: Wenn der Gasflasche das ganze Verschluss abgeschlagen würde, wäre es fatal - Eintretenswahrscheinlichkeit dieses Risikos jedoch gering, sonst hätte der Gesetzgeber eine andere Flaschenkonstruktion verlangt.

      Für den Betrieb von Gasgeräten während der Fahrt gibt es jetzt eine Einrichtung von Truma, die Hochdruckschläuche von der Flasche zum Regler-Umschalter-Druckminderer hat. Diese Hochdruckschläuche haben ein Ventil, das bei Bruch schliesst. Somit ist wiederum das ganze System bei ev. Ereignissen geschützt. Mit dieser Einrichtung kann während der Fahrt die Heizung sehr wohl betrieben werden. Ohne würde ich es nicht wagen (hab zwar auch schon vergessen die Flaschenventile zu schliessen - X( ). Weil ich sowieso eine Duomatic habe einbauen wollen, werde ich mich mit grosser Wahrscheinlichkeit für das neue Ding (Name vergessen) entscheiden. Dann können wir im Winter den Wagen jeweils auch schon vor der Ankunft vorheizen und müssen nicht die ersten drei Stunden ins Restaurant flüchten.

      Gas kann gefährlich werden, aber mit etwas Umsicht können Unfälle weitestgehend verhindert werden. Ich vermute, dass das Autofahren weit gefährlicher ist, als die Gasanlage in unserem Wowa.

    • Gasabsperrhähne

      • goldwing
      • January 25, 2008 at 11:53 PM

      Auch ich habe diesen Artikel bereits irgendwo gelesen und mir so einige Gedanken dazu gemacht. Ich habe insbesondere verstanden, dass es im Gaskasten nach Gas riechen kann, weil bei Überdruck die Ablassventile automatisch regeln.

      Nachdem ich auch 'die Gasverordnung' einmal gelesen habe (Amtsdeutsch und teils für Laien schwer verständlich, hab also vieles nicht begriffen), habe ich für mich folgendes Verhalten zurechtgelegt:

      Gashahn der Flasche(n) während der Fahrt geschlossen. Somit ist im ganzen System kein Gasaustritt mehr möglich. Einzige Ausnahme: Wenn der Gasflasche das ganze Verschluss abgeschlagen würde, wäre es fatal - Eintretenswahrscheinlichkeit dieses Risikos jedoch gering, sonst hätte der Gesetzgeber eine andere Flaschenkonstruktion verlangt.

      Für den Betrieb von Gasgeräten während der Fahrt gibt es jetzt eine Einrichtung von Truma, die Hochdruckschläuche von der Flasche zum Regler-Umschalter-Druckminderer hat. Diese Hochdruckschläuche haben ein Ventil, das bei Bruch schliesst. Somit ist wiederum das ganze System bei ev. Ereignissen geschützt. Mit dieser Einrichtung kann während der Fahrt die Heizung sehr wohl betrieben werden. Ohne würde ich es nicht wagen (hab zwar auch schon vergessen die Flaschenventile zu schliessen - X( ). Weil ich sowieso eine Duomatic habe einbauen wollen, werde ich mich mit grosser Wahrscheinlichkeit für das neue Ding (Name vergessen) entscheiden. Dann können wir im Winter den Wagen jeweils auch schon vor der Ankunft vorheizen und müssen nicht die ersten drei Stunden ins Restaurant flüchten.

      Gas kann gefährlich werden, aber mit etwas Umsicht können Unfälle weitestgehend verhindert werden. Ich vermute, dass das Autofahren weit gefährlicher ist, als die Gasanlage in unserem Wowa.

    • Neuer Fendtianer!

      • goldwing
      • January 19, 2008 at 12:27 AM

      Funkenflug, Du hast ja das Thema eröffnet, deshalb wieder den Bezug zu Fendt. Wir haben auch einen 550TG seit 2002 und sind schon bald 20'000 Km gerollt (ca. 400 Logiernächte). Wir sind mit dieser Karre weitestgehend zufrieden (nach 6 Jahren Knaus AZUR). Vom Ausbaustand her ist tatsächlich sehr viel vorhanden, fast könnte man sagen 'komplett'. Trotzdem habe ich natürlich einiges ergänzt, Stauklappen unter den Einzelbetten, Batterie und weitestgehende 12V Autonomie, Kleiderkasten über der Heizung, zusätzliche Schublade (bei Camperkallis Beitrag mit Fotos eingestellt), und, und, und.

      Mängel: Ja, schon so dies und das, zu kurze Heizrohre, die sich von selbst gelöst haben, unheimliches scheppern der Heizung, weil die Schrauben des Ventilators nicht angezogen waren und, und, und. Auf eine Art Kleinigkeiten, aber ohne handwerkliches Geschick müsste für jeden Einzelfall der Händler bemüht werden, im ersten Jahr gratis, nachher vielleicht mit Kulanz oder gegen Bares.

      Aber, und das ist letztlich viel wichtiger, haben wir jetzt ein Gefährt, das unseren Vorstellungen entspricht, wir fühlen uns wohl und fahren immer wieder gerne damit los. Und seit ich den Mover habe kann ich zu Hause auch viel eleganter ein- und ausfahren, sogar im Winter, wenn der Weg mit Schnee bedeckt ist (zu steil zum ziehen, mit Mover funktionierts).

      Also wünsche ich auch Dir noch viele schöne Tage und Reisen mit dem Fendtlein.

      Goldwing

    • Neuer Fendtianer!

      • goldwing
      • January 19, 2008 at 12:27 AM

      Funkenflug, Du hast ja das Thema eröffnet, deshalb wieder den Bezug zu Fendt. Wir haben auch einen 550TG seit 2002 und sind schon bald 20'000 Km gerollt (ca. 400 Logiernächte). Wir sind mit dieser Karre weitestgehend zufrieden (nach 6 Jahren Knaus AZUR). Vom Ausbaustand her ist tatsächlich sehr viel vorhanden, fast könnte man sagen 'komplett'. Trotzdem habe ich natürlich einiges ergänzt, Stauklappen unter den Einzelbetten, Batterie und weitestgehende 12V Autonomie, Kleiderkasten über der Heizung, zusätzliche Schublade (bei Camperkallis Beitrag mit Fotos eingestellt), und, und, und.

      Mängel: Ja, schon so dies und das, zu kurze Heizrohre, die sich von selbst gelöst haben, unheimliches scheppern der Heizung, weil die Schrauben des Ventilators nicht angezogen waren und, und, und. Auf eine Art Kleinigkeiten, aber ohne handwerkliches Geschick müsste für jeden Einzelfall der Händler bemüht werden, im ersten Jahr gratis, nachher vielleicht mit Kulanz oder gegen Bares.

      Aber, und das ist letztlich viel wichtiger, haben wir jetzt ein Gefährt, das unseren Vorstellungen entspricht, wir fühlen uns wohl und fahren immer wieder gerne damit los. Und seit ich den Mover habe kann ich zu Hause auch viel eleganter ein- und ausfahren, sogar im Winter, wenn der Weg mit Schnee bedeckt ist (zu steil zum ziehen, mit Mover funktionierts).

      Also wünsche ich auch Dir noch viele schöne Tage und Reisen mit dem Fendtlein.

      Goldwing

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