Zulässige Gesamtzuggewicht, nur eine Zahl ??

  • Hallo in die Runde !!!

    Ich benötige einmal die Hilfe von Euch. Es geht um das zul. Gesamtzuggewicht. Da wir in nächster Zukunft beabsichtigen einen Anhänger und darauf einen Smart zu transportieren.

    Dieses Vorhaben hatte ich jetzt in einer anderen, privaten, Runde einmal anklingen lassen, darauf kam gleich der Einwand, das ich das nicht dürfe. Begründung: Das jetzige zGG liege bei 5300 kg, das Gesamtzuggewicht bei 6000 kg, somit sei es nicht möglich einen solchen Verband zu fahren.

    Hat einer/ eine von Euch schon einmal Probleme diesbezüglich bei Kontrollen bekommen? Wird dort überhaupt nach diesem Gewicht geschaut?

    Sage bereits jetzt schon Danke für die Antworten.

    Mit freundlichen Campergrüßen


    Klaus und Heike

    die mit dem Eura Integra 790 EB,

    auf 3 Achsen, 177PS, 5300 zGG

  • somit sei es nicht möglich einen solchen Verband zu fahren.

    Das kommt drauf an....

    Entscheidend bei der Berechnung des Gesamtzuggewichtes sind die tatsächlichen Massen des Zugfahrzeug und des Anhängers (mit Ladung!).

    WÖRKSCHOPP in Bingen am Rhein 20.04. - 22.04. 2012. Ich war dabei!
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  • Hallo Aloisius,

    Danke für den Hinweis, das habe ich auch bereits herausbekommen. Doch wie sieht es in der Realität aus? Wer ist schon einmal in eine Kontrolle geraten, in der dieses Gewicht abgefragt wurde?

    Also der Anhänger mit Smart kommt doch locker auf 1500-1700 kg oder?, dann das Zugfahrzeug mit 5300 kg, somit wäre das Zug-Gesamtgewicht bei 6800 -7000 kg. Da stellt sich die Frage, ist das Chassis eventuell schon am Limit bei meinem Mobil, auch ohne Anhänger.

    Ich glaube nicht das ich beim zGG des Zugfahrzeuges weit unter 5300 kg bleiben kann. Wenn alles genau eingeladen wird (was man wirklich benötigt), könnte ich mir vorstellen so bei 5100 kg zu landen. Also immer noch nicht ausreichend.

    Steht also zur Diskussion, ein anderes Zugfahrzeug anzuschaffen.:frowning_face::frowning_face::thinking_face:

    Mit freundlichen Campergrüßen


    Klaus und Heike

    die mit dem Eura Integra 790 EB,

    auf 3 Achsen, 177PS, 5300 zGG

  • Im KFZ-Brief (Fahrzeugbrief) und im Fahrzeugschein können unter Bemerkungen Hinweise auf das zulässige Gesamtzuggewicht stehen. Diese Angabe ist notwendig, wenn die Addition von zulässigem Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges plus zulässiger Anhängelast das zulässige Gesamtzuggewicht überschreitet. Bei einem solchen Fahrzeug darf die zulässige Anhängelast nicht voll genutzt werden, wenn das Zugfahrzeug vollausgelastet ist und anders herum darf das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs nicht voll ausgenutzt werden, wenn die zulässige Anhängelast vollkommen genutzt werden muss.

    Der Fahrzeughersteller bzw. der Importeur legen das zulässige Gesamtzuggewicht fest.

    Gruß vom Dieter


    Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht,
    darf man den Kopf nicht hängen lassen.
    (Walther Matthau)

  • Hat einer/ eine von Euch schon einmal Probleme diesbezüglich bei Kontrollen bekommen? Wird dort überhaupt nach diesem Gewicht geschaut?

    Keine Erfahrung!

    Nur, habe ich mal den Bußgeldkatalog durchgeschaut und nix gefunden. Der Bußgeldkatalog spricht nur von "Überladung" und bezieht sich auf die Menge über der zulässigen Gesamtmasse der einzelnen Fahrzeuge.

    Im KFZ-Brief (Fahrzeugbrief) und im Fahrzeugschein können unter Bemerkungen Hinweise auf das zulässige Gesamtzuggewicht stehen. Diese Angabe ist notwendig, wenn die Addition von zulässigem Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges plus zulässiger Anhängelast das zulässige Gesamtzuggewicht überschreitet.

    Das "zulässige Zuggesamtgewicht" sollte man anders nennen, z.B. "zulässige tatsächliche Zugmasse", denn der Eintrag in den Papieren begrenzt ja die tatsächliche Masse, die im Fahrbetrieb nicht überschritten werden darf, während die zulässige Gesamtmasse eines Zuges ein Papierwert bleiben kann.

    Ein Blick in die Vergangenheit ist übrigens ein Indiz dafür, wie heute verfahren werden müsste. Die Eintragung einer maximalen Zuggesamtmasse in den Papieren des Zugfahrzeugs gibt es ja erst seit ca. 12 Jahren. Aber auch schon vorher war ja die Zugmasse de facto beschränkt, nämlich auf den Wert "zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs" plus "maximale Anhängelast".

    Die Frage, ob eine de-facto-Beschränkung aufgrund der geringen Anhängelast zu einer niedrigen zulässigen Gesamtmasse des Zuges führt, hätte sich also auch schon früher stellen müssen. Das war aber m.W. nie der Fall. Die zul. Gesamtmasse eines Zuges war immer nur der theoretische Papierwert, der sich nach der Formel des § 34 StVZO richtete, auch wenn dieser Wert im realen Fahrbetrieb nie erreicht werden konnte.

    Zitat

    Da stellt sich die Frage, ist das Chassis eventuell schon am Limit bei meinem Mobil, auch ohne Anhänger.

    Das könnte ich mir gut vorstellen, nur beantworten mag ich es nicht. Ich könnte mir aber vorstellen was der Hersteller sagt: Ja! Denn ohne Grund wird ja die zulässige Zuggesamtmasse nicht in die Zulassungsbescheinigung geschrieben. Betrifft übrigens nicht nur das Chassis....

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  • Danke ihr beiden für diese Ausführungen.

    Ich kann dieses Gewicht nicht einmal im Fahrzeugschein finden. Dort sind nur die Achslasten, das zGG und Länge des Fahrzeuges sowie alle anderen wichtigen Daten abgedruckt.

    Von einem Zuggesamtgewicht ist weder im Vorderenteil des Fahrzeugscheins, noch in den wo alle Daten zu finden sind etwas zu lesen.

    Wie soll Otto-Normalverbraucher im Falle einer Kontrolle darauf reagieren? Alle hier abgelichteten Gewichtsangaben werden eingehalten, nur wie schwer der gesamte Zug sein darf steht nicht im Fz-Schein.

    Fz Schein Wohnmobil1. 1.jpg

    Mit freundlichen Campergrüßen


    Klaus und Heike

    die mit dem Eura Integra 790 EB,

    auf 3 Achsen, 177PS, 5300 zGG

  • Gesamtzuggewicht

    Hallo Klaus ,

    Hallo Heike,

    eigentlich ist es doch ganz einfach.

    Da gibt es ein zulässiges Gesamtgewicht für das Zugfahrzeug ( hier 5.300 kg ) und für den Anhänger ( hier 1.600 kg )

    Das Leegewicht spielt keine Rolle.

    In der Praxis bedeutet das, das Dein EURA Mobil MIT LADUNG nicht mehr wie 5.300 kg wiegen darf = zulässiges Gesamtgewicht.

    Dem TÜV ist es übrigens völlig egal was Dein Fahrzeug leer wiegt, das ist dein Problem. ( Zusatzausstattung !!!!!!! )

    Dann darfst Du noch einen Anhänger an Dein EURA Mobil anhängen, der max. 1600 kg wiegen darf, auf der Waage wiegen darf.

    Ob dieser Anhänger z.B. 3000 kg zuladen darf ist dabei völlig egal, Du darfst nur max. 1600 kg anhängen d.h. Leergewicht von Anhänger incl. Ladung.

    Beispiel, wiegt Dein Anhänger leer 1500 kg, dann darfst Du halt nur 100 kg noch aufladen = Anhängelast 1600 kg.

    Warum bei Euren EURO Mobil kein Gesamtzuggewicht in den Papieren angegeben ist, kann ich euch nicht sagen, bei meinem Sprinter ( Bj. 2016 ) gibt es so einen Eintrag auch nicht.

    Im KFZ Schein von meinem Caddy ( Bj. 2016 ) steht übrigens ein " Gesamtzuggewicht" das ist aber das zul. Gesamtgewicht vom Zugfahrzeug und die zulässige Anhängelast. ( siehe unten )

    So ist es bei meinem Sprinter : 3.500 und Anhängelast 2000 macht gleich 5.500 kg und mehr darf das Ganze auf der Waage einfach nicht wiegen.

    Kein Zugfahrzeug mit einem zul. Gesamtgewicht von z.B. 1000 kg wird in den Papieren eine Anhängelast von 2000 kg haben, das passt nicht und es gibt wohl auch keinen Hersteller der an einem so leichten Fahrzeug eine so hohe Anhängelast zulässt.

    Ihr dürft also mit eurem EURA Mobil mit Anhänger insgesamt 6.900 kg wiegen, wobei weder beim Zugfahrzeug noch beim Anhänger das zulässige Gesamtgewicht überschritten werden darf.

    Bei dieser ganzen Problematik " Gesamtzuggewicht " gibt es Ausnahmen.

    Erste Ausnahme ist der neue Führerschein, da gibt es Gewichtsgrenzen die man einhalten muss.

    Zweite Ausnahme sind eventuell ( kenne ich mich nicht so ganz aus ) Anhängelasten in einem ungünstigen Verhältnis zum Zugfahrzeug.

    Hier Beispiele wie die Anhängelasten im Verhältnis zum Zugfahrzeug von den Herstellern freigegeben werden :

    Beim EURO Mobil = 5.300 zu 1.600 = Anhängelast ca. 30 %

    Beim Sprinter = 3.500 zu 2.000 = Anhängelast ca. 75 %

    Beim Caddy = 2.280 zu 1.500 = Anhängelast ca. 65 %

    Man erkennt sofort das es da Riesenunterschiede gibt.

    Der bei den meisten Integrierten und Teilintegrierten recht lange Radüberstand und der doch recht einfach aufgebaute Hecküberstand ( teilweise kleinste Winkeleisen nur ) mit einer AHK ist dem Hersteller ( hier EURA Mobil ) eben nur für eine Anhängelast von 30 % gut.

    Die Transporter und Kleintransporter Hersteller gehen bis 75 %.

    Wie es z.B. beim Golf oder noch kleineren Polo aussieht weis ich nicht.

    Ob es in der Praxis Kombinationen ( Zugfahrzeug zu Anhängelast ) gibt, wo die Anhängelast z.B. 100 % beträgt ( Zugfahrzeug 2000 kg u. Anhängelast 2000 kg ) kann ich nicht beurteilen, ich denke aber das es so etwas nicht gibt.

    Wo habt Ihr eigentlich die 6.000 kg her, ich kann sie im KFZ Schein nicht erkennen.


    Werner der LUXORFAHRER

    ...

  • Ich kann dieses Gewicht nicht einmal im Fahrzeugschein finden.

    Ich hatte ja bereits geschrieben, dass das zulässige Gesamtzuggewicht im Fahrzeugschein bzw. Kfz-Brief eingetragen sein kann. Es muß nicht unbedingt etwas in den Papieren drin stehen.
    Das kann von Fahrzeug zu Fahrzeug unterschiedlich sein.

    Wenn kein Eintrag vorhanden ist, dann ist das zulässige Gesamtzugewicht die Addition von zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges und der zulässigen Anhängelast.

    Gruß vom Dieter


    Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht,
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    (Walther Matthau)

  • Danke Euch beiden für die Auskünfte.

    Ja, das macht Sinn was ich da lese. Werner, dir ganz besonderen Dank, da du doch sehr ausführlich und verständlich alles geschrieben hast.

    Zu der Frage wo ich die 6000 kg her habe, der Bekannte verwies auf das Typenschild dort taucht die Zahl 6000 kg auf. er meinte das sei der Wert des zul. Zuggesamtgewicht´s.

    Nochmals Danke für die Antworten, die mich doch weiter gebracht haben.

    Mit freundlichen Campergrüßen


    Klaus und Heike

    die mit dem Eura Integra 790 EB,

    auf 3 Achsen, 177PS, 5300 zGG

  • Dem TÜV ist es übrigens völlig egal was Dein Fahrzeug leer wiegt, das ist dein Problem. ( Zusatzausstattung !!!!!!! )

    naja, nicht so ganz - bei einem Leergewicht von 3300 kg und tzGm von 3500 kg kriegst Du keine 4 Sitzplaetze mehr eingetragen - kann einer drueber stolpern, muss er aber nicht...

    Zum Zuggewicht kann man ganz einfach sagen: steht's in dern Papieren, gilt genau der Wert. Steht nix drin, gilt tzGm von Zugfzg plus tzGm des Anhaengers.

    Also max. Zuggewicht 5to bei tzGm 3500 + 2000 geht, wenn das Wm nur 3300 kg und der Trailer nur 1700 kg wiegen (tatsaechlich).

    Mein Wunschmobil: von aussen Smart, von innen Sattelschlepper!
    dazu passt mein Motto auch gut: "Einen Tod muss man ja sterben..."

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