Gibt es Probleme mit Gastankflaschen?

  • Nun ja, die Zeit, bis das neue "Opamobil" eintrifft, dauert noch hin. Also Zeit, sich im Vorfeld den einen oder anderen Gedanken zu "Verschlimmbesserungen" zu machen.

    Und so stellt sich mir die Frage, ob es sinnvoll ist, zumindest doch eine fest verbaute Alugastankflasche einbauen zu lassen. Schon alleine wegen der beabsichtigten zeitlich langen Reisen durch Frankreich und andere südliche Länder, wo der Flaschentausch nicht immer unproblematisch sein soll.

    Und dann gibt es da auch noch die Diskussion, wonach in Deutschland das eigene Befüllen an der LPG Gastankstelle nach Meinung des Flüssiggasverbandes unzulässig sein soll.

    Hat/haben einige von euch eigene Erfahrungen mit dem Einbau einer Gastankflache, dem Befüllen, der Gasprüfung, etc?

    Vielen Dank für eure Beiträge

    Gruß

    Bernhard

  • Hallo Bernhard,

    wir haben uns im Bresler auch für eine Alugas Tankflasche entschieden. Es war zumindest bisher eine sehr gute Entscheidung. Die Vorteile gegenüber der Tauscherei muss ich nicht extra aufzählen...

    Wir haben natürlich eine Außenbetankung, was bisher noch nie zu Problemen führte. Weder in Deutschland und Süditalien, noch in Frankreich oder Irland.

    Da wir kein Wintercamping betreiben, wo man schon mal eine Woche am Stück auf einem CP steht, sind wir mit einer 11kg Flasche bisher prima ausgekommen, da ich ja die Möglichkeit habe jederzeit nachzutanken.

    Die erste Prüfung steht im Januar an. Die werde ich diesmal allerdings bei einem Händler machen lassen, da mit der TÜV Mann in seinem Eifer bei der letzten Prüfung im Rondo fast den Gasflaschenkasten zerlegt hat.....:00008235:

    Für unsere Art Urlaub zu machen, konnte ich bisher jedenfalls keine Nachteile feststellen.

    Gruß

    Roman

  • Moin!

    Auch wir haben in unserem Eura eine nachträglich in den Niederlanden eingebaute Alugastankflasche, allerdings ohne Aussenbetankung, zusätzlich zur grauen Tauschflasche.

    Der Einbau war unproblematisch, die deutsche TÜV-Abnahme ebenso.

    Das Betanken der Gasflasche war bisher überall ebenso einfach und unkompliziert.

    Der Einbau hat uns viele Vorteile gebracht, und wir würden es immer wieder mavhen lassen!

    Liebe Grüsse

    Anette

    =^.^=
    Mitglied der Nordlichter-Crew

  • Hallo Bernhard,

    am besten machst Du Dich - wenn Du es nicht schon gemacht hast - beim "Gasfachmann" Wynen (wynen.de) oder bei der "Gasfachfrau" Nöfer (gasfachfrau.eu) schlau. Meine Erfahrungen:

    Im früheren Amigo hatten wir eine rote Tankflasche von Wynen im Gaskasten unter dem Waschbecken, verzurrt wie eine graue: Heute nicht mehr möglich. Habe trotzdem beim Tanken keine Probleme gehabt. Gastankflaschen mit Direktbetankung im Gaskasten sind aber auch heute noch zulässig, wenn dieser keine Verbindung zum Innenraum hat (Klappe / Schlitten nach außen).

    Im Luxor hatten wir dann eine grüne Tankflasche von Wynen: Vorschriftsmäßig fest angeschraubt, entsprach EU-Vorschriften für Gastanks, benötigte auch keine Druckprüfung nach 10 Jahren. Die Fernbetankung hatte ich in der Wand des Gaskastens (hinter der Hecktür) eingebaut, was bei strenger Auslegung der Vorschriften wohl strittig ist. Hat aber bei der Gasprüfung keine Probleme gemacht.

    Den Luxus der Tankflasche haben wir sehr zu schätzen gelernt, deshalb wird auch im neuen Auto wieder eine eingebaut. Ich hoffe mal, dass die 14 kg Alugas Flasche passt. Diesmal natürlich mit vorschriftsgemäßem Füllstutzen in der Außenwand. Die Alugasflaschen müssen zwar nach 10 Jahren wiederkehred geprüft werden, die Demontage ist aber einfach.

    Ein paar Gedanken musst Du Dir machen, wenn Du länger Wintercamping bei Minusgraden machen willst. Bekanntlich kriegst Du dann den Butananteil im LPG nicht verbrannt. In den grauen Flaschen sind normalerweise 95% Propan und 5% Butan, also nicht problematisch. LPG hat an den meisten Autotankstellen aber ganzjährig 60% Propan und 40% Butan. OK, das heizt zwar etwas besser, es kann aber sein, dass Du beim Tanken nicht so viel nachfüllen kannst.

    Es gibt aber auch LPG-Tankstellen, die im Winter 95/5 haben. Listen findest Du im Internet. Wenns wirklich akut werden sollte, musst Du halt mal etwas suchen.

    LPG ist ja weit verbreitet, lediglich in Norwegen nördlich von Alta und in Finnland bekommst Du es nicht. Erst wieder in Schweden. Wir haben da eine zweite Flasche dabei.

    Viele Grüße

    Rainer

  • Ja lieber Rainer, was aber Wynen und die Gasfachfrau verschweigen ist, das die Flaschen wenn verschraubt auch vom TÜV eingetragen werden müssen, nicht nur in´s gelbe Buch, nein auch in die Zulassung, da ansonsten die Betriebserlaubnis erlöscht. Den Verkäufer geht es nur um ihren Verdienst, keine der Firmen hat auch dar Sachkundeprüfung die fast jeder erlangen kann, und das an einem Wochenende Ahnung.

    Hier die Bestimmungen ab 11/17 Gastankflasche

  • Ja, lieber Willy, da muss man das spitzfindige Bürakratendeutsch schon etwas kennen: Es gibt drei Sorten: "Flaschen", "Brenngastanks in Flaschenform (sogenannte Tankflaschen)" und "Brenngastanks". Lies das Merkblatt mal mit diesen Unterscheidungen.

    Viele Grüße

    Rainer

  • In meinem vorherigen Wohnmobil hatte ich bereits eine Tankgasflasche im Gaskasten. Dort war die Flasche beim Betanken einfach zugängig und man benötigte keine Aussenbetankung.

    In mein aktuelles Wohnmobil habe ich die Tankgasflasche übernommen. Hier ist es nicht praktikabel die Flasche ohne Aussenbetankung zu befüllen, da der Gaskasten nur durch die Heckgarage zugängig ist.

    Meine Tankflasche war und ist nur mit den original Befestigungen für Gasflschen angeschnallt. Daher darf man die offiziell nicht selbst befüllen - ist ja dadurch kein Tank sondern eine Flasche.

    Eben habe ich meine Tankflasche an der Tankstelle befüllt. Leere Flasche in den PKW geladen und einfach an der Tankstelle direkt neben die Zapfsäule gestellt und wieder gefüllt. Das Aushilfspersonal an der Kasse oder die Automatentankstelle kann das gar nicht kontrollieren. Weder hier in Deutschland noch in Frankreich gabs bisher irgendwelche Probleme. Für TÜV / Gasprüfung steht im Gaskasten immer nur eine graue Gasflasche.

    mit Wohnmobil und Fahrrad unterwegs

  • Lieber Rainer,

    das ist egal, fest verschraubte Bauteile müssen vom TÜF/DEKRA nach §19 abs3 der STVZO eingetragen werden, diese Bauteile müssen bei der Befestigung eine gewisse Belastung aushalten, und zwar 8/20 g, und dies hat der TÜV zu Prüfen und in einem Gutachten zu bestätigen und dieses wird dann eingetragen.

    Ist die Flasche nur mit Riemen befestigt braucht diese nicht eingetragen werden da sie als Ladegut gewertet wird.

    Lieber Rainer ja man muß nicht nur lesen sonder auch unterscheiden können zwischen Gasvorschriften und der STVZO, und damit hatten vielfach meine Schüler Probleme

    Es geht allein darum das verschraubtes eingetragen werden muß!

  • Also, ich lese das so, dass der DVFG der Meinung ist, dass nach wie vor (nur) die „Brenngastanks“ in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen. Aber egal, was solls.

    Ich schlage vor, dass wir das Thema „Zulässigkeit von Tankflaschen“ hier nicht weiter vertiefen. Da streiten sich schon genügend Sachverständige, Verbände, Verkäufer, EU-Rechtler etc. rum. Es kann sich jeder im Internet ein Bild darüber machen. Jetzt hat der DVFG gemeint, mal wieder einen Pflock einschlagen zu müssen, aber ob dessen Rechtsauslegung tatsächlich gesetzeskonform ist, darüber wird man sich wohl weiter streiten.

    So muß jeder seine Entscheidung pro oder contra Tankflasche selbst abwägen. Ich werde mir auf alle Fälle eine einbauen lassen.

    Viele Grüße

    Rainer

  • Rainer, eine nachträglich angebrachte Reserveradhalterung muß eingetragen werden, und dann glaubt Du wirklich das andere Sachen welche fest mit dem Fahrzeug verbunden werden Auslegungssache sind, Alle was keine ABE hat und die haben die neuen Antriebs-Gas-tanks, muß eingetragen werden, jede Bühne an einem Fahrzeug die fest verschraubt ist muß eingetragen werden, weshalb werden denn sonst die Bühnen so verbaut das sie ohne Werkzeug abnehmbar sind, nur damit sie nicht eingetragen werden müßen. Mal etwas mehr den Verstand nutzen als alles immer auf das was wünscht abschieben.


    Und fest Eingebaute Gasflaschen ohne Eintragung bringen die Betriebserlaubnis zum erlöschen!

  • Nun, ich wollte mit meiner Frage keinen Glaubenskrieg auslösen.

    Ich danke allen für ihre Beiträge. Die haben mich ein wenig sensibilisiert und auch ein wenig schlauer gemacht.

    Noch ist nichts entschieden. Wir haben ja auch noch ein wenig Zeit und ein solcher etwaiger Einbau muss ja auch nicht von Anfang an sein, kann ja jederzeit nachgerüstet werden ohne Sonderaufwand, den man am Anfang nicht auch hätte.

    Nach meinen neuesten Recherchen baut die Fa. Carsten Stäbler in Waghäusl - Kirrlach (das ist nicht allzu weit weg von uns) nicht nur Hubstützen kompetent ein, sondern auch Gastankflaschen und das auch mit TÜV-Eintrag.

    Gruß

    Bernhard

  • Ja Bernhard so sollte es sein, kompetent und mit TÜV Eintrag. Rainer, ich befürchte wirklich dass man um einen TÜV Eintrag nicht rumkommt, sonst erlischt die ABE. Die Flasche zur GasPrfg rauszunehmen wie manche vorschlagen ist Logo keine Lösung sondern Vorsatz. Wehe wenn es dann mal kracht.....

    Gruß Peter

  • Die einzige Möglichkeit die ich sehe, ist die GTF nur mit den Gurten zu sichern und wie eine normale Flasche benutzen, verboten ist zwar das selbst befüllen, aber wer sieht das an einer Selbstbetankung?

  • Die einzige Möglichkeit die ich sehe, ist die GTF nur mit den Gurten zu sichern und wie eine normale Flasche benutzen, verboten ist zwar das selbst befüllen, aber wer sieht das an einer Selbstbetankung?

    Unsere Gastankflasche ist mit einem Stahlband festgemacht und lässt sich nicht "eben mal so rausnehmen". Der Gasprüfer weiss das ( wir fahren da seit Jahren hin) , sieht das ja auch jedes Mal, und wir haben immer anstandslos die Gasprüfungsplakette bekommen ( auch in 2017).

    Und der Prüfer beim jährlichen TÜV guckt nur nach, ob die Gas-Plakette da ist und aktuell ist!

    LG

    Anette

    =^.^=
    Mitglied der Nordlichter-Crew

  • Bevor es vollends skurril wird, liebe Freunde, schlage ich nochmals vor, dass wir uns an dem Glaubens- (und Interessen!-) Krieg nicht beteiligen.

    Und - keine Angst, lieber Peter - ich würde mir von der sachkundigen Einbaufirma oder auch von einer Prüforganisation schon den Einbau gemäß DIN EN 1949 bestätigen lassen, so, wie es der DVFG in seinem neuen Merkblatt fordert. Ist vernünftig. Schon alleine um unnötigen Diskussionen mit Gasprüfern aus dem Wege zu gehen. Das hat aber nichts mit Erlöschen der ABE zu tun.

    Von mir aus wars das.

    Viele Grüße Rainer

  • Das ist keine Sache die man aus entgegenkommen macht, das ist eine Forderung der man als verantwortungsvoller KFZ-Nutzer nachkommen muss, Die scheinen vielfach die älteren als nicht wichtig zu ersehen, aber im schlimmsten Fall. kann die Versicherung bei einem Schadensfall Rückforderungen an den Fahrzeughalter geltend machen. Ich für meinen Fall bin Beamter und habe eine gewisse Pflicht meinem Dienstherr gegenüber und würde mich daher nicht scheuen, Anzeige gegen Leute die ohne Betriebserlaubnis unterwegs sind zu erstatten. Denn aus Erfahrung weiß ich das es diese sind die auch gerne eine Verkehrsunfallflucht begehen weil sie Angst haben das manches auffällt und es dann ärger geben kann.

  • Ich für meinen Fall bin Beamter und habe eine gewisse Pflicht meinem Dienstherr gegenüber und würde mich daher nicht scheuen, Anzeige gegen Leute die ohne Betriebserlaubnis unterwegs sind zu erstatten. Denn aus Erfahrung weiß ich das es diese sind die auch gerne eine Verkehrsunfallflucht begehen weil sie Angst haben das manches auffällt und es dann ärger geben kann.

    Ups.......dann habe ich mich geirrt......ich dachte, Du wärst Oberlehrer!

    Ein pflichtbewusster Beamter.......das ehrt Dich sehr!

    In diesem Sinne.....

    Frohe Weihnachten!

    Liebe Grüsse

    Anette

    =^.^=
    Mitglied der Nordlichter-Crew

  • Rainer, eine nachträglich angebrachte Reserveradhalterung muß eingetragen werden,

    [...]

    Alle was keine ABE hat [...], muß eingetragen werden, jede Bühne an einem Fahrzeug die fest verschraubt ist muß eingetragen werden,

    [...]

    Mal etwas mehr den Verstand nutzen als alles immer auf das was wünscht abschieben.

    Beide von Dir genannten Beispiele betreffen die Fahrzeuglaenge, da ist es bei festen Veraenderungen logisch dass die eingetragen werden muessen - nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.

    Nach Deiner Logik muessten auch ein neues Radio, ein Dachgepaecktraeger, ein groesserer Wassertank und Sitzbezuege eingetragen werden - finde den Fehler...

    Dass Aenderungen an Gasanlagen sachgerecht sein muessen, steht ausser Frage, aber ich darf sogar lose Gasflaschen unangeschlossen transportieren, zB als Reserve... So what?!

    Dass Du als Beamter allerdings jemanden generell vorverurteilst (sinngemaess: wer Gastanks nicht eintragen laesst, ist ein potentieller Unfallfluechtiger), bestaetigt leider nur die Vorurteile, mit denen einige wenige ueberpingelige *&€@* "das normale Volk" meinen drangsalieren zu muessen.

    Wie sagt man so schoen? "Einfach mal locker durch die Hose atmen" - aber wahrscheinlich wuerde ich dafuer bei Dir noch eine Anzeige wg. Beamtenbeleidigung (ich weiss, das Delikt gibt es so nicht!) kassieren, und als Tatmittel wuerde mein PC eingezogen.

    In Deutschland herrscht nunmal Rechts und Ordnung!

    Mein Wunschmobil: von aussen Smart, von innen Sattelschlepper!
    dazu passt mein Motto auch gut: "Einen Tod muss man ja sterben..."

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