Nimmt man so eine Dashcam eigentlich mit aus dem Fahrzeug heraus, wenn man es abstellt?
Wenn nicht, dann würde so eine Kamera ja auch die vieldiskutierte Einbruchgefahr erhöhen...schon allein deshalb kommt mir so ein Teil nicht aufs Armaturenbrett.
Du besitzt noch keinen Account? Dann registriere dich einmalig und völlig kostenlos und nutze unser breites Spektrum an Themengebieten, Features und tollen Möglichkeiten. Als registriertes Mitglied auf unserer Seite kannst du alle Funktionen nutzen um aktiv am Community-Leben teilnehmen. Schreibe Beiträge, eröffne Themen, lade deine Bilder hoch, stelle deine Videos online, unterhalte dich mit anderen Mitgliedern und helfe uns unser Projekt stetig zu verbessern und gemeinsam zu wachsen! Also worauf wartest du noch? Werde noch heute ein Teil von uns!
Anmelden oder registrierenLorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua, At vero eos et accusam:
Button TextNimmt man so eine Dashcam eigentlich mit aus dem Fahrzeug heraus, wenn man es abstellt?
Wenn nicht, dann würde so eine Kamera ja auch die vieldiskutierte Einbruchgefahr erhöhen...schon allein deshalb kommt mir so ein Teil nicht aufs Armaturenbrett.
Hallo!
Nimmt man so eine Dashcam eigentlich mit aus dem Fahrzeug heraus, wenn man es abstellt?
Es gibt prinzipiell zwei verschiedene Arten:
einerseits die Dashcams, die man fix einbaut (Vorteil: oft unauffälliger Einbau möglich, kein "Kabelsalat"), andererseits Dashcams mit Saugnapf, die einfach und unkompliziert an die Windschutzscheibe geklatscht werden und genauso schnell wieder abgenommen werden können.
Wenn nicht, dann würde so eine Kamera ja auch die vieldiskutierte Einbruchgefahr erhöhen...
Ich sehe das pragmatisch: Der Einbrecher will schnell ans Ziel kommen, ich will möglichst wenig Schaden haben. Fix eingebaute Systeme sind für die eher uninteressant, weil ja (für den Betrieb der Kamera wichtige) Verteilerboxen etc. von vornherein verdeckt eingebaut sind und so für den Einbrecher zu mühsam sind. Umgekehrt hab ich bei Saugnapfbefestigung den geringsten Schaden (außer Gerät weg). Aber auch hier hat beispielsweise beim Navi der Einbrecher, ein Hehler, oder der spätere "Endkunde" spätestens dann das Nachsehen, wenn er das Navi übers Internet updaten will - passwortgeschützt... Ich glaube, das wissen auch die guten Herren...
Roland
ich lasse sie auch drin, werde aber demnaechst eine zweite fuer Mietwagen etc. mit Saugnapf nutzen - vielleicht ja dann (sollte das mal reinkommen) das 360°-System als mitlaufende Cam (wenn das vom vorderen Winkel reicht?!)...
Hi,
kleiner Tipp noch. I.d.R. ist bei den Kameras so eine riesige Saugnapfhalterung für die Winschutzscheibe dabei. Für meine Kamera habe ich statt dessen eine Klebehalterung gekauft. Damit lässt sich die Dashcam wesentlich unauffälliger montieren.
Beste Grüße
Guido
Hallo Heinz,
ich verwende mein Smartphone mit der Sygic-Navi App als Dashcam. Wenn ich aber die schöne Landschaft festhalten will, bevorzuge ich eine "normale" FHD-Viedeo Aufnahme. Dazu verwende ich eine Sony DSC-WX350.
Vorteile: Opt.Stabi, opt.Zoom, klein und kompakt. Das Gerät hat eine Wlan-Funktion, mit der sich die Kamera steuern lässt, auch wenn sie z.B. am Rückspiegel montiert ist.
Zu den Verboten: Echte Verbote gibt es nicht! Inzwischen gibt es viele Fahrzeuge, die Dashcams serienmäßig oder zumindest als Zubehör eingebaut haben. Wenn Aufnahmen aus Dashcams in Einzelfällen nicht als Beweis zugelassen werden, ist das noch lange kein Verbot. In der Öffentlichkeit gilt noch immer "Panoramafreiheit".
Das Persönlichkeitsrecht gilt aber auch immer noch.
Gruß
Bernhard
Ja klar! Und was bedeutet das in Bezug auf das Thema hier? OkommaO! Es geht hier um Landschaft, nicht um Porträt.. Selbst wenn dabei Personen oder Fahrzeuge irgendwo in den Aufnahmen auftauchen, hat das keinerlei Konsequenzen für den "Filmer".
Gruß Emil
- Aktuelle Entwicklung -
Die obersten Datenschutz-Aufsichtsbehörden verbieten offiziell den Einsatz der Dashcams, soweit deren Verwendung nicht ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten erfolgt.
Mag ein jeder selbst entscheiden......
Gruß
Bernhard
Mag ein jeder selbst entscheiden......
... Einbau und Betrieb kann immer nur Einzelfall bezogen betrachtet werden. Ein allgemeines Verbot kann es daher nicht geben!
Moin,
ich setzte auch eine dashcam ein, da diese nicht als Rückfahrkamera geeignet war.
Ich filme nicht speziell eine auserwählte Personen, sondern den gesamten Raum und stelle die Aufnahmen der Verkehrsszenen nicht ins Internet....wäre aber mal lustig.
Natürlich beider Urlaubsreise um bestimmte Aussichten festzuhalten ( Millau / Lyon / Pont de Normandie etc. ) aber auch als Hilfsmittel bei Verkehrsunfällen.
Ausschlaggebend war für mich ein Vorgang in der Bretagne.
Kolone fahren auf einer engen Kurvenreichen Strasse entlang der Küste.
Ich fuhr so als 4. Oder 5. Fahrzeug mit Wohnwagen, mit Tempo 70 KM/H, alle anderen waren PKW oder WoMOs.
Hinter mit erschien ein PKW mit leeren Transportanhänger und war sichtlich in Eile, da er mehrmals zum Überholen ansetzte, aber wegen Gegenverkehr oder nicht einsehbarer Strecke wieder hinter mir einscherte.
Dann setzte er, trotz uneinsehbarer Strecke, zum Überholen an, was mir eigentlich sehr gefährlich erschien.
Als der Überholende in Höhe des ersten WoMO war, kam ihm ein PKW entgegen.
Er scherte vor dem WoMo ein, vergass allerdings, das er einen Anhänger hinter sich hatte und rasiert so dem WoMo die gesamte Ecke auf der Fahrerseite ab. Kunststoffteile flogen und kamen mit sogar entgegen.
Als ich anhielt um mich als Zeuge zur Verfügung zu stellen zu wollen, stellten wir fest, das keiner der Fahrer, auch ich nicht, auf das Kennzeichen geachtet hatte.
So,
etwas mehr Rechtssicherheit durch das Urteil in KA:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verwendung von Dashcamaufnahmen als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen für zulässig erklärt.
"Dashcams dürfen bei Verkehrsunfällen als Beweismittel verwertet werden", entschied der BGH am Dienstag in Karlsruhe.
Die Aufnahmen verstießen zwar gegen das Datenschutzrecht.
Da aber Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen müssten, sei dies nachrangig.
Zitat aus:
https://www.focus.de/auto/ratgeber/…id_8930314.html
Gruß Thomas
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!