passt eine 32 cm durchmesser gasflasche in den rondo

  • Bei uns wären 2 cm Luft - aber probiert habe ich es nicht. Wickel dich einfach ne alte Isomatte um die deutsche -dann hättest Du das Maß. Finde das rein/tauschen immer fummelig wegEn der Fussplatte ( zu fixieren) die Du verändern müsstest . Gruß Peter

  • .... oder komfortabel aber teuer (alu gastankflasche mit aussenbetankung und aussen gassteckdose)

    Ich bezweilfe, dass heutzutage Alugastankflaschen per se tüv-abnahmefähig sind.

    Ich habe bei der Wahl der Gastankflasche von der Fa. Carsten Stäbler die Information erhalten, dass Alu-Gastankflaschen nach aktueller Gesetzeslage nicht Tüv-abnahmefähig sind und eine TÜV-Abnahme nur beim Einbau einer ECE R 67 Gaslow Gastankflasche, die leer ca. 14 kg wiegt (also etwas schwerer als eine normale Tauschflasche ist) möglich ist.

    Also haben wir eine Gaslow Gastankflasche mit fester Verrohrung und fester Verbindung mit dem Chassis und Außenbetankung einbauen und vom TÜV abnehmen lassen und dann in die Fahrzeugpapiere eintragen.

    Bei einer 2-Flaschen-Anlage benötigt man dann zwingend (wegen der festen Verrohrung der Tankflasche) eine DuoControl und nmE macht es bei einer Befüllung mit LPG in jedem Fall Sinn, für jede Flasche einen Gasfilter zu verbauen. Übrigens.... Truma lehnt jegliche Gewährleistung im Zusammenhang mit Brennerproblemen generell ab, wenn kein Truma Gasfilter verbaut ist, auch wenn man nur normale Propangas-Tauschflaschen benutzt (so die Info durch meinen WoMo-Händler, der diesbezüglich schon Probleme hatte)

    So ist es nmE richtig und legal......

    Mit dieser Lösung sind wir zufrieden. Überall wo es LPG bzw. GPL gibt, können wir jederzeit, auch wenn die Tankflasche noch teilweise gefüllt ist, "nachtanken". Wenn wir länger an einem Fleck stehen können wir die Tauschflasche entnehmen und tauschen.

    Gruß

    Bernhard

  • Der Einbauer hat mit versichert, dass natürlich alles, was er einbaut, dann auch im Schein eingetragen wird (was qua definition des TÜVs bedarf).

    Da passen die Aussagen doch nicht zusammen.

    Ich glaube, wir haben in diesem Land ein fundamentales "Verordnungs" Problem - es gibt zu viele.

    Z.b. wurden 75% aller Bauverordnungen seit dem Jahr 2000 generiert. Das spricht schon Bände. Hier besorgen sich Sachverständige und Experten durch erzeugen von Verordnungen eine Jobsicherheit auf Jahrzehnte und der Gesetzgeber sieht, vermutlich aus Inkompetenz, zu.

  • ich werde mir vom Profi noch erklären lassen, wie man vor einer Verschiffung die Gastankflasche leer bekommt (Nein, "gasherd an bis flasche leer" ist nicht die methode, und gasheizung haben wir nicht).

    und wenn das praktikabel ist, lass ich das einbauen (mit Alu, wegen des Gewichts)

    ich vermute, es wird irgendwas sein mit "suchen sie sich einen abgelegenen platz im freien, machen sie alle el. verbraucher und den motor aus, schiessen sie einen 3 meter schlauch an, halten sie den in Lee, ziehen Sie handschuhe an, und dann ventil auf" :smiling_face:

    und dann gilt mehr denn je "rauchen schadet ihrer gesundheit" :smiling_face:

  • so, hier die offizelle Version dazu. ich denke, damit kann man sehr beruhigt eine Alugas tankgasflasche einbauen :smiling_face:


    TrendFahrer am 10 Mär 2018 11:35:58

    Guten Tag zusammen,

    heute morgen bekam ich einen freudigen Schreck über die Antwort auf meine Frage zwecks Einbau und Abnahme von Gastankflaschen an die "Gasfachfrau" Karin Nöfer.

    Hier die kompetente Antwort:

    Sie brauchen keine Abnahme mehr, lesen Sie dazu den Leserbrief vom --> Link

    Auf der Seite sind noch mehr Veröffentlichungen zu diesem Thema.

    und:

    Bundesverband für

    BFG e.V. - Weißerdstr. 23 - 65520 Bad Camberg

    Leserbrief !

    Thema: Flüssiggasversorgung in Wohnmobilen:

    Tanken oder Tauschen?

    k e.V.

    Der Verbraucherschutzverband für Alternative Kraftstoffe und Antriebe

    BFG e.V. Weißerdstr.23 65520 Bad Camberg Tel .: 06434 - 4055 Fax .: 06434 - 5540 Mob.:0171 -7432544

    Bad Camberg 09.Mä rz 2Ot8

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zu lhrem Bericht im Heft Flüssiggas L/2O18 kann der Bundesverband für Gasanlagentechnik e.V., wie folgt Stellungnahme beziehen.

    Die Fa. ALUGAS Technologies GmbH in D-55566 Bad Sobernheim, hat uns vor längerer Zeit einen Tank-Kit mit der Tankflasche ALUGAS Travelmate 11-1 {11kS Tankflasche} und die ALUGAS Travelmate 1A-L $akgTankflasche nebst Anbauteilen und Bedienungsanleitung in Landesprache (Deutsch) zur Verfügung gestellt. Der Auftrag bestand darin, zu klären ob gewisse Behauptungen in Medien und Foren es handele sich bei dieser Anlage um eine nicht gesetzeskonforme und dürfe so nicht in Wohnwagen, Wohnmobilen und Freizeitfahrzeugen zur Verwendung kommen, bzw. verbaut werden. Als weiteres rechtfertige der Verbau dieser Tankflasche/n im Rahmen einer Hauptuntersuchung nach §29 SIVZO, die Verweigerung der Prüfplakette in Verbindung mit einer Mangelbeschreibung nach 8.4 Abs. 840. durch einen ,,Tech nischen Dienst".

    Die erhobenen Vorwürfe wurden vom BFG e.V. zusammengetragen und dem Gesetzgeber vorgelegt. Dieses war das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)für die Bundesrepublik-Deutschland und das,,Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie und Verkehr" als oberste Landesbehörde, zuständig für die Überwachung und Kontrolle der,,Technischen Dienste" in Hessen, in Bezug auf Gasanlagenprüfungen unter Einbindung des § 29 StVZO.

    Des Weiteren das ,,Hessische Ministerium für Soziales und lntegration", zuständig für Richtlinien und Verordnungen in Bezug auf Druckgeräte und Baugruppen usw. und die Zulassung auch unter Bezug auf die Betriebssicherheitsverordnung'

    BFG e.V. Weißerdstr. 23 65520 Bad Camberg

    Tel. 06434 - 4055 Fax 06434 - 5540 Mobil0171 -7432544

    Kreissparkasse Limburg IBAN: DE 1 051 1 5001 80090970377 SWIFT-BIC: HELADEFl LIN/

    Eingetragen beim Amtsgericht Limburg / Lahn Nr 1945

    Fazit: Gasanlagenprüfungen sind seit dem Wegfall der Richtlinie 200U56/EG am 01.LL.2014 nicht mehr im Rahmen einer Hauptuntersuchung nach § 29 STVZO Pflicht, somit auch nicht mehr gesetzlich gefordert. Ein Mangel darf nicht auf einem Prüfbericht eingetragen werden. Dieses muss einem Prüfingenieur (Pi) oder aaSoP bekannt sein und danach hat er auch pflichtgemäß zu Handeln.

    Nach Prüfung der 6enehmigungsunterlagen für die Gastankflaschen und den dazugehörenden Anbauteilen in Verbindung, mit der dazu mitgelieferten Betriebsanleitung, Einbauanleitung und weiterer Dokumenten ist der Einbau mit Benutzung dieser Flaschen nicht durch das Ministerium zu beanstanden. Auch steht nach Aussage des Ministeriums einer Betankung an LPG-FIüssiggastankstellen nichts im Wege.

    Man ist sich auf Grund einiger Falschaussagen zur Betankung an Flüssiggastankstellen einig, dass im Wiederholungsfall einer weiteren Verweigerung einer Betankung eine Musterklage bei Gericht eingereicht werden sollte. Diese Musterklage würde selbstverständlich der BFG e.V. beratend unterstützen.

    ln der Hoffnung nun etwes Klarheit in diese Geschichte gebracht zu haben, bedanken wir uns für die Veröffentlichung als Leserbrief in lhrer Zeitschrift ,,Flüssiggas".

    Mit freundlichen Grüßen

    gez. Peter Ziegler

    Vors. BFG e.V.

    Freundlich grüßt

    Karin Nöfer

  • So beruhigt wäre ich da nicht. Da geht es doch nur um die 2j Hauptuntersuchung „TÜV“. Nach Einbau ins Auto musst Du das Teil aber abnehmen lassen da fest verbunden. Oder? ABE und CEE? Jedenfalls streiten sich da welche u als Kunde ist man ggf der Dumme. So easy vermeidbar. Wg der Leihflasche muss ich 1x im Jahr die Biester rauswuchten. Das wars. Umbau macht nur Stress u Kosten.... und Unsicherheit im Schiff u Übersee..... Gruß Peter

  • Das mit der abnahme hat mir der einbaubetrieb zugesichert das er das macht.

    Ich schwanke allerdings noch richtung walmart flasche. Dann aber nur in verbindung mit dem einbau einer aussen gassteckdose für den grill.

    Das wäre sicher simpler und billiger.

    Und stress mit dem entleeren macht das auch nicht.

  • Nun ja, Frau Nöfer hat ja auch ein erkennbares Interesse daran, ihre Alugastankflaschen zu vertreiben......

    FAkt ist ja wohl, dass du keine neue Hauptuntersuchungsplakette beim TÜV erteilt bekommst, wenn du nicht mit einer noch gültigen Gasprüfungsplakette vorfährst und wenn du die beispielsweise bei der DEKRA machen lassen willst, wirst du - ohne Eintragung der Gastankflasche in den Kfz-Papieren - die Erfahrung machen, dass man dir diese verweigern wird. So jedenfalls bislang.

    Deshalb ist in jedem Fall die Abnahme der Gastankflasche nach Einbau durch den TÜV und die Eintragung in die Fahrzeugpapiere in meinen Augen ein absolutes Muss. Über den Rest kann man sich offensichtlich streiten. Mir persönlich hat das mit der festen Verrohrung und der festen Verbindung zum Chassis in Längs - und Querrichtung eingeleuchtet und deshalb hben wir es so, wie erfolgt gemacht.

    Mein WoMoHändler, der auch Gasprüfungen vornimmt, hat mir mitgeteilt, dass er nur bei einem Festeinbau mit fester Verrohrung und Chasisverbindung und Fahrzeugeintragung die neue Plakette bei der Gasprüfung, wenn alles ansonsten auch in Orndung ist, erteilt.

    Ich wünsche dir, Bernd, viel Erfolg bei der Entscheidungsfindung und Umsetzung.

    Gruß

    Bernhard

  • also:

    1) die gasfachfrau hat mir sowohl einen stahltank ECE R 67 Gaslow als auch einen alugas tank angeboten.

    2) die tanks nach ECE R 67 müssen NICHT alle 10 Jahre druck-geprüft werden

    3) die Alugas Tanks müssen alle 10 Jahre druck-geprüft werden (oder man gönnt sich einfach dann was zeitgemässes)

    Ich kann einfach nicht glauben, das ein zugelassener Fachbetrieb mir was einbaut, und mir auch noch zusagt das er die teile im schein eintragen lässt, und dann soll das alles falsch sein.

    mal sehen, ob es alu oder stahl wird - ist bis auf den gewichtsunterschied auch egal.

    Auf alle fälle werde ich eine aussengas steckdose nachrüsten lassen.

    Und dann ist noch zu klären, wie man einen Gastank "entleert".

  • Ich möchte hier noch kurz abschließend meine Erkenntnisse teilen

    Tankflaschen: die neuen gaslow Stahlflaschen müssen nie mehr tüv geprüft werden, die alugas flaschen nach 10 jahren - was dann oft zum Tausch führt.

    Die amerikanischen 20 lb (8kg füllung da 80% tankstopp) flaschen haben durchmesser:

    An der dicksten stelle 320 mm

    Am fuss 198 mm

    Man muss also für eine amerikanische flasche die plastik stopper für die deutsche flasche versetzen. Man sollte den akkuschrauber und kleinen Holz Bohrer mitnehmen.

    Die Höhe beträgt 46 cm

    Im rondo ist hinten im gaskasten platz für eine 32 cm durchmesser flasche, die 46 cm sind kein problem - die deutsche 5 kg flasche ist schon 50 cm hoch

    Wir werden nun eine truma aussengas dose einbauen lassen und ansonsten in kanada eine 20lb gasflasche kaufen und mittels adapter in unsere auto anschliessen. Der truma bluetooth gas füllstands sensor wird anzeigen, wann es zeit zum wechsel wird.

    Mit 8kg propan werden wir aber nur zum kochen ziemlich lange (Monate) auskommen. Und 90% der amerikaner leben innerhalb von 10 meilen zum nächsten walmart :smiling_face:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!