Zulässige Räder für den MB Sprinter 4x4

  • Hallo Leute,

    wir haben gerade gelernt, dass beim 4x4 Sprinter zwei verschiedene Stahlradversionen eingesetzt werden:

    1) 6,5 J x 16 H2 ET 54 mm

    2) 6,5 J x 16 H2 ET 62 mm

    mit Ausnahme der Einpresstiefe ist optisch ist kein Unterschied erkennbar, doch findet man als Fußnote:

    a) 6,5 J x 16 H2 ET 54 mm -> Gewichtsoptimiert : nicht für Schlechtwegländer und dauerhaften Schlechtwegeinsatz geeignet.

    b) 6,5 J x 16 H2 ET 62 mm -> Robustausführung: Besonders für Schlechtwegländer und dauerhaften Schlechtwegeinsatz geeignet und empfohlen.

    Bei der Fahrzeugprüfung durch die Schweizer Zulassungsstelle (MFK) stellte sich dann heraus, dass die durch MB standardmäßig verbauten 'gewichtsoptimierten Felgen' in der Schweiz keine Zulassung haben.. :thumbs_down:.. Das heißt es musste nachträglich die 'Robustausführung' installiert werden.:thumbs_up:

    @Schweizer Kollegen: war dies bei Euch auch ein Thema? Oder hat Tartaruga Eure Fahrzeuge bereits mit der 'Robustfelge' geordert? :thinking_face:

    gruss mari

  • Auch von mir ???

    Ich habe die Stahlfelgen schwarz aus der CS Preisliste, und beim Händler mit den BF Goodrich AT bestückt.

    Im Ausweis steht nichts spezielles, also nicht speziell eingetragen.

    Einmal editiert, zuletzt von danspy (11. März 2019 um 15:32)

  • ... wie die CS hat auch die HRZ nur eine entsprechende Option in ihrer Preisliste und wir haben uns - ohne uns weiter darum zu kümmern - die schwarzen MB Stahlfelgen mit BF Goodrich AT geordert.

    Das Fahrzeug wurde entsprechend gebaut und in Deutschland erstmals geprüft und in die Schweiz überführt. Bei der Prüfung in der Schweiz wurde dann die 'gewichtsoptimierten' Felgen als nicht-konform identifiziert und es mussten die 'Robustausführung' aufgezogen werden.

    Im Fahrzeugausweis ist nichts eingetragen, jedoch sind die Felgen im Prüfbericht 13.20. A vermerkt und man sieht, dass die Einpresstiefe der Felge geändert und visiert wurde:

    13.20.jpg

    Einmal editiert, zuletzt von marimari (11. März 2019 um 21:25)

  • Dann tut dem Kollegen doch den Gefallen, mal in Euren Schein zu schauen.

    Entweder hat der Importeur was verpasst, oder Du bist an einen übereifrigen Prüfer geraten.

    Grüssle aus'm hoalauischa Schwobakäschdle vom Michael

  • In deutschland ist nicht relevant was im kfz schein steht.

    Relevant ist was in der 700 seiten liste der typzulassung steht.

    Das durfte ich neulich lernen als ich meine AT reifen eintragen lassen wollte.

    Der freundliche Herr beim tüv hat mir in der liste die stelle gezeigt, wo dieser reifen als typzugelassen steht, mit die entsprechenden seiten ausgedruckt, falls mal einer bei einer Kontrolle nachfragt, und mich fort geschickt.


    Ergo: man muss nachsehen, was da in der typzulassung steht. Das gilt auch für die schweiz, da die das ece abkommen mit unterzeichnet hat. Kann aber auch sein dass die EU zulassung auch in der schweiz gilt.

    Ich würde mal zu MB gehen und freundlich bitten die ganze liste mal auf einen usb stick zu kopieren.

  • Danke Martin, das wollte ich heute Abend zuhause mal anschauen. Ist aber bestimmt identisch bei meinem Indi.

    Könnte mir vorstellen das das mit Punkt 16.1 zusammenhängt.

    Diese Ausführung wird von Tartaruga immer vorgeschlagen. Zulässiges Gesamtgewicht = 3.88 Tonnen. (eingelöst wird dann auf 3.5 T, aber die Verstärkungen sind sinnvoll da immer sehr schwer gefahren wird.)

    Mit dem Code kommt anscheinend:

    Fahrwerksverstärkungsmaßnahmen an der Vorderachse, am Stabilisator an der Vorderachse, am Tragrohr der Hinterachse, den Stoßdämpfern, an der Hinterachse und den Hinterfedern. Zudem erhält das Fahrzeug Verstärkungsmaßnahmen am Rahmen, der Motorlagerung. Die Bremsanlage wird auf das erhöhte Gesamtgewicht angepasst.

    Und, eventuell auch die "normalen Felgen, und nicht die Gewichts-optimierten felgen mit kleiner Einpresstiefe.?? .

  • Also: für meinen Indi:

    COC- Documente sind identisch wie bei MartinZ, d.h. Felge mit ET62.

    Soeben überprüft: auf der Felge steht ET 62.

    Ich bin überzeugt dass mit der 3.88 Tonnen Version die « normale » Felge geliefert wird, und bestimmt keine leichteren Felgen mitkommen.

    marimari : wäre es möglich dass HRZ Dir den Sprinter « ohne » die option 3.88 Tonnen bestellt hat? Es ist eine option und hat natürlich einen Aufpreis.

    Das wäre dann die Erklärung.

    Grüsse aus der Französischen Schweiz

    Daniel

  • .. ok, die Sache scheint geklärt. Ein Bekannter hat beim MFK nachgefragt und im Gegensatz zu Deutschland ist in der Schweiz die 'gewichstoptimierte' Felge mit der kleinen Einpresstiefe nur für den neunen 4x4 Sprinter (Baureihe 907) zugelassen.

    Wie Bernd bereits erwähnte, hat es aber mit dem zulässigen Gesamtgewicht nichts zu tun. Die 'gewichtsoptimierte' Felge ist beim neuen Sprinter bis 4.1T zugelassen, d.h. gleich wie die 'Robustfelge' beim 906er Sprinter.

    gruss

  • marimari : wäre es möglich dass HRZ Dir den Sprinter « ohne » die option 3.88 Tonnen bestellt hat? Es ist eine option und hat natürlich einen Aufpreis.

    @ Daniel

    doch, doch der HRZ 4x4 ist ebenfalls ein 3.88T Fahrzeug. Ich denke vielmehr, dass die HRZ aus 'Unwissenheit' die 'falschen' Felgen bestellt hat.

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