Anhängerkupplungs(AHK)-Odyssee

  • Erster TÜV mit unserem CS DUO Allrad und AT-Reifen nach 3 Jahren.

    Keine technische Beanstandung.

    Aber keine TÜV-Plakette, da Anhängelast (O1 und O2) nicht im KFZ-Schein eingetragen ist (Versäumnis der Zulassungsstelle trotz COC-Zertifikat).

    Empfehlung: Eintrag nur, wenn TÜV abnehmbare AHK neu prüft.

    TÜV beanstandet zu hohe AHK-Höhe (470mm). Erlaubt sind 350mm-420mm).

    Nachfrage bei CS. Antwort: AHK wurde von Daimler verbaut und nicht von CS nachgerüstet (Verbaut ist Rockinger-Varioblock + KK370).

    Test bei Daimler mit Maximalgewicht (Wasser, Diesel, Abwasser, Fahrer und Beifahrerin…) und Sommerreifen mit reduziertem Luftdruck. Ergebnis AHK immer noch zu hoch (450mm).

    Lösung wäre Rockinger + KK260 (50mm niedriger) für ca. 100 €.

    Daimler ziert sich bzgl. Kostenübernahme, da Beanstandung erst nach 3 Jahren.

    Drohung einer „platzenden Halsschlagader“ bei der Geschäftsleitung.

    Darauf zieht Daimler eine Sondergenehmigung für Sprinter-Offroader aus dem Hut, die der TÜV eigenartigerweise akzeptiert (Abnahme).

    Damit kostenloser Eintrag in den KFZ-Schein und (Halleluja) TÜV-Plakette.

    Anmerkung: Aktion dauerte insgesamt 3 Monate + Nerven!

    Tipp: prüft eure AHK-Höhe vor dem TÜV-Gang.

    Michael

  • 'alles kann, nichts muss' - ich habe schon Hauptuntersuchungen erlebt, wo ein Fahrzeug wegen einer defekten Seitenmarkierungsleuchte durchfiel ("schwerer Mangel"), und andere wo weder Erste-Hilfe-Kasten noch Sicherheitsleuchten kontrolliert wurden, von "manueller" AU etc kannst du schweigen...

    Mein Wunschmobil: von aussen Smart, von innen Sattelschlepper!
    dazu passt mein Motto auch gut: "Einen Tod muss man ja sterben..."

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