A-Stange in Deutschland erlaubt oder?

  • 1

    halloo,

    ich weiss es nicht wie genau so heißt: A-Stange. die vorne am Sprinter montiert. wie in Australienen die lange Lkw wegen Tiere überfahren.

    nun wollte ich wissen, ist das hier auch erlaubt`ich glaube in Schweiz ist erlaubt oder?

    https://www.picclickimg.com/d/l400/pict/30…l-2006-2013.jpg

    In Australien ist das die Roobar.

    In Ermangelung von Känguruhs und vierbeinigen Büffeln auf unseren Strassen, hier eigentlich nicht unbedingt erforderlich. :smiling_face:

    Gruss vom Bodensee :smiling_face_with_sunglasses:

    Martin

  • Hallo!

    Nach meinem Wissensstand sind diese "Bullenfänger" in der EU generell nicht erlaubt, da der geforderte Personenschutz (passiver Schutz bei Unfällen mit Personen) nicht erfüllt werden kann. Bei uns in Österreich wird sogar der Rückbau erzwungen, da dies als "schwerer Mangel" im Zuge der §57a-Überprüfung ("Pickerl", analog TÜV) gewertet wird und somit die Überprüfung negativ ausfällt.

    Bei Fahrzeugen über 3,5 t könnte ich mir vorstellen, dass der Anbau noch möglich ist, damit habe ich mich aber noch nie befasst.


    Roland

    You don't need to be a magican to disappear, you just need a camper!

  • Fast alle schauen doch immer aufs Gewicht (bei den WoMos natürlich ??).... da braucht man über so etwas in Europa sicherlich für den Normalgebrauch Überflüssiges wohl kaum. In Australien wollte ich darauf nicht verzichten - da hat es uns einmal gerettet, als der Emu bei 80 km/h auf der Wellblechpiste auf einmal von der Seite querte.

    Gruß Bernhard

  • In D ist es erlaubt: https://www.volksstimme.de/auto_verkehr/d…n/1565691337000

    Über Sinn oder Unsinn darf spekuliert werden.

    Für mich wäre es zumindest eine Verunstaltung des Fahrzeugs.

    Mag in Südamerika, Alaska oder Australien anders sein

    bzw. Sinn machen.

    Ich bin nicht neugierig,

    ich will bloß immer alles wissen.

    :wink

    LG

    Peter

    2 Mal editiert, zuletzt von Alkovenfan (1. Januar 2020 um 23:36)

  • Bin mal gespannt, wann die "Bullenfänger" im CS - Katalog auftauchen.

    :00002602:

  • Hallo,

    Frontbügel sind nach wie vor zulässig, wenn sie die Allgemeine Betriebserlaubnis haben.

    Für eine große Anzahl von Fahrzeugen gibt es sie z. B. bei Antec Fahrzeugtechnik GmbH einschl. der EG-Genehmigung (landläufig der TÜV-Genehmigung).

    Sind Fahrzeuge dort noch nicht aufgeführt kann man nachfragen, z. B. für den neune Sprinter sind sie bereits lieferbar einschl. der EG-Genehmigungsurkunde aus Luxemburg. Montagezeit ca. 3/4 Stunde.

    Westfalia hatte in Düsseldorf auch ein Fahrzeug mit Frotbügel ausgestellt, der nun auch lieferbar sein soll.

    CS hat übrigens m. W. die CoC-Zeritfikate auch aus Luxemburg.

    Gruß, Kiel

    Einmal editiert, zuletzt von kiel (2. Januar 2020 um 22:15)

  • A3-Tyrannen sind doch eher die Transporter aus $osteuropaeischesLandHierEinsetzen ?!

    Mein Wunschmobil: von aussen Smart, von innen Sattelschlepper!
    dazu passt mein Motto auch gut: "Einen Tod muss man ja sterben..."

  • Zulässig mögen sie wohl sein, aber: für was braucht man das?

    Moin,

    für die Seilwinde, Zusatzscheinwerfer, Zusatztanks.............

    Frontschutzbügel lt. Wikipedia

    Ist doch wie eine Jack Wolfskin Jacke.

    Brauch man heute zum Überleben in der Stadt :00008356:

    Gruß Thomas

    der das Dingen an seinen Laster montieren dürfte :smiling_face_with_halo:

    Gruß vom Thomas

    - Ranger bei Spritmonitor : 1094530_5.png
    " Ich brauche kein google, denn meine Frau weiss sowieso alles besser !"

    > besuchte Campingplätze <

  • der das Dingen an seinen Laster montieren dürfte :smiling_face_with_halo:

    Moin,

    ... und für die Tour durch Marokko müsste das Dingen dann wieder ab! :winking_face_with_tongue:

  • allo

    Ich hab das Thema von CS nach Ein- und Umbauten verschoben, weil es hier besser ist. Ich bitte euch alle ganz herzlich, beim Erstellen eines Themas darauf zu achten, dass es im richtigen Unterforum landet.

    Danke!

    Uli

  • Keine Ahnung, lt. dem Wiki... Link oben in Marokko verboten!

    Aber ich glaube nicht, dass man irgendwo -auch nicht in Marokko- seinen Bullenfänger an der Grenze abbauen muss, wenn man irgendwie glaubhaft machen kann, dass der in D erlaubt und im KFZ-Schein eingetragen ist, selbst wenn kein Beamter diesen Schein wirklich lesen kann.

  • oh doch, sowas gibt es andersrum genauso, es gibt Sachen, die im Ausland erlaubt (und zulassungsfaehig) sind, in de aber eine Stilllegung des Fahrzeuges nach sich ziehen...

    Mein Wunschmobil: von aussen Smart, von innen Sattelschlepper!
    dazu passt mein Motto auch gut: "Einen Tod muss man ja sterben..."

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