Nachträgliche Auflastung Sprinter W907

  • Hallo,

    Ich sehe es so: 4,1 Tonnen angelastet auf 3,5 Tonnen auch für eine Wiederauflastung auf der sicheren Seite! Beim 907 mit 3,5 Tonnen erhebliche Zweifel an einer Auflastung ohne Änderungen. Worüber reden wir bei einem Mehraufwand für den 4,1er im Verhältnis zu Kaufpreis?

    Beste Grüße Jörg

  • Freut mich für Dich.

    Jedoch wäre noch interessant zu wissen, ob, und was am Fahrzeug genau geändert werden musste, und was der administrative Aufwand war.

    Gruss Daniel

    Der administrative Aufwand: mit der DB Werkstatt reden, was ist das höchste Gesamtgewicht ohne Doppelbereifung und nach dem Umbau, am Landratsamt alles in den Fahrzeugschein eintragen zu lassen. Geändert wurde: die komplette Bremsanlage vom 907, verstärkte Achsschenkel, stärkere Federn und >Stoßdämpfer, Preis ohne Eintrag ca. 2900.-, mehr ist nicht möglich beim 906.:loudly_crying_face:

    Gruß Ernst :00000436:

  • Hallo,

    Ich sehe es so: 4,1 Tonnen angelastet auf 3,5 Tonnen auch für eine Wiederauflastung auf der sicheren Seite! Beim 907 mit 3,5 Tonnen erhebliche Zweifel an einer Auflastung ohne Änderungen. Worüber reden wir bei einem Mehraufwand für den 4,1er im Verhältnis zu Kaufpreis?

    Stimmt! Der Weg den W907 mit einem Gesamtgewicht 4.1t + Ablastung auf 3.5t zu bestellen ist am Einfachsten und man ist auf der sicheren Seite! Der einzige Nachteil neben dem Mehrpreis ist das Zusatzgewicht von 20kg. Der ein oder andere vermag das Zusatzgewicht in Kisten Wein und Olivenöl umzurechnen.

    Generell sind die Vorteile mit einem zulässigem Gesamtgewicht von 3,5t zu fahren gegeben. Also, solange es geht bei 3,5t bleiben! Und wenn es dann die Möglichkeit gäbe (bestellt wird nur die 3,5t Version, auf den Rondo bezogen), über eine

    a) Zusatz-Luftfederung auf der Hinterachse

    b) Voll-Luftfederung

    auch einen 3,5t hinterher aufzulasten, wäre doch super. Jedenfalls ist das meine Wunschvorstellung. Für mich ist das hier die schönste Nebensache der Welt über diese Luxus-Problemchen mit euch zu diskutieren. Vielen Dank.

    Gruß Uwe

  • Das ist mir hier alles etwas viel Spekulation beziehungsweise Statements zur Sinnhaftigkeit oder Den Nachteilen einer Auflastung.

    Leider haben meine Recherchen bei Mercedes, der lokale Händler hier ist immerhin der größte Deutschlands, einschließlich des dort gerade anwesenden TÜV Ing zu keiner Aufklärung beigetragen. Ohne Fahrgestellnummer sah man sich außer Stande zu sagen ob eine Auflastung geht oder nicht. Dummerweise ist das Auto noch nicht gebaut…?

    Ein Telefonat mit der Firma Goldschmidt hat mich auch nicht weiter gebracht. Dort wird man im November die erste Luftfederung verbauen und ich könne mich im Dezember melden ob der TÜV eine Auflastung genehmigt habe oder nicht Oder mit welchen Auflagen. Ob dafür irgendwelche sonstigen Dinge an Vorderachse, Bremsen und BlechverstärkungEn Wie beim Serien 4,1 t notwendig sind ist man völlig ahnungslos. Wirkt auf mich alles außerordentlich kompetent...... ?In so weit bleibt wirklich nur die Option einen 417 zu bestellen mit 4,1 t und diesen abzulasten. Alles andere ist wirklich riskant .....?

    Grüsslis Peter?

  • Ich sehe das hauptsächlich unter dem Aspekt der Sicherheit. Ein 6m Indi oder ein 7m Sprinter mit Heckantrieb liegt reisefertig bei ziemlich genau 3,5t. Die "normale" 3,5t-Variante ist damit belastungstechnisch völlig ausgereizt. In diesem Fall ist es ratsam, die sicherheitstechnische Ausstattung der nächst höheren Variante von 4,1t zu wählen. Wer einmal eine Vollbremsung in einer Notsituation hinlegen musste, weiß jeden Meter verkürzten Bremsweg zu schätzen. Die verstärkten Fahrwerkskomponenten der 4,1t Variante sorgen zudem für eine längere Haltbarkeit, insbesondere wichtig für die, die auch mal ins (leichte) Gelände gehen.

    Wenn man die 2.500 EUR Zusatzkosten für die Werksauflastung (inkl. erneuter Ablastung) ins Verhältnis zum Gesamtpreis setzt (z.B. DOC's Fahrzeugkonfiguration rund 113 k€, ein sinnvoll ausgestatteter Indi liegt praktisch auf dem gleichen Niveau), reden wir über 2,2% Mehrkosten. Allein der zusätzliche Sicherheitsaspekt sollte einem das wert sein.

    DOC hat meiner Meinung nach recht. Eine spätere Auflastung ist riskant, aber nicht nur in Sachen Machbarkeit, sondern auch bzgl. der Sicherheit.

    Viele Grüße

    Klaus

  • . . . eine spätere Auflistung wird ja nicht nur „Papierkram" sein. Lese da von Goldschmidt-Fahrwerk usw.

    Mal ein kleiner Gedanke am Rande. Was sagt die Versicherung, wenn man bei einem Fahrzeug mit z. B. 3.600 kg Gewicht einen Auffahrunfall baut?

    a) bei einem 3,5 Tonner

    b) bei einem 4,1 Tonner, abgelastet auf 3,5 to

    Viele Grüße

    Wolfgang

  • Ein Telefonat mit der Firma Goldschmidt hat mich auch nicht weiter gebracht. Dort wird man im November die erste Luftfederung verbauen

    ???

    siehe #13:

  • Hallo Klaus :00000441:

    Wenn der Tüv oder Mercedes die Freigabe für die Auflastung bewillig, dann kannst du zu 100% sicher sein, das dir dein Bremsweg genügt. Die Sicherheit für das Fahrzeug ist gewährleistet oder glaubst du im Ernst, da gibt es ein Risiko, wegen der Auflastung, dann glaubst du noch an Osterhasen und Weihnachtsmann. :00008356:

    Grüße Ernst :00000436:

  • Hallo DOC,

    so ganz verstehe ich dich nicht. Was bringt der 3,5 für Vorteile? Du selbst denkst an eine Auflastung, die auch nicht preiswerter wird. Ich habe einen Hymer GCS bestellt, als 4.1 mit Ablastung, weil ich genauso glaube wie Du, dass die 3,5 Tonnen nicht reichen werden. Nimm den 4,1 und Du bist auf der sicheren Seite.

    Außerdem ist wahrscheinlich nicht Mercedes ausschlaggebend, sondern CS. Die dürften im CoC als Hersteller stehen. Im Zusammenhang mit Hymer ist es zumindest so und Mercedes-Zitat: „Mercedes Benz hat hier das Basisfahrzeug an den Aufbauhersteller Hymer geliefert. Dieser ist für die Zulassungsfähigkeit mit seinem CoC oder Einzelabnahme verantwortlich.“

    Viele Grüße

    Jörg

    Beste Grüße Jörg

    Einmal editiert, zuletzt von Schwedenholly (31. August 2020 um 19:13)

  • Jörg genau das habe ich geschrieben!!!!

    „?In so weit bleibt wirklich nur die Option einen 417 zu bestellen mit 4,1 t und diesen abzulasten. Alles andere ist wirklich riskant .....?“

    Grüsslis Peter?

  • Warum 4,2 To. kaufen und auf 3,5 To. ablasten?

    Ich möchte hier in die Denkweise 3,5 To. oder 4,1 To. Auto kaufen nicht eingehen.

    Das aber ein 4,1 To. Sprinter sicherer sein soll wie ein 3,5 Tonner ist doch Quatsch.

    Warum soll ein 3,5 To. mit 3600 kg unsicherer sein wie ein 4,1 To. mit 4200 kg?

    Ich stelle mir nun die Frage, warum 4,1 To. und rund 2.500.- Euro teuer wenn ich aber die Annehmlichkeiten des 3,5 To. unbedingt haben möchte. ( Überholverbot etc. alles bekannt )

    Das Gesamtgewicht kann es nicht sein, denn dann kann man sich die Ablastung schenken.

    Ein Vorteil bei einem späteren Verkauf, ich weis nicht, z.Zt. auf jeden Fall nicht.

    Bitte auch nicht vergessen, mit jedem Jahr wächst die Zahl derer, die den kleinen Führerschein haben.

    Die Ablastung auf 3500 kg erfolgt doch nur weil man nicht in den unendlich langen LKW Schlangen schleichen möchte und das Überholverbot etc. etc.

    Reichen 3500 kg - wie schwer das fahrfertige Reisemobil incl. Fahrer und Beifahrer ist kann man ja vorher berechnen, da CS das bestätigte Leergewicht recht genau einhält.

    Reicht es mir bei 3,5 To. nicht, dann wähle ich eben 4,1 To.

    Aber 4,1 kaufen und dann auf 3,5 ablasten?????

    Wenn ich mit dem abgelasteten 3,5 To mit 3900 kg fahre, dann bin ich überladen und muss bezahlen.

    Das ein 4,1 To. länger hält wie ein 3,5 To. - na ja kein Kommentar dazu.

    Ich habe den Vorteil ( 4,1 kaufen und dann auf 3,5 ablasten ) noch nicht erkannt.

    Bitte nicht verwechseln mit einem gekauften echten 3,5 To. den man auflasten möchte.

    Der LUXORfahrer

  • Das aber ein 4,1 To. Sprinter sicherer sein soll wie ein 3,5 Tonner ist doch Quatsch.

    Warum soll ein 3,5 To. mit 3600 kg unsicherer sein wie ein 4,1 To. mit 4200 kg?

    . . . das ist nicht die Frage, soweit Bremsen, Stabis, Federn, Dämpfer, . . . identisch sind.

    Fraglich ist, ob die Versicherung zicken würde; und sei es auch nur, um die Schadensregulierung zu verzögern.

  • Hallo Klaus :00000441:

    Wenn der Tüv oder Mercedes die Freigabe für die Auflastung bewillig, dann kannst du zu 100% sicher sein, das dir dein Bremsweg genügt. Die Sicherheit für das Fahrzeug ist gewährleistet oder glaubst du im Ernst, da gibt es ein Risiko, wegen der Auflastung, dann glaubst du noch an Osterhasen und Weihnachtsmann. :00008356:

    Grüße Ernst :00000436:

    Lieber Ernst,

    bitte sachlich bleiben, ich glaube weder an den Osterhasen, noch an den Weihnachtsmann. Aber ich bin sicher, dass die Bremsanlage des 4,1-Tonners eine höhere Standfestigkeit hat. Mir ist dieses Sicherheitsplus wichtig. Das kann ja jeder für sich entscheiden.

    Viele Grüße

    Klaus

  • bei 100 kg bestimmt nicht .... ist nur in Österreich ?? und Schweiz ?? problematisch . In Deutschland ?? darf man mit 20% Übergewicht = 4200 beim 3.5 er(!!)! weiterfahren nur Ordnungswidrigkeit 30€ . Stand gerade groß hier in der Presse nach Schwerpunkt Check Auf Autobahn bei Karlsruhe. Da kann mit 100 kg (Waagentoleranz) keine Versicherung zicken.... Grüsslis Peter

  • bei 100 kg bestimmt nicht .... ist nur in Österreich ?? und Schweiz ?? problematisch . In Deutschland ?? darf man mit 20% Übergewicht = 4200 beim 3.5 er(!!)! weiterfahren nur Ordnungswidrigkeit 30€ . Stand gerade groß hier in der Presse nach Schwerpunkt Check Auf Autobahn bei Karlsruhe. Da kann mit 100 kg (Waagentoleranz) keine Versicherung zicken....

    . . . die Sätze für Überschreitung des Gewichts kenne ich, aber das war nicht die Frage.

    Ob jedoch eine Versicherung zicken würde? Ja, da bin ich mir recht sicher. Gerade wenn es um höhere Summen geht (jetzt nicht nur 100.000 für ein Auto) wird von der Versicherung jeder Strohhalm gegriffen werden, um nicht leisten zu müssen.

    Aber vielleicht hat auch hier schon jemand Erfahrungen zu diesem Thema gemacht.

    Ergänzung;

    Einfacher wäre es noch, einfach mal die Versicherung zu fragen.


    Ich vermute ganz stark, daß die Versicherung im Innenverhältnis (Kasko bei Versicherungsnehmer) schon bei Mitursächlichkeit der Überladung (Stichwort wäre Gefahrenerhöhung) für den Unfallhergang von der Leistungspflicht befreit ist.

    Im Außenverhältnis (gegenüber dem Unfallgegner) ist sie es nicht, wird jedoch den Versicherungsnehmer / Unfallverursacher in Regress nehmen; diese Summe ist allerdings in der Regel auf ein paar Tausend Euro beschränkt.

    Einmal editiert, zuletzt von neuf11 (31. August 2020 um 20:39)

  • Das aber ein 4,1 To. Sprinter sicherer sein soll wie ein 3,5 Tonner ist doch Quatsch.

    Warum soll ein 3,5 To. mit 3600 kg unsicherer sein wie ein 4,1 To. mit 4200 kg?

    ??? was ist Quatsch???

    Weil ein 3.88 T oder 4,1 T andere Fahrwerks komponenten hat, die das Fahrzeug sicherer machen wenn man immer/konstant mit 3.5T unterwegs ist. ( siehe mein Beitrag #25#)

    Und nein, die Ablastung ist nicht NUR wegen dem Überholverbot auf der Autobahn, aber auch da wir in der Schweiz ( und ich glaube auch in D teilweise) einen anderen Führerschein machen müssen, (d.h.alle Fahrer und eventuell die Familienmitglieder die das Fahrzeug fahren möchten oder müssen, ..) mit regelmässigen Nachprüfungen, Artzbesuche, Steuern, usw. Und natürlich die entsprechenden Fahrverbote >3.5T, usw, = alles schon durchdiskutiert.

    Gruss

    Daniel

    Einmal editiert, zuletzt von danspy (31. August 2020 um 21:50)

  • Ich vermute ganz stark, daß die Versicherung im Innenverhältnis (Kasko bei Versicherungsnehmer) schon bei Mitursächlichkeit der Überladung (Stichwort wäre Gefahrenerhöhung) für den Unfallhergang von der Leistungspflicht befreit ist.

    Im Außenverhältnis (gegenüber dem Unfallgegner) ist sie es nicht, wird jedoch den Versicherungsnehmer / Unfallverursacher in Regress nehmen; diese Summe ist allerdings in der Regel auf ein paar Tausend Euro beschränkt.

    Beides richtig

  • Lieber Ernst,

    bitte sachlich bleiben, ich glaube weder an den Osterhasen, noch an den Weihnachtsmann. Aber ich bin sicher, dass die Bremsanlage des 4,1-Tonners eine höhere Standfestigkeit hat. Mir ist dieses Sicherheitsplus wichtig. Das kann ja jeder für sich entscheiden.

    Viele Grüße

    Klaus

    Lieber Klaus,

    bitte betrachte Deinen Text einmal ganz genau.

    Aber ich bin sicher, dass die Bremsanlage des 4,1-Tonners eine höhere Standfestigkeit hat.

    Mir ist dieses Sicherheitsplus wichtig.

    Ein 4,1 To. Fahrzeug hat Bremsen die im Gefahrfall 4100 kg zum Stehen bringen müssen und ein

    3,5 To. Fahrzeug eben nur 3500 kg.

    So ein 4,1 To. abzulasten und dann nur bis 3500 kg belasten um ein Sicherheitsplus ( hier 600 kg )

    zu haben, ist sehr fraglich.

    Garantiert hat der 3500 kg Sprinter und der 4100 kg Sprinter gleichwertige Bremsen.

    Mehr Geld kann Mercedes gar nicht sparen, wenn beide Typen die gleichen Bremsen haben.

    Immerhin hat diese Gewichtsklasse den größen Marktanteil ( Stückzahl ).

    Selbst wenn die Bremsen für den 4,1 To etwas stärker ausgelegt sind, baut man sie bestimmt aus Kostengründen auch in die 3500 kg Version ein.

    So ist das doch heute in sehr sehr vielen Bereichen, Mercedes würde so etwas natürlich nie zugeben.

    Immerhin zahlt der Kunde doch ein schönen Aufpreis.

    Also 4,1 kaufen und auf 3.5 ablasten nur wegen einem " Sicherheitsvorteil " ist sehr sehr fraglich.


    Aber vielleicht irre ich ja auch..........

    Der LUXORfahrer

  • Also 4,1 kaufen und auf 3.5 ablasten nur wegen einem " Sicherheitsvorteil " ist sehr sehr fraglich.

    Aber vielleicht irre ich ja auch..........

    Ja, ich vermute, dass du da irrst...ich denke überall wo etwas in großen Stückzahlen produziert wird, bei dem es auch um Sicherheit geht, folgt man dem Motto "so viel wie nötig, so wenig wie möglich"... daher leistet sich MB sicher nicht den Luxus in einen millionenfach gebauten 3,5 to Sprinter überdimensionierte Bremsen einzubauen.

    BMW verbaut ja auch nicht in allen Mini Modellen die teuren "Brembo" Bremsen aus dem John Cooper Works.

    Alle verbauten Bremsanlagen sind sicher um X Prozent überdimensioniert, aber immer ausgehend von der jeweiligen Masse die im Extremfall zum stehen gebracht werden muss.

    Gruß

    Roman

    Edit: Außerdem hat Daniel ja weiter oben einen blauen, kursiv gedruckten Text zum Thema eingefügt, den ich hier gern zum 2. Mal wiederhole. Wenn er noch eine Quelle dazu geschrieben hätte (MB?), wären alle weiteren Spekulationen hier zu dem Thema überflüssig:

    "Fahrwerksverstärkungsmaßnahmen an der Vorderachse, am Stabilisator an der Vorderachse, am Tragrohr der Hinterachse, den Stoßdämpfern, an der Hinterachse und den Hinterfedern. Zudem erhält das Fahrzeug Verstärkungsmaßnahmen am Rahmen, der Motorlagerung. Die Bremsanlage wird auf das erhöhte Gesamtgewicht angepasst."

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