Moin,
bisher war es nicht immer klar definiert, ob nun 3,5 to als Gespanngewicht gerechnet wird.
Die Infos wurden konkretisiert, damit wir uns die Fragen nicht mehr stellen müssen.
Es ist tatsächlich so,
das Zugwagen und Anhänger jeweils mit max. 3,5 to angeführt werden -
Erfreuliche und langersehnte Neuigkeiten für Wohnwagen-Besitzer. Die Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von leichten Motorwagen mit einem Anhänger,
dessen Gesamtgewicht 3.5t nicht übersteigt (3.5t Gesamtgewicht des Anhängers, ohne Zugfahrzeug), auf 100 km/h auf Schweizer Autobahnen und Autostrassen, tritt ab 01.01.2021 in Kraft.
Quelle:
https://www.tcs.ch/de/camping-rei…r-anhaenger.php
Gruß Thomas