Gasprüfung und AU * Lage bis 2023

  • Hallo.

    Laut einer Verordnung des Verkehrsministeriums ist eine bestandene Gasprüfung vorerst nicht mehr Pflicht für das Bestehen der HU.

    https://explorer-magazin.com/news/gaspruefu…ile-ausgesetzt/

    Der TÜV Süd allerdings will dem nicht folgen. Laut Auskunft von heute geht dieser einen anderen Weg, ohne gültige Gasprüfung kann die HU nicht bestanden werden.

    Klare Linie, klare Kante!

    Grüße

    Ralf

  • ohne gültige Gasprüfung kann die HU nicht bestanden werden.

    Es geht noch verschärfter.

    Während der 1.HU, also 3 Jahre nach Erstzulassung, wollte der TÜV die Gasprüfung machen, obwohl ich eine gültige Gasprüfung vorweisen konnte, die ordnungsgemäß im 2. Jahr gemacht wurde. Logik des Überwachungsvereins:

    Gasprüfung aus Jahr 2 ist nur bis Jahr 4 gültig, während die nächste HU erst im Jahr 5 stattfindet. Es ginge gar nicht, dass ich ein ganzes Jahr ohne vom TÜV kontrollierte Gasprüfung aber mit gültiger HU umherfahren könne.

    Hatte keine Lust zu diskutieren.

    LG

  • Eine regelmäßige Gasprüfung ist in meinen Augen schon aus Eigenverantwortung, Gesetzeslage hin oder her, unverzichtbar.

    Gruß Bernhard

    Vollkommen klar.

    Aber es geht nicht darum, ohne gültige Gasprüfung herumfahren zu wollen, sondern darum, ob die Gasprüfung zwingend Teil der HU ist. Und das handhaben die TÜVs in den Bundesländern unterschiedlich.

    Anlaß war, daß ich einen Termin für den fälligen Wechsel der Schläuche mit anschließender Gasprüfung erst Ende November kriege, der TÜV aber bereits fällig ist. Da wollte ich jetzt HU machen und im November Gas. Nun fahre ich entweder noch drei Wochen ohne TÜV herum oder ich wechsle die Schläuche selbst, was ich ungern tue.

    Mit meinem Beitrag wollte ich jedenfalls nicht empfehlen, ohne Gasprüfung herumzufahren, ich wollte nur über die besondere Verordnungslage beim TÜV Süd informieren.

    Grüße

    Ralf

    Einmal editiert, zuletzt von Hargesheimer (31. Oktober 2020 um 08:57)

  • Seitdem der TÜV einen ziemlichen Tanz um die Gasprüfung gemacht hat, lasse ich die bei einem örtlichen Caravan - Händler machen und nehme die Bescheinigung dann mit zur HU beim TÜV, auch wenn der nicht unbedingt darauf besteht. Es entspannt das Klima :winking_face:

    Auslöser für den Ärger beim TÜV war vor Jahren die TRUMA - Gasheizung, die im Sommer bei 30° Außentemperatur partout nicht anspringen wollte. Der TÜV - Mann hat den Fühler dann ewig lange mit kalter Luft angeblasen. Ich wollte mir das Gewürge nicht ansehen und bin weg gegangen. Schließlich kam er aus der Halle und sagte:" Okay, läuft !"

  • Die Gasprüfung macht mein WoMo-Händler als Service und bei der HU/AU dieses Jahr hat es niemanden interessiert. O.K., bei unserer Landyacht sind gewichtsbedingt TÜV und Gasprüfung z. Zt. noch zur selben Zeit fällig.

    Gruß Bernhard

  • Der TÜV Süd allerdings will dem nicht folgen. Laut Auskunft von heute geht dieser einen anderen Weg, ohne gültige Gasprüfung kann die HU nicht bestanden werden.

    Klare Linie, klare Kante!

    und vor allem klar gegen die gesetzliche Regelung - wo kommen wir bitte hin, wenn sich jeder seine eigenen Regeln macht? Wird dann auch jeder mit 100 EUR Strafe belegt, der in der 30er Zone vor einer Schule 30 faehrt, weil 20 doch sicherer waeren?

    Klar, die Gaspruefung ist sinnvoll. Aber was eine "Ueberwachungsorganisation" hier veranstaltet, ist mMn ungesetzlich - insofern danke fuer den Hinweis, ich weiss wo ich die demnaechst faellige HU nicht machen lasse!

    btw: AU ist die Abgasuntersuchung, die wohl kaum etwas mit Gas zu tun hat, oder? Ich denke HU (Hauptuntersuchung) ist da passender?

    Mein Wunschmobil: von aussen Smart, von innen Sattelschlepper!
    dazu passt mein Motto auch gut: "Einen Tod muss man ja sterben..."

  • achja:

    Der TÜV Süd allerdings will dem nicht folgen. Laut Auskunft von heute geht dieser einen anderen Weg, ohne gültige Gasprüfung kann die HU nicht bestanden werden.

    (Hervorhebung durch mich)

    darf ich fragen, wer Dir diese Auskunft wie gab? Station telefonisch, Zentrale schriftlich, oder wie?

    Danke!

    Mein Wunschmobil: von aussen Smart, von innen Sattelschlepper!
    dazu passt mein Motto auch gut: "Einen Tod muss man ja sterben..."

  • btw: AU ist die Abgasuntersuchung, die wohl kaum etwas mit Gas zu tun hat, oder? Ich denke HU (Hauptuntersuchung) ist da passender?

    Sorry, da hab ich geschludert, ich meinte natürlich HU!

    Ist korrigiert.


    Die Auskunft, keine HU ohne Gas kam von zwei Stellen. Erstens von der TÜVstelle Münsingen, wo ich zur HU angemeldet war. Und zweitens telefonisch vom TÜV Süd in Reutlingen.

    Ob das alles korrekt ist, sei dahingestellt. Gibt aber Dinge über die man sich sinnvoller aufregen kann. Ich wollte das nur bekannt machen damit niemand umsonst zum TÜV fährt, sondern die Gasprüfung einplant.

    Grüße

    Ralf

  • also wurde Dir trotz (Anmeldung und) ordnungsgemaessem Fahrzeug die Plakette vor Ort verweigert, weil keine gültige Gasprüfung vorlag? Das sehe ich als ganz klaren Rechtsbruch...

    Mein Wunschmobil: von aussen Smart, von innen Sattelschlepper!
    dazu passt mein Motto auch gut: "Einen Tod muss man ja sterben..."

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!