Ich fand dieses Schild auf einem Parkplatz am Rhein, meine Anfrage an das Bundesverkehrsministerium in Berlin nach dem Sinn eines solchen Schildes wurde bisher nicht beantwortet.
Wer erklärt es mir?
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Button TextIch fand dieses Schild auf einem Parkplatz am Rhein, meine Anfrage an das Bundesverkehrsministerium in Berlin nach dem Sinn eines solchen Schildes wurde bisher nicht beantwortet.
Wer erklärt es mir?
Ich fand dieses Schild auf einem Parkplatz am Rhein, meine Anfrage an das Bundesverkehrsministerium in Berlin nach dem Sinn eines solchen Schildes wurde bisher nicht beantwortet.
Wer erklärt es mir?
Hallo Willy,
das parken mit Wohnmobilen ist am gesamten, diesseitigem Ufer bis zu den Grenzen verboten.
Wohnwagen scheinen erlaubt.
Hallo Willy,
das parken mit Wohnmobilen ist am gesamten, diesseitigem Ufer bis zu den Grenzen verboten.
Wohnwagen scheinen erlaubt.
Hallo,
man muss das Zeichen mal abgleichen mit gültigen Verkehrszeichen. Ich komme zu dem Schluss:
- Ein Halteverbotszeichen ohne blaue Füllung gibt es nicht, also besteht hier
kein Halteverbot.
- Ein Durchfahrtsverbotsschild hätte keinen roten Querbalken, also besteht hier
kein allgemeines Durchfahrtsverbot.
- Ein eingeschränktes Durchfahrtsverbot für Wohnmobile kann es auch nicht
sein, weil der Gesetzgeber Wohnmobilsymbole in Schildern nicht vorsieht, nur
als Zusatzzeichen darunter. Außerdem wäre der rote Querbalken dabei wie
schon geschrieben unsinnig.
Oder gibt es Zusatzerlasse, dass Kommunen ihre Zeichen selbst erfinden dürfen?
Oder gibt es Schildermacher, die auch mal kreativ sein wollen, um mal was Eigenes zu erschaffen?
Ich Bin der Meinung, dieses Zeichen muss niemand kennen und beachten.
Christel
Hallo,
man muss das Zeichen mal abgleichen mit gültigen Verkehrszeichen. Ich komme zu dem Schluss:
- Ein Halteverbotszeichen ohne blaue Füllung gibt es nicht, also besteht hier
kein Halteverbot.
- Ein Durchfahrtsverbotsschild hätte keinen roten Querbalken, also besteht hier
kein allgemeines Durchfahrtsverbot.
- Ein eingeschränktes Durchfahrtsverbot für Wohnmobile kann es auch nicht
sein, weil der Gesetzgeber Wohnmobilsymbole in Schildern nicht vorsieht, nur
als Zusatzzeichen darunter. Außerdem wäre der rote Querbalken dabei wie
schon geschrieben unsinnig.
Oder gibt es Zusatzerlasse, dass Kommunen ihre Zeichen selbst erfinden dürfen?
Oder gibt es Schildermacher, die auch mal kreativ sein wollen, um mal was Eigenes zu erschaffen?
Ich Bin der Meinung, dieses Zeichen muss niemand kennen und beachten.
Christel
tut mir echt leid , ich kann nicht mal ein Wohnmobil darauf erkennen , hab solche Schilder auch noch nie gesehen .
Auch eigenartig , in der Nähe Berlins hing in einer Parkplatzeinfahrt ein Baumstamm quer zur Fahrbahn , in einer Höhe von etwa 2.10 Meter , heißt das , das ich immer eine Säge bei haben muss
tut mir echt leid , ich kann nicht mal ein Wohnmobil darauf erkennen , hab solche Schilder auch noch nie gesehen .
Auch eigenartig , in der Nähe Berlins hing in einer Parkplatzeinfahrt ein Baumstamm quer zur Fahrbahn , in einer Höhe von etwa 2.10 Meter , heißt das , das ich immer eine Säge bei haben muss
ZitatOriginal von christel
Ich Bin der Meinung, dieses Zeichen muss niemand kennen und beachten.
Ich zitiere mal wikipedia zu Verkehrszeichen:
Zitatanfang:
Rechtsschutz gegen ein Verkehrszeichen
Legt man den Verkehrszeichen die Eigenschaft als Allgemeinverfügung zu Grunde, so sind auch widerrechtliche Verkehrszeichen wirksam und durch den Verkehrsteilnehmer zu beachten. Gegen das einzelne Verkehrszeichen oder -signal kann durch den durch das Verkehrszeichen oder -signal Beschwerten Widerspruch und Anfechtungsklage erhoben werden. Würde man die Verkehrszeichen als Rechtsverordnungen einstufen, wären rechtswidrige Verkehrszeichen zwar von Anfang an nichtig. Der einzelne Verkehrsteilnehmer müsste aber erst eine polizeiliche Maßnahme infolge der Nichtbeachtung des für widerrechtlich gehaltenen Verkehrszeichens abwarten und im Rahmen einer Klage gegen die polizeiliche Maßnahme die Rechtmäßigkeit des Verkehrszeichens überprüfen lassen, es sei denn, das Verkehrszeichen befindet sich in einem Bundesland, in dem ein Normenkontrollantrag gegen Rechtsverordnungen statthaft ist (z. B. Bayern).
Zitatende
Gruß
Manfred
ZitatOriginal von christel
Ich Bin der Meinung, dieses Zeichen muss niemand kennen und beachten.
Ich zitiere mal wikipedia zu Verkehrszeichen:
Zitatanfang:
Rechtsschutz gegen ein Verkehrszeichen
Legt man den Verkehrszeichen die Eigenschaft als Allgemeinverfügung zu Grunde, so sind auch widerrechtliche Verkehrszeichen wirksam und durch den Verkehrsteilnehmer zu beachten. Gegen das einzelne Verkehrszeichen oder -signal kann durch den durch das Verkehrszeichen oder -signal Beschwerten Widerspruch und Anfechtungsklage erhoben werden. Würde man die Verkehrszeichen als Rechtsverordnungen einstufen, wären rechtswidrige Verkehrszeichen zwar von Anfang an nichtig. Der einzelne Verkehrsteilnehmer müsste aber erst eine polizeiliche Maßnahme infolge der Nichtbeachtung des für widerrechtlich gehaltenen Verkehrszeichens abwarten und im Rahmen einer Klage gegen die polizeiliche Maßnahme die Rechtmäßigkeit des Verkehrszeichens überprüfen lassen, es sei denn, das Verkehrszeichen befindet sich in einem Bundesland, in dem ein Normenkontrollantrag gegen Rechtsverordnungen statthaft ist (z. B. Bayern).
Zitatende
Gruß
Manfred
Ich halte dieses "Verkehrszeichen" (das übrigens schon oft auftauchte) für absoluten Schwachsinn. Richtig, so ein Halteverbots- bzw. Parkverbotsschild gibt es nicht und für Durchfahrverbote gibt es gesetzesmäßig Vorschriften, zB. das Zusatzschild durchgestrichenes Womo und/oder WoWa.
Ich habe auf dem Heck einen Aufkleber: "Hotelbetten nein Danke" in dem rotenrunden Rahmen. Also Hoteliers, macht dicht - das war es dann für Euch!!!!
Gruß
Doubletom
Ich halte dieses "Verkehrszeichen" (das übrigens schon oft auftauchte) für absoluten Schwachsinn. Richtig, so ein Halteverbots- bzw. Parkverbotsschild gibt es nicht und für Durchfahrverbote gibt es gesetzesmäßig Vorschriften, zB. das Zusatzschild durchgestrichenes Womo und/oder WoWa.
Ich habe auf dem Heck einen Aufkleber: "Hotelbetten nein Danke" in dem rotenrunden Rahmen. Also Hoteliers, macht dicht - das war es dann für Euch!!!!
Gruß
Doubletom
ZitatOriginal von hackebaer
Ich zitiere mal wikipedia zu Verkehrszeichen:Zitatanfang:
Rechtsschutz gegen ein Verkehrszeichen
Legt man den Verkehrszeichen die Eigenschaft als Allgemeinverfügung zu Grunde, so sind auch widerrechtliche Verkehrszeichen wirksam und durch den Verkehrsteilnehmer zu beachten. Gegen das einzelne Verkehrszeichen oder -signal kann durch den durch das Verkehrszeichen oder -signal Beschwerten Widerspruch und Anfechtungsklage erhoben werden. Würde man die Verkehrszeichen als Rechtsverordnungen einstufen, wären rechtswidrige Verkehrszeichen zwar von Anfang an nichtig. Der einzelne Verkehrsteilnehmer müsste aber erst eine polizeiliche Maßnahme infolge der Nichtbeachtung des für widerrechtlich gehaltenen Verkehrszeichens abwarten und im Rahmen einer Klage gegen die polizeiliche Maßnahme die Rechtmäßigkeit des Verkehrszeichens überprüfen lassen, es sei denn, das Verkehrszeichen befindet sich in einem Bundesland, in dem ein Normenkontrollantrag gegen Rechtsverordnungen statthaft ist (z. B. Bayern).
ZitatendeGruß
Manfred
ZitatOriginal von hackebaer
Ich zitiere mal wikipedia zu Verkehrszeichen:Zitatanfang:
Rechtsschutz gegen ein Verkehrszeichen
Legt man den Verkehrszeichen die Eigenschaft als Allgemeinverfügung zu Grunde, so sind auch widerrechtliche Verkehrszeichen wirksam und durch den Verkehrsteilnehmer zu beachten. Gegen das einzelne Verkehrszeichen oder -signal kann durch den durch das Verkehrszeichen oder -signal Beschwerten Widerspruch und Anfechtungsklage erhoben werden. Würde man die Verkehrszeichen als Rechtsverordnungen einstufen, wären rechtswidrige Verkehrszeichen zwar von Anfang an nichtig. Der einzelne Verkehrsteilnehmer müsste aber erst eine polizeiliche Maßnahme infolge der Nichtbeachtung des für widerrechtlich gehaltenen Verkehrszeichens abwarten und im Rahmen einer Klage gegen die polizeiliche Maßnahme die Rechtmäßigkeit des Verkehrszeichens überprüfen lassen, es sei denn, das Verkehrszeichen befindet sich in einem Bundesland, in dem ein Normenkontrollantrag gegen Rechtsverordnungen statthaft ist (z. B. Bayern).
ZitatendeGruß
Manfred
... und ich interpretiere das Zeichen ganz einfach so:
Du bist mit Deinem Wohnmobil nicht willkommen!
Das akzeptiere ich und fahre weiter dorthin, wo ich willkommen bin und wo ich mich wohlfühlen darf.
Viele Grüße
Hans - Dieter
... und ich interpretiere das Zeichen ganz einfach so:
Du bist mit Deinem Wohnmobil nicht willkommen!
Das akzeptiere ich und fahre weiter dorthin, wo ich willkommen bin und wo ich mich wohlfühlen darf.
Viele Grüße
Hans - Dieter
Hallo Hackebaer,
was ist ein "widerrechtliches Verkehrszeichen"
Ist das ein Verkehrszeichen was es gibt aber widerrechtlich an einer bestimmten Stelle angebracht ist oder ist das, wie in diesem Fall, ein frei erfundenes Verkehrszeichen was jeder Verkehrsteilnehmer interpretieren muss, weil es ja dafür keine Erklärung gibt und keiner das in seiner Fahrschule gelernt hat?
Für mich kann es nicht sein, dass irgendwer Verkehrszeichen frei erfindet und hinstellt. Es kann aber schon sein, dass Kommunen bekannte Zeichen hinstellen, die da nicht stehen dürfen.
Christel
Hallo Hackebaer,
was ist ein "widerrechtliches Verkehrszeichen"
Ist das ein Verkehrszeichen was es gibt aber widerrechtlich an einer bestimmten Stelle angebracht ist oder ist das, wie in diesem Fall, ein frei erfundenes Verkehrszeichen was jeder Verkehrsteilnehmer interpretieren muss, weil es ja dafür keine Erklärung gibt und keiner das in seiner Fahrschule gelernt hat?
Für mich kann es nicht sein, dass irgendwer Verkehrszeichen frei erfindet und hinstellt. Es kann aber schon sein, dass Kommunen bekannte Zeichen hinstellen, die da nicht stehen dürfen.
Christel
Hallo Christel,
wenn durch einen Verwaltungsakt bestimmt wurde, dass beispielsweise das Durchfahren einer bestimmten Wegstrecke für Wohnmobile verboten ist, so wird dies üblicherweise durch entsprechende Verbotsschilder kenntlich gemacht. Wird beim Erstellen der entsprechenden Schilder nun ein Fehler gemacht, so gilt trotzdem der Beschluß! Natürlich muß das Schild sinngemäß richtig sein. Im vorliegenden Falle könntest du also nicht belangt werden, wenn dort statt des abgebildeten Womos eigentlich keine Motorräder durchfahren dürften.
Dazu gibt es übrigens hinreichend Urteile!
Zitat aus dem Verkehrsportal:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=49676
Autor: Nickname "Peter Lustig"
Verbindlich sind auch solche Verkehrszeichen, die nicht unmittelbar in der StVO enthalten sind, sich jedoch aus in dieser vorgesehenen Elementen zusammensetzen. Ebenso beeinflussen geringfügige Abweichungen die Gültigkeit der Verkehrszeichen nicht (BayObLG VRS 71 309).
Das ist aber sicherlich ein Fall für einen "Verkehrsrechtler" und ich bin KEIN Anwalt...
Gruß
Manfred
Hallo Christel,
wenn durch einen Verwaltungsakt bestimmt wurde, dass beispielsweise das Durchfahren einer bestimmten Wegstrecke für Wohnmobile verboten ist, so wird dies üblicherweise durch entsprechende Verbotsschilder kenntlich gemacht. Wird beim Erstellen der entsprechenden Schilder nun ein Fehler gemacht, so gilt trotzdem der Beschluß! Natürlich muß das Schild sinngemäß richtig sein. Im vorliegenden Falle könntest du also nicht belangt werden, wenn dort statt des abgebildeten Womos eigentlich keine Motorräder durchfahren dürften.
Dazu gibt es übrigens hinreichend Urteile!
Zitat aus dem Verkehrsportal:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=49676
Autor: Nickname "Peter Lustig"
Verbindlich sind auch solche Verkehrszeichen, die nicht unmittelbar in der StVO enthalten sind, sich jedoch aus in dieser vorgesehenen Elementen zusammensetzen. Ebenso beeinflussen geringfügige Abweichungen die Gültigkeit der Verkehrszeichen nicht (BayObLG VRS 71 309).
Das ist aber sicherlich ein Fall für einen "Verkehrsrechtler" und ich bin KEIN Anwalt...
Gruß
Manfred
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