PL: schriftl. Bestätigung lt. EU

  • Ein Schreiben des Ministerium für Verkehr der Republik Polen an das
    BMVBS vom 31.10. 2007

    Das Ministerium für Verkehr der Republik Polen gibt bekannt, dass das in
    Anpassung an die Bestimmungen des Artikel 5 der Richtlinie 1999/37/ EG
    des Rates über Zulassungsdokomente. Für Fahrzeuge geänderte polnische Straßenverkehrsgesetz am 25. Dez. 2007 in Kraft treten wird.

    Wir möchten darüber hinaus über eine (besondere für ausländische Kraftfahrer)
    wichtige Neuregelung informieren, die in das polnische Straßenverkehrsgesetz
    vom 10.Okt. 2007 aufgenommen wurde, und deren Einhaltung von der Verkehrsüberwachung in Polen beauftragten Stellen (z.b. der Polizei) überprüft
    werden kann:
    Nach den neuen Bestimmungen sind Fahrer von Fahrzeugen, die im Ausland zugelassen sind u. in Polen am Straßenverkehr teilnehmen, verpflichtet, eine
    auf ihren Namen ausgestellte Erlaubnis des Fahrzeugshalters mitzuführen, sofern
    dieser in dem betreffenden Fahrzeug selber nicht mitfährt.
    Diese Anforderung entspricht auch den Bestimmungen des Artikels 35 des
    Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. Nov. 1968.

    P.s. Sollte die Bescheinigung nicht an Bord sein gibt es langen Aufenthalt mit
    der Polizei bis alles überprüft/geklärt ist. Auf Kosten des Fahrers!

    Campergruß mecky

    Eins-zwei-sauseschritt die zeit läuft und wir laufen mit !

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!