Ein Schreiben des Ministerium für Verkehr der Republik Polen an das
BMVBS vom 31.10. 2007
Das Ministerium für Verkehr der Republik Polen gibt bekannt, dass das in
Anpassung an die Bestimmungen des Artikel 5 der Richtlinie 1999/37/ EG
des Rates über Zulassungsdokomente. Für Fahrzeuge geänderte polnische Straßenverkehrsgesetz am 25. Dez. 2007 in Kraft treten wird.
Wir möchten darüber hinaus über eine (besondere für ausländische Kraftfahrer)
wichtige Neuregelung informieren, die in das polnische Straßenverkehrsgesetz
vom 10.Okt. 2007 aufgenommen wurde, und deren Einhaltung von der Verkehrsüberwachung in Polen beauftragten Stellen (z.b. der Polizei) überprüft
werden kann:
Nach den neuen Bestimmungen sind Fahrer von Fahrzeugen, die im Ausland zugelassen sind u. in Polen am Straßenverkehr teilnehmen, verpflichtet, eine
auf ihren Namen ausgestellte Erlaubnis des Fahrzeugshalters mitzuführen, sofern
dieser in dem betreffenden Fahrzeug selber nicht mitfährt.
Diese Anforderung entspricht auch den Bestimmungen des Artikels 35 des
Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. Nov. 1968.
P.s. Sollte die Bescheinigung nicht an Bord sein gibt es langen Aufenthalt mit
der Polizei bis alles überprüft/geklärt ist. Auf Kosten des Fahrers!
Campergruß mecky