Wohnwagen ablasten?

  • Hallo zusammen,

    das neue Jahr hat kaum angefangen und schon fragt wieder einer.

    Problem: Ich habe vor 2 Jahren einen WW Tabbert da Vinci 450TD_230 gekauft.
    Der Erstbesitzer hat die höchstmögliche Gewichtserhöhung um 200 kg auf 1500
    kg durchführen lassen.
    Das Gesamtgewicht der Normalversion beträgt 1300 kg, das der mittleren
    Version 1400 kg.
    Der WW erfüllt hinsichtlich aller Merkmale die Tempo 100 Regelung.

    Ich habe bis jetzt mit meinem jetzigen PKW das Gespann bis Tempo 80 fahren
    dürfen, Tempo 100 war wegen des zu leichten Zugfahrzeuges nicht drin.

    Jetzt denke ich an ein neues Zugfahrzeug.
    Dieses bringt nach Datenblatt 1430 kg auf die Waage.
    Die Hoffnung, dass das Nachwiegen >1500 kg erbringt habe ich nicht.

    Eine Ablastung des WW um ca. 75 kg würde alle Probleme lösen.
    Da wir nur zu zweit sind und alle schweren Gegenstände im Laderaum des Kombi
    mitführen, gibt es für den WW im Betrieb keinerlei Probleme.

    Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Wohnwagen - Ablastung?
    Gibt es da Probleme oder kann man das gelassen angehen?

    Mit freundlichem Gruß

    Wolfgang

  • Hallo zusammen,

    das neue Jahr hat kaum angefangen und schon fragt wieder einer.

    Problem: Ich habe vor 2 Jahren einen WW Tabbert da Vinci 450TD_230 gekauft.
    Der Erstbesitzer hat die höchstmögliche Gewichtserhöhung um 200 kg auf 1500
    kg durchführen lassen.
    Das Gesamtgewicht der Normalversion beträgt 1300 kg, das der mittleren
    Version 1400 kg.
    Der WW erfüllt hinsichtlich aller Merkmale die Tempo 100 Regelung.

    Ich habe bis jetzt mit meinem jetzigen PKW das Gespann bis Tempo 80 fahren
    dürfen, Tempo 100 war wegen des zu leichten Zugfahrzeuges nicht drin.

    Jetzt denke ich an ein neues Zugfahrzeug.
    Dieses bringt nach Datenblatt 1430 kg auf die Waage.
    Die Hoffnung, dass das Nachwiegen >1500 kg erbringt habe ich nicht.

    Eine Ablastung des WW um ca. 75 kg würde alle Probleme lösen.
    Da wir nur zu zweit sind und alle schweren Gegenstände im Laderaum des Kombi
    mitführen, gibt es für den WW im Betrieb keinerlei Probleme.

    Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Wohnwagen - Ablastung?
    Gibt es da Probleme oder kann man das gelassen angehen?

    Mit freundlichem Gruß

    Wolfgang

  • Hallo wolfi,
    ich würde den Wohnwagen nicht ablasten. Denn aus Erfahrung wissen die meisten Caravaner, dass das zul. Gesamtgewicht immer zu nieder ist. Ich war in einer ähnlichen Situation. Bin dann mit dem Fahrzeug erst mal auf die Waage. Und siehe da, er war schwerer als in den Papieren angegeben. Anhängerkupplung etc erhöhen das Gewicht doch ganz schön. Bei der Nachfrage beim TÜV wurde mir gesagt, ich müsste das Fahrzeug vollgetankt an einer Waage (Baustoffhandel etc) wiegen lassen. Betriebsflüssigkeiten wie Scheibenwischerwasser, Ersatrad etc bringen auch noch ein paar Kilo. Nach dem wiegen beim Baustoffhandel und einer unterschriebenen Wiegekarte bin ich dann zum TÜV, die zählen noch mal 75 kg für den Fahrer dazu und schon hatte ich mein Leergewicht für Temop 100 beieinander. Mit der Bescheinigung dann zum Landratsamt und eintragen lassen. Das wars.
    Gruß
    cebe

  • Hallo wolfi,
    ich würde den Wohnwagen nicht ablasten. Denn aus Erfahrung wissen die meisten Caravaner, dass das zul. Gesamtgewicht immer zu nieder ist. Ich war in einer ähnlichen Situation. Bin dann mit dem Fahrzeug erst mal auf die Waage. Und siehe da, er war schwerer als in den Papieren angegeben. Anhängerkupplung etc erhöhen das Gewicht doch ganz schön. Bei der Nachfrage beim TÜV wurde mir gesagt, ich müsste das Fahrzeug vollgetankt an einer Waage (Baustoffhandel etc) wiegen lassen. Betriebsflüssigkeiten wie Scheibenwischerwasser, Ersatrad etc bringen auch noch ein paar Kilo. Nach dem wiegen beim Baustoffhandel und einer unterschriebenen Wiegekarte bin ich dann zum TÜV, die zählen noch mal 75 kg für den Fahrer dazu und schon hatte ich mein Leergewicht für Temop 100 beieinander. Mit der Bescheinigung dann zum Landratsamt und eintragen lassen. Das wars.
    Gruß
    cebe

  • Bon jourle,
    ich glaube, hier liegt ein Missverständnis vor:

    Entgegen der "alten" 100er-Regelung, wo Zugfahrzeug und Wohnwagen nur für diese Gespannkombination zugelassen waren (0,8 : 1,0 Regelung), bekommt jetzt der Wohnwagen seine eigene 100 kmh-Zulassung, wenn er entsprechende Reifen, Stoßdämpfer und eine ASK hat (genaue Bedingungen nachschlagen).
    Ich darf diesen Wohnwagen mit jedem Zugfahrzeug ziehen, wenn das Zugfahrzeug (Leergewicht) gleich schwer (1:1-Regelung) oder schwerer ist als der Anhänger.
    Selbst wenn das zul GG. des Wohnwagens höher ist und ich es nicht nutze, darf ich doch so einen Anhänger/Wohnwagen ziehen (?). Man muss also nicht ablasten, sondern nur nicht voll beladen.
    Oder liege ich hier falsch?
    daf43

  • Bon jourle,
    ich glaube, hier liegt ein Missverständnis vor:

    Entgegen der "alten" 100er-Regelung, wo Zugfahrzeug und Wohnwagen nur für diese Gespannkombination zugelassen waren (0,8 : 1,0 Regelung), bekommt jetzt der Wohnwagen seine eigene 100 kmh-Zulassung, wenn er entsprechende Reifen, Stoßdämpfer und eine ASK hat (genaue Bedingungen nachschlagen).
    Ich darf diesen Wohnwagen mit jedem Zugfahrzeug ziehen, wenn das Zugfahrzeug (Leergewicht) gleich schwer (1:1-Regelung) oder schwerer ist als der Anhänger.
    Selbst wenn das zul GG. des Wohnwagens höher ist und ich es nicht nutze, darf ich doch so einen Anhänger/Wohnwagen ziehen (?). Man muss also nicht ablasten, sondern nur nicht voll beladen.
    Oder liege ich hier falsch?
    daf43

  • Hallo zusammen,

    vieleicht hilft dieser Link weiter:

    http://www.pkwanhaengershop.de/FAQ/Neue_100_k…h_regelung.html

  • Hallo zusammen,

    vieleicht hilft dieser Link weiter:

    http://www.pkwanhaengershop.de/FAQ/Neue_100_k…h_regelung.html

  • Hallo Wolfgang,

    ist das mit der Tempo 100-Zulassung so wichtig?
    Die Zeit, die du mit dem Ablasten und der 100er-Zulassung verbrauchst, kannst du auch mit noch so vielem Tempo 100-Fahren nicht wieder reinholen.
    Zumal die 100er-Regelung nur für Deutschland gilt. Im Ausland hast du nichts davon.

    Viele Campergrüße
    Gerhard

  • Hallo Wolfgang,

    ist das mit der Tempo 100-Zulassung so wichtig?
    Die Zeit, die du mit dem Ablasten und der 100er-Zulassung verbrauchst, kannst du auch mit noch so vielem Tempo 100-Fahren nicht wieder reinholen.
    Zumal die 100er-Regelung nur für Deutschland gilt. Im Ausland hast du nichts davon.

    Viele Campergrüße
    Gerhard

  • Zitat

    Original von daf43
    Selbst wenn das zul GG. des Wohnwagens höher ist und ich es nicht nutze, darf ich doch so einen Anhänger/Wohnwagen ziehen (?). Man muss also nicht ablasten, sondern nur nicht voll beladen.
    Oder liege ich hier falsch?
    daf43

    Hallole daf43 und alle anderen,

    das Problem ist, dass der Gesetzgeber von der zulässigen Gesamtmasse und nicht von der tatsächlichen Gesamtmasse redet, insofern ist das tatsächliche Gewicht unrelevant, sondern eben, was in den Fahrzeugpapieren steht.

    Viele Grüße von Rapido

  • Zitat

    Original von daf43
    Selbst wenn das zul GG. des Wohnwagens höher ist und ich es nicht nutze, darf ich doch so einen Anhänger/Wohnwagen ziehen (?). Man muss also nicht ablasten, sondern nur nicht voll beladen.
    Oder liege ich hier falsch?
    daf43

    Hallole daf43 und alle anderen,

    das Problem ist, dass der Gesetzgeber von der zulässigen Gesamtmasse und nicht von der tatsächlichen Gesamtmasse redet, insofern ist das tatsächliche Gewicht unrelevant, sondern eben, was in den Fahrzeugpapieren steht.

    Viele Grüße von Rapido

  • Hallo beisammen,

    die Bedingungen für die Geltung einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h bei Gespannkombinationen sind in der neunten Ausnahmeverordnung zur StVO geregelt, die zuletzt am 25.4.2008 geändert wurde (4. Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmev ...).

    Diese Verordnung kennt grundsätzlich nur die zulässige Gesamtmasse (zGM; landläufig oft noch zulässiges Gesamtgewicht genannt) von Anhängern und die Leermasse (aka Leergewicht) des Zugfahrzeugs. Die tatsächlichen Massen aufgrund des Beladungszustands sind ohne Belang. Es gelten also immer die zGM bzw. die Leermasse, welche in den Zulassungsbescheinigungen Teil 1 von Anhänger und Zugfahrzeug eingetragen sind.

    Falls das Zugfahrzeug mit ABS ausgestattet ist und der gezogene Wohnanhänger sowohl über hydraulische Schwingungsdämpfer als auch über eine zugelassene Stabilisierungseinrichtung verfügen, darf

    die zGM des Anhängers gleich der Leermasse des Zugfahrzeugs

    sein.

    Der Verordnungsgeber berücksichtigt damit den ungünstigsten Fall, daß ein unbeladenes Zugfahrzeug einen voll beladenen Anhänger zieht, um so einen gefahrlosen Betrieb sicher zu stellen.

    Die vollständige Verordnung kann z.B. bei fahrtipps.de nachgelesen werden.

    Wolfgang steht also jetzt tatsächlich vor dem Problem, für seinen 1500 kg schweren Anhänger ein Zugfahrzeug zu benötigen, das unbeladen ebenso schwer ist. Bei dem 1430 kg schweren Zugfahrzeug bleiben also in der Tat nur zwei Varianten:

    a) Anhänger auf 1400 kg ablasten (reichen die wirklich ?)
    b) Zugfahrzeug wiegen und hoffen, daß es aufgrund von Sonderausstattung doch 1500 kg wiegt

    Wolfgang muß also so oder so eine Fahrzeugwiegung durchführen:

    a) Anhänger wiegen und überlegen, ob er mit der nach Ablastung verbleibenden Zuladung wirklich auskommt
    b) Zugfahrzeug wiegen und auf die Sonderausstattung hoffen.

    Es bleibt natürlich die Möglichkeit, auch künftig mit den LKWs zu schwimmen, was man außerhalb Deutschlands ja ohnehin muß. Machen wir nicht Urlaub?

    Gruß

    Marcus

  • Hallo beisammen,

    die Bedingungen für die Geltung einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h bei Gespannkombinationen sind in der neunten Ausnahmeverordnung zur StVO geregelt, die zuletzt am 25.4.2008 geändert wurde (4. Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmev ...).

    Diese Verordnung kennt grundsätzlich nur die zulässige Gesamtmasse (zGM; landläufig oft noch zulässiges Gesamtgewicht genannt) von Anhängern und die Leermasse (aka Leergewicht) des Zugfahrzeugs. Die tatsächlichen Massen aufgrund des Beladungszustands sind ohne Belang. Es gelten also immer die zGM bzw. die Leermasse, welche in den Zulassungsbescheinigungen Teil 1 von Anhänger und Zugfahrzeug eingetragen sind.

    Falls das Zugfahrzeug mit ABS ausgestattet ist und der gezogene Wohnanhänger sowohl über hydraulische Schwingungsdämpfer als auch über eine zugelassene Stabilisierungseinrichtung verfügen, darf

    die zGM des Anhängers gleich der Leermasse des Zugfahrzeugs

    sein.

    Der Verordnungsgeber berücksichtigt damit den ungünstigsten Fall, daß ein unbeladenes Zugfahrzeug einen voll beladenen Anhänger zieht, um so einen gefahrlosen Betrieb sicher zu stellen.

    Die vollständige Verordnung kann z.B. bei fahrtipps.de nachgelesen werden.

    Wolfgang steht also jetzt tatsächlich vor dem Problem, für seinen 1500 kg schweren Anhänger ein Zugfahrzeug zu benötigen, das unbeladen ebenso schwer ist. Bei dem 1430 kg schweren Zugfahrzeug bleiben also in der Tat nur zwei Varianten:

    a) Anhänger auf 1400 kg ablasten (reichen die wirklich ?)
    b) Zugfahrzeug wiegen und hoffen, daß es aufgrund von Sonderausstattung doch 1500 kg wiegt

    Wolfgang muß also so oder so eine Fahrzeugwiegung durchführen:

    a) Anhänger wiegen und überlegen, ob er mit der nach Ablastung verbleibenden Zuladung wirklich auskommt
    b) Zugfahrzeug wiegen und auf die Sonderausstattung hoffen.

    Es bleibt natürlich die Möglichkeit, auch künftig mit den LKWs zu schwimmen, was man außerhalb Deutschlands ja ohnehin muß. Machen wir nicht Urlaub?

    Gruß

    Marcus

  • Zitat

    Original von G.F.
    Hallo Wolfgang,

    ist das mit der Tempo 100-Zulassung so wichtig?
    Die Zeit, die du mit dem Ablasten und der 100er-Zulassung verbrauchst, kannst du auch mit noch so vielem Tempo 100-Fahren nicht wieder reinholen.
    Zumal die 100er-Regelung nur für Deutschland gilt. Im Ausland hast du nichts davon.

    Hallo G.F.

    das wird jeder für sich selbst entscheiden müssen. Mir persönlich war es wichtig. Ich nutze die Tempo 100 zwar nicht ständig, trotzdem ist es mir angenehm, auch mal richtig flott einen oder mehrere LKW auf der Autobahn zu überholen, ohne ständig das Gefühl zu haben, es könnte teuer werden. Ganz spassig stelle ich es mir vor, wenn die überhöhte Geschwindigkeit unfallursächlich ist.

    Ich bin immer wieder überrascht, wie manche ohne 100er-Zulassung an einem "vorbeiknallen", als wenn sie auf der Flucht wären. Wenn ich es recht weiß, ist auf Autobahnen ab einer Überschreitung von mehr als 40 km/h die Fahrkarte für ein paar Wochen weg.

    Viele Grüße von Rapido

  • Zitat

    Original von G.F.
    Hallo Wolfgang,

    ist das mit der Tempo 100-Zulassung so wichtig?
    Die Zeit, die du mit dem Ablasten und der 100er-Zulassung verbrauchst, kannst du auch mit noch so vielem Tempo 100-Fahren nicht wieder reinholen.
    Zumal die 100er-Regelung nur für Deutschland gilt. Im Ausland hast du nichts davon.

    Hallo G.F.

    das wird jeder für sich selbst entscheiden müssen. Mir persönlich war es wichtig. Ich nutze die Tempo 100 zwar nicht ständig, trotzdem ist es mir angenehm, auch mal richtig flott einen oder mehrere LKW auf der Autobahn zu überholen, ohne ständig das Gefühl zu haben, es könnte teuer werden. Ganz spassig stelle ich es mir vor, wenn die überhöhte Geschwindigkeit unfallursächlich ist.

    Ich bin immer wieder überrascht, wie manche ohne 100er-Zulassung an einem "vorbeiknallen", als wenn sie auf der Flucht wären. Wenn ich es recht weiß, ist auf Autobahnen ab einer Überschreitung von mehr als 40 km/h die Fahrkarte für ein paar Wochen weg.

    Viele Grüße von Rapido

  • Hallo alle zusammen,

    die sich mit meinem "Gewichtsproblem", das ja genauer gesagt ein "Massenproblem" ist, beschäftigt haben.

    Nachdem es über Wochen still war, gibt es nun doch noch einige Beiträge.
    Meine persönliche Lösung bestand im Kauf eines Passat TDCI 4motion, der sowohl das Massen- als auch das Traktionsproblem löst.

    Der lahmende Automarkt bescherte mir einen sehr jungen Werkswagen zu einem wirklich günstigen Preis.

    Sobald es etwas wärmer wird werde ich die amtlich "gesiegelte" Tempo 100 Plaktette auf das Hinterteil meines Tabbert kleben und - falls es die Umstände gefahrlos erlauben - mit Tempo 100 in den Urlaub "flitzen".

    Nochmals danke an alle, die hier geschrieben haben.

    Wolfgang

  • Hallo alle zusammen,

    die sich mit meinem "Gewichtsproblem", das ja genauer gesagt ein "Massenproblem" ist, beschäftigt haben.

    Nachdem es über Wochen still war, gibt es nun doch noch einige Beiträge.
    Meine persönliche Lösung bestand im Kauf eines Passat TDCI 4motion, der sowohl das Massen- als auch das Traktionsproblem löst.

    Der lahmende Automarkt bescherte mir einen sehr jungen Werkswagen zu einem wirklich günstigen Preis.

    Sobald es etwas wärmer wird werde ich die amtlich "gesiegelte" Tempo 100 Plaktette auf das Hinterteil meines Tabbert kleben und - falls es die Umstände gefahrlos erlauben - mit Tempo 100 in den Urlaub "flitzen".

    Nochmals danke an alle, die hier geschrieben haben.

    Wolfgang

  • hallo wolfgang!

    erst einmal herzlichen glückwunsch zur neuen zugmaschine! auch wenn dein problem damit eigentlich erledigt ist, möchte ich auch noch etwas anmerken.

    bei meinem gespann hat sich die 100-zulassung eh erledigt, da auto und WW zu weit auseinander liegen (auto = leermasse 1475 kg und WW aufgelastet auf = 1600 kg). ich sage mir immer, sobald ich den WW angekuppelt und das gespann rollt, habe ich URLAUB 8:) und damit auch zeit.

    habe mal in meinen verschiedenen fahrzeugscheinen nachgeschaut; tatsächlich steht im WW-schein wirklich NUR die zGM und KEIN leergewicht. im gegensatz dazu, im schein von meinem kleinen lastenanhänger ist ein leergwicht (210 kg) UND die zGM (1200 kg) eingetragen.
    frage: darf dieser anhänger auch von einem zugfahrzeug gezogen werden, der eine anhängelast von max. 1000 kg hat??? --- nach rapido´s beitrag eventuell nicht, oder??? - hier ist doch eigentlich die aussage von daf43 richtig ("nicht voll beladen").
    nochmal kurz zu dir, rapido. 40 km/h mehr als 80 oder auch als 100 ist in beiden fällen, meiner meinung nach, leichtsinn und unverantwortlich! - macht doch hoffentlich keiner von uns.

    zusammenfassend wollte ich eigentlich nur fragen: gibt es unterschiede zwischen lastenanhänger und WW in bezug auf die 100ter-zulassung?

    viel spaß im urlaub 2009 wünscht
    detlef

  • hallo wolfgang!

    erst einmal herzlichen glückwunsch zur neuen zugmaschine! auch wenn dein problem damit eigentlich erledigt ist, möchte ich auch noch etwas anmerken.

    bei meinem gespann hat sich die 100-zulassung eh erledigt, da auto und WW zu weit auseinander liegen (auto = leermasse 1475 kg und WW aufgelastet auf = 1600 kg). ich sage mir immer, sobald ich den WW angekuppelt und das gespann rollt, habe ich URLAUB 8:) und damit auch zeit.

    habe mal in meinen verschiedenen fahrzeugscheinen nachgeschaut; tatsächlich steht im WW-schein wirklich NUR die zGM und KEIN leergewicht. im gegensatz dazu, im schein von meinem kleinen lastenanhänger ist ein leergwicht (210 kg) UND die zGM (1200 kg) eingetragen.
    frage: darf dieser anhänger auch von einem zugfahrzeug gezogen werden, der eine anhängelast von max. 1000 kg hat??? --- nach rapido´s beitrag eventuell nicht, oder??? - hier ist doch eigentlich die aussage von daf43 richtig ("nicht voll beladen").
    nochmal kurz zu dir, rapido. 40 km/h mehr als 80 oder auch als 100 ist in beiden fällen, meiner meinung nach, leichtsinn und unverantwortlich! - macht doch hoffentlich keiner von uns.

    zusammenfassend wollte ich eigentlich nur fragen: gibt es unterschiede zwischen lastenanhänger und WW in bezug auf die 100ter-zulassung?

    viel spaß im urlaub 2009 wünscht
    detlef

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