Hallo Coco,
ist das, was du sagst fundiert oder einfach so in den Raum geworfen.
Was gebrauchte Wohnwagen, wahrscheinlich auch andere Anhänger betrifft, gibt es noch keine europäische Zulassung. Es gibt einfach dafür keine COC.
In Deutschland ist die Einzelabnahme von in Europa hergestellten Anhängern relativ einfach, wenn sie den Normen entspricht. Man fährt damit zum TÜV und bekommt ein Gutachten nach 21
Dann geht's zum Straßenverkehrsamt und man bekommt den Brief.
Das gilt für Frankreich nicht. Selbst wenn du einen gebrauchten Wohnwagen nach Frankreich einführst, den es dort schon so gibt, musst du ein Conformitätserklährung vorlegen. die bekommst du aber weder vom Hersteller noch vom Geeralimporteur, denn die Genaralimporteure wollen dir ihre Waren verkaufen. Also musst du dort zur Einzelabnahme DRIRE und da kann sowas schon mal 2 Jahre dauern, wenn man abe mit etwas kommt, was die dort noch nicht gesehen haben gibts keine Zulassung.
Für neue Fahrzeuge geht das schon etwas einfacher, wenn es eine Einzelzulassung (so wie mein Tischer-Trailer, ist. Seit Mai 2009 brauchen erstmalig in den Verkehr gebrachte Fahrzeuge mit einzelzulassung eine Begutachtug nach §13EG FGV. Auch die stellt der TÜV aus. Es handelt sich dabei um ein zweisprachiges Gutachten nach Verordnung (EG)Nr.1060/2008 und besteht aus 5 Seiten.
Eigentlich müsste es damit möglich sein, das Fahrzeug in der gesamten EU zuzulassen. Ich habe aber trotzdem Zweifel, dass die Franzosen das anerkennen.
Dazu kenne ich die dortigen Verhältnisse zu gut.
Wenn du es genauer wisse3n willst,
hier eine Abhandlung
in der EU ist nichts so einfach, wie du es mit einem Satzt zusammenfassen möchtest. COC gilt nämlich nur für KFZ und noch nicht für Anhänger.
Dann gibt es noch unterschiede ob Serienabnahme, Kleinserienabnahme oder Einzelabnahme.
Da kann man schon ein Buch drüber schreiben.