Hallo!
der WW steht auf unserem eigenen Grundstück - also kein Problem mit der rechtlichen Seite
Nun, dann hast du nur selbst die Arbeit und kannst nicht einfach den CP-Besitzer fragen!
Ich würde mich an deiner Stelle trotzdem mit dem Baurecht auseinandersetzen und bei der Gemeinde nachfragen.
Bei uns in Österreich gibts da ein paar nette Stolperfallen. So wäre der "abgetakelte" Wowa (in der Steiermark - Landesgesetz!) am ehesten eine Gartenhütte unter 30 m² und damit zwar nicht (bau-) bewilligungspflichtig, aber dennoch anzeigepflichtig (also Meldung an die Gemeinde als Baubehörde 1. Instanz).
Also lieber jetzt informieren, als später Ärger haben...
Roland