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Voraussichtlich ab 01. April 1212 wird es keine Rückdatierung bei überzogenen TÜV-Terminen mehr geben.
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Das wurde doch schon früher bis zum Exess Ausgenutzt, besser Missbraucht. Die Freude über die Lockerung der jetzigen Regel wird aber starkt gebremst wenn mann folgenden Passus aus dem neuen Gesetzentwurf liest:
Zitat:
Der Gesetzesentwurf sieht bei Überschreitung des Hauptuntersuchungstermins um mehr als zwei Monate eine "Ergänzungsuntersuchung" mit 20 Prozent höheren Kosten vor, da dann besonders gründlich geprüft werden müsse.
Zitat Ende
Wer hat da wann welchen Vorteil?
Das wurde doch schon früher bis zum Exess Ausgenutzt, besser Missbraucht. Die Freude über die Lockerung der jetzigen Regel wird aber starkt gebremst wenn mann folgenden Passus aus dem neuen Gesetzentwurf liest:
Zitat:
Der Gesetzesentwurf sieht bei Überschreitung des Hauptuntersuchungstermins um mehr als zwei Monate eine "Ergänzungsuntersuchung" mit 20 Prozent höheren Kosten vor, da dann besonders gründlich geprüft werden müsse.
Zitat Ende
Wer hat da wann welchen Vorteil?
Hallo!
Voraussichtlich ab 01. April 1212 wird es keine Rückdatierung bei überzogenen TÜV-Terminen mehr geben.
Wie lange darf man in Deutschland (bis jetzt) den Termin überziehen?
Bei uns in Österreich ist die "wiederkehrende Überprüfung nach §57a" prinzipiell im Monat der Erstzulassung fällig. Der Toleranzrahmen dazu ist von einem Monat im voraus bis 4 Monate danach. Mein PKW ist beispielsweise im Juli erstmalig angemeldet worden. Somit kann ich irgendwann von Juni bis November die Überprüfung durchführen lassen, bekomme aber die Plakette immer bis Juli des nächsten Jahres. "Problem" dabei ist, wenn ich die Überprüfung bis zum 30 November hinausziehe und dann Mängel vorliegen. Dann fährt das Auto nicht mehr aus eigener Kraft weiter, oder ich riskiere, daß bei einer Polizeikontrolle das Kennzeichen eingezogen wird... Dieses Problem relativiert sich aber auch wieder, da bei uns diese Überprüfung üblicherweise von den (dazu berechtigten) Werkstätten durchgeführt wird, könnte aber bei einem "Selbstschrauber" und dem ÖAMTC als Prüfstelle zum Tragen kommen.
Roland
Hallo!
Voraussichtlich ab 01. April 1212 wird es keine Rückdatierung bei überzogenen TÜV-Terminen mehr geben.
Wie lange darf man in Deutschland (bis jetzt) den Termin überziehen?
Bei uns in Österreich ist die "wiederkehrende Überprüfung nach §57a" prinzipiell im Monat der Erstzulassung fällig. Der Toleranzrahmen dazu ist von einem Monat im voraus bis 4 Monate danach. Mein PKW ist beispielsweise im Juli erstmalig angemeldet worden. Somit kann ich irgendwann von Juni bis November die Überprüfung durchführen lassen, bekomme aber die Plakette immer bis Juli des nächsten Jahres. "Problem" dabei ist, wenn ich die Überprüfung bis zum 30 November hinausziehe und dann Mängel vorliegen. Dann fährt das Auto nicht mehr aus eigener Kraft weiter, oder ich riskiere, daß bei einer Polizeikontrolle das Kennzeichen eingezogen wird... Dieses Problem relativiert sich aber auch wieder, da bei uns diese Überprüfung üblicherweise von den (dazu berechtigten) Werkstätten durchgeführt wird, könnte aber bei einem "Selbstschrauber" und dem ÖAMTC als Prüfstelle zum Tragen kommen.
Roland
Der Gesetzesentwurf sieht bei Überschreitung des Hauptuntersuchungstermins um mehr als zwei Monate eine "Ergänzungsuntersuchung" mit 20 Prozent höheren Kosten vor, da dann besonders gründlich geprüft werden müsse.
Dies ergibt sich ganz einfach daraus, dass man 2 Monate "überziehen" kann (nicht darf!!!) ohne rechtlichen Folgen.
Danach gibt es erst eine Verwarnung. Und nach 8 (!!!)Monaten gibt es erst eine Ordungswidrigkeitenanzeige die mit Punkten bewertet wird.
Von daher ist der Mehrkostenanteil wieder ausgeglichen. Wobei hier eigenentlich der Gesetzgeber in der Pflicht wäre. Nämlich gleich ab dem ersten Tag die Verwarnung auzusprechen.
Man muss sich auch mal auf der Zunge zergehen lassen wie es überhaupt zu diesem "Mist" kam.
Zunächst einmal ist es äußerst fraglich ob eine Rückdatierung für mehr technische Sicherheit sorgt. Das man hierdurch den Prüfstellen ein paar zusätzliche Euronen zusteckt sieht jeder Blinde. Aber, dass dies durch formale Fehler über die gesamte Zeit der Einführung der Rückdatierung in einer rechtlichen Grauzone sich bewegte und, dass einige Bundesländer (Saarland, Hessen und Teile von Bayern) da gar nicht mitgemacht haben ist schon ein dicker Hund.
Insofern ist es nur Richtig, diesen Blödsinn so schnell wie möglich in Tonne zu treten.......
Grüße
Der Gesetzesentwurf sieht bei Überschreitung des Hauptuntersuchungstermins um mehr als zwei Monate eine "Ergänzungsuntersuchung" mit 20 Prozent höheren Kosten vor, da dann besonders gründlich geprüft werden müsse.
Dies ergibt sich ganz einfach daraus, dass man 2 Monate "überziehen" kann (nicht darf!!!) ohne rechtlichen Folgen.
Danach gibt es erst eine Verwarnung. Und nach 8 (!!!)Monaten gibt es erst eine Ordungswidrigkeitenanzeige die mit Punkten bewertet wird.
Von daher ist der Mehrkostenanteil wieder ausgeglichen. Wobei hier eigenentlich der Gesetzgeber in der Pflicht wäre. Nämlich gleich ab dem ersten Tag die Verwarnung auzusprechen.
Man muss sich auch mal auf der Zunge zergehen lassen wie es überhaupt zu diesem "Mist" kam.
Zunächst einmal ist es äußerst fraglich ob eine Rückdatierung für mehr technische Sicherheit sorgt. Das man hierdurch den Prüfstellen ein paar zusätzliche Euronen zusteckt sieht jeder Blinde. Aber, dass dies durch formale Fehler über die gesamte Zeit der Einführung der Rückdatierung in einer rechtlichen Grauzone sich bewegte und, dass einige Bundesländer (Saarland, Hessen und Teile von Bayern) da gar nicht mitgemacht haben ist schon ein dicker Hund.
Insofern ist es nur Richtig, diesen Blödsinn so schnell wie möglich in Tonne zu treten.......
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Wenn es um die Begründung von Mängel am Auto geht, werden die Besitzer kreativ - 15 Ausreden , die jeden TÜV-Prüfer verzweifeln lassen.
Wenn es um die Begründung von Mängel am Auto geht, werden die Besitzer kreativ - 15 Ausreden , die jeden TÜV-Prüfer verzweifeln lassen.
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