Winterreifenpflicht im Ausland

  • Vom ADAC wurde eine Übersicht über die Winterreifenpflicht im Ausland erstellt.

    Nachzulesen ist die Übersicht hier.

    Gruß vom Dieter


    Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht,
    darf man den Kopf nicht hängen lassen.
    (Walther Matthau)

  • Vom ADAC wurde eine Übersicht über die Winterreifenpflicht im Ausland erstellt.

    Nachzulesen ist die Übersicht hier.

    Gruß vom Dieter


    Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht,
    darf man den Kopf nicht hängen lassen.
    (Walther Matthau)

  • Hallo Dieter,

    Danke für den Link.
    Damit erübrigt sich meiner Meinung nach für viele WOMO-Fahrer die Überlegung,
    Winterreifen oder nicht Winterreifen oder vielleicht Ganzjahresreifen oder .......

  • Hallo Dieter,

    Danke für den Link.
    Damit erübrigt sich meiner Meinung nach für viele WOMO-Fahrer die Überlegung,
    Winterreifen oder nicht Winterreifen oder vielleicht Ganzjahresreifen oder .......

  • Hallo!

    Nachzulesen ist die Übersicht hier.

    Zumindest für Österreich leider wieder einmal nur teilweise richtig - wobei solche Pressemitteilungen aus der Feder des österreichischen ÖAMTC wohl auch nicht viel besser sind. :frowning_face:

    Also Kurzfassung für Österreich von mir:

    Fahrzeuge bis einschließlich 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht müssen vom 1.11. bis 15.4. auf allen Rädern mit Winterreifen ("M+S"-Kennung) ausgerüstet sein, wenn winterliche Straßenverhältnisse herrschen.
    Fahrzeuge über 3,5 t zul.GGew. müssen dagegen in dieser Zeit unabhängig von den Straßenverhältnissen an mindestens einer Antriebsachse mit Winterreifen bestückt sein und Schneeketten ständig mitführen!


    Roland

    You don't need to be a magican to disappear, you just need a camper!

  • Hallo!

    Nachzulesen ist die Übersicht hier.

    Zumindest für Österreich leider wieder einmal nur teilweise richtig - wobei solche Pressemitteilungen aus der Feder des österreichischen ÖAMTC wohl auch nicht viel besser sind. :frowning_face:

    Also Kurzfassung für Österreich von mir:

    Fahrzeuge bis einschließlich 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht müssen vom 1.11. bis 15.4. auf allen Rädern mit Winterreifen ("M+S"-Kennung) ausgerüstet sein, wenn winterliche Straßenverhältnisse herrschen.
    Fahrzeuge über 3,5 t zul.GGew. müssen dagegen in dieser Zeit unabhängig von den Straßenverhältnissen an mindestens einer Antriebsachse mit Winterreifen bestückt sein und Schneeketten ständig mitführen!


    Roland

    You don't need to be a magican to disappear, you just need a camper!

  • Danke Roland, für deine Ergänzungen.
    Der ADAC denkt wahrscheinlich, in A gibt's nur Pkw.

    Gruß vom Dieter


    Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht,
    darf man den Kopf nicht hängen lassen.
    (Walther Matthau)

  • Danke Roland, für deine Ergänzungen.
    Der ADAC denkt wahrscheinlich, in A gibt's nur Pkw.

    Gruß vom Dieter


    Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht,
    darf man den Kopf nicht hängen lassen.
    (Walther Matthau)

  • Hallo Dieter!

    Der ADAC denkt wahrscheinlich, in A gibt's nur Pkw.


    Nein, das nicht.
    Aber ADAC, ÖAMTC und wie diese Clubs alle heißen sind Sprachrohr für PKW- und allenfalls Motorrad-Fahrer.

    Wohnmobil? Ach so, das ist was ähnliches wie ein Wohnwagen. Also PKW.
    Wohnmobil über 3,5t? Was ist das denn?! :face_with_open_mouth:

    Als wir anno 2000 unser Womo selbst importiert haben, habe ich auch mit sehr detaillierten Fragen die ÖAMTC-Rechtsberatung befragt. Um es höflich auszudrücken, sie war keine große Hilfe... :frowning_face:


    Roland

    You don't need to be a magican to disappear, you just need a camper!

  • Hallo Dieter!

    Der ADAC denkt wahrscheinlich, in A gibt's nur Pkw.


    Nein, das nicht.
    Aber ADAC, ÖAMTC und wie diese Clubs alle heißen sind Sprachrohr für PKW- und allenfalls Motorrad-Fahrer.

    Wohnmobil? Ach so, das ist was ähnliches wie ein Wohnwagen. Also PKW.
    Wohnmobil über 3,5t? Was ist das denn?! :face_with_open_mouth:

    Als wir anno 2000 unser Womo selbst importiert haben, habe ich auch mit sehr detaillierten Fragen die ÖAMTC-Rechtsberatung befragt. Um es höflich auszudrücken, sie war keine große Hilfe... :frowning_face:


    Roland

    You don't need to be a magican to disappear, you just need a camper!

  • Hallo Betr. Ungarn
    Nach den mir vorliegenden Infos ist M u S Bereifung für das Winterhalbjahr erforderlich , u. sehr wichtig: Schneeketten für die Antriebsachse müssen mitgeführt werden .

    Gruss Gerhard

    Das veröffentlicht der ADAC zum Thema:

    Bei winterlichen Straßen- und Wetterverhältnissen kann die Benutzung von Winterreifen kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden. Ebenso kann bei winterlichen Straßen- und Wetterverhältnissen die Benutzung von Schneeketten kurzfristig angeordnet werden. In diesem Falle sind Fahrten ohne Schneeketten untersagt und es kann vorkommen, dass ausländischen Kraftfahrern die Einreise nach Ungarn ohne Schneeketten verweigert, oder deren Mitnahme an der Grenze kontrolliert wird. Daher sollten während der Wintersaison stets Schneeketten im Fahrzeug mitgeführt werden. Bei Benutzung von Schneeketten gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

  • Hallo Betr. Ungarn
    Nach den mir vorliegenden Infos ist M u S Bereifung für das Winterhalbjahr erforderlich , u. sehr wichtig: Schneeketten für die Antriebsachse müssen mitgeführt werden .

    Gruss Gerhard

    Das veröffentlicht der ADAC zum Thema:

    Bei winterlichen Straßen- und Wetterverhältnissen kann die Benutzung von Winterreifen kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden. Ebenso kann bei winterlichen Straßen- und Wetterverhältnissen die Benutzung von Schneeketten kurzfristig angeordnet werden. In diesem Falle sind Fahrten ohne Schneeketten untersagt und es kann vorkommen, dass ausländischen Kraftfahrern die Einreise nach Ungarn ohne Schneeketten verweigert, oder deren Mitnahme an der Grenze kontrolliert wird. Daher sollten während der Wintersaison stets Schneeketten im Fahrzeug mitgeführt werden. Bei Benutzung von Schneeketten gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

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