Ich könnt auch so anfangen:
Der Berg kreißte und gebar eine Maus.
Die Meldung:
Ein Wechselkennzeichen kann für zwei Fahrzeuge zugeteilt werden, es darf jedoch zur gleichen Zeit nur an einem von diesen Fahrzeugen geführt werden. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und Kennzeichen gleicher Abmessungen an den Fahrzeugen verwendet werden können.
Möglich ist das Wechselkennzeichen für:
Klasse M1: Kfz zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
Klasse L: Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen und maximaler Nutzleistung bis 15 kW
Klasse O1: Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Es ist leider nicht möglich, ein Wechselkennzeichen für einen Pkw und ein Motorrad zu verwenden oder mehr als zwei Fahrzeuge auf ein Wechselkennzeichen zuzulassen.
Wer jetzt doch noch alle Details zum Thema lesen möchte, folge dem Link
Meinung: (meine)
Es gilt das Prinzip Hoffnung. An Kfz-Steuer ist kein einziger Cent gespart. Die Erfinder meinen, die Versicherer sollten den Kunden entgegen kommen und günstige Tarife anbieten.
Der Herr Ramsauer kann sich so viel Wechselkennzeichen zulegen wie er möchte, ich brauche zu den Konditionen keins.