Österreich: Geschwindigkeitsbeschränkungen im Ortsgebiet

  • Hallo!

    Nachdem in einem anderen Thema bereits diskutiert wurde, möchte ich hier nochmals die üblichen Varianten zusammenfassen und die Unterschiede zu den Regeln in Deutschland - soweit sie mir als Österreicher bekannt sind! - herausarbeiten.


    Nehmen wir einmal die Ausgangslage:


    Wir befinden uns von links kommend auf einer Freilandstraße (also 100 km/h erlaubt) in der Anfahrt auf ein Ortsgebiet.

    Wenig verwunderlich dürfen wir hier...

    ...vor dem Ortsbeginn und nach dem Ortsende 100 km/h fahren (grün dargestellt), im Ortsgebiet 50 km/h (rot).
    Kein Unterschied zur deutschen StVO.


    Nun wird aber vor dem Ortsbeginn eine Geschwindigkeitsbegrenzung verfügt (in meinem Beispiel 70 km/h), etwa weil eine breite Einfallsstraße eine höhere Geschwindigkeit zuläßt:

    In diesem Fall gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung (gelb markiert) so lange, bis sie wieder aufgehoben wird.
    Die Ortstafel bewirkt hier im Gegensatz zu Deutschland keine Begrenzung auf 50 km/h.
    Dies gilt aber nur für die betroffene Straße, biegt man davon ab, gilt der "normale" 50er im Ortsgebiet.


    Und analog dazu steht im letzten Beispiel das Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung nach dem Ortsende, etwa langgezogenes und wenig verbautes Straßendorf:

    Auch hier gilt der 70er wieder bis die Beschränkung aufgehoben wird, im Gegensatz zu Deutschland bewirkt die Ortsendetafel keine Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung.


    Praktische Auswirkung: soll der Verkehr in der Annäherung an das Otsgebiet verlangsamt werden, braucht in Deutschland nach der Geschwindigkeitsbegrenzung nur mehr der Ortsanfang gekennzeichnet werden. In Österreich dagegen muß die Geschwindigkeitsbegrenzung kurz vor dem Ortsbeginn aufgehoben werden.


    Ich hoffe, damit jetzt alle Unklarheiten beseitigt zu haben, vielleicht können wir ja weitere solche Unterschiede zusammentragen, damit keine "bösen Abzocker"-Themen notwendig werden... :winking_face:


    Roland

    You don't need to be a magican to disappear, you just need a camper!

  • Hallo!

    Nachdem in einem anderen Thema bereits diskutiert wurde, möchte ich hier nochmals die üblichen Varianten zusammenfassen und die Unterschiede zu den Regeln in Deutschland - soweit sie mir als Österreicher bekannt sind! - herausarbeiten.


    Nehmen wir einmal die Ausgangslage:


    Wir befinden uns von links kommend auf einer Freilandstraße (also 100 km/h erlaubt) in der Anfahrt auf ein Ortsgebiet.

    Wenig verwunderlich dürfen wir hier...

    ...vor dem Ortsbeginn und nach dem Ortsende 100 km/h fahren (grün dargestellt), im Ortsgebiet 50 km/h (rot).
    Kein Unterschied zur deutschen StVO.


    Nun wird aber vor dem Ortsbeginn eine Geschwindigkeitsbegrenzung verfügt (in meinem Beispiel 70 km/h), etwa weil eine breite Einfallsstraße eine höhere Geschwindigkeit zuläßt:

    In diesem Fall gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung (gelb markiert) so lange, bis sie wieder aufgehoben wird.
    Die Ortstafel bewirkt hier im Gegensatz zu Deutschland keine Begrenzung auf 50 km/h.
    Dies gilt aber nur für die betroffene Straße, biegt man davon ab, gilt der "normale" 50er im Ortsgebiet.


    Und analog dazu steht im letzten Beispiel das Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung nach dem Ortsende, etwa langgezogenes und wenig verbautes Straßendorf:

    Auch hier gilt der 70er wieder bis die Beschränkung aufgehoben wird, im Gegensatz zu Deutschland bewirkt die Ortsendetafel keine Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung.


    Praktische Auswirkung: soll der Verkehr in der Annäherung an das Otsgebiet verlangsamt werden, braucht in Deutschland nach der Geschwindigkeitsbegrenzung nur mehr der Ortsanfang gekennzeichnet werden. In Österreich dagegen muß die Geschwindigkeitsbegrenzung kurz vor dem Ortsbeginn aufgehoben werden.


    Ich hoffe, damit jetzt alle Unklarheiten beseitigt zu haben, vielleicht können wir ja weitere solche Unterschiede zusammentragen, damit keine "bösen Abzocker"-Themen notwendig werden... :winking_face:


    Roland

    You don't need to be a magican to disappear, you just need a camper!

  • Hallo Roland,

    vielen Dank für deine super ausgeführte Erläuterung der Unterschiede zwischen dem österreichischen und dem deutschen Recht.
    Besonders die bildliche Darstellung hat mir gefallen.

    PS: Da du weitere Unterschiede ansprichts, könntest du vielleicht die Abweichungen bei Tonnagebegrenzungen auch mal erläutern.

    Gruß vom Dieter


    Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht,
    darf man den Kopf nicht hängen lassen.
    (Walther Matthau)

  • Hallo Roland,

    vielen Dank für deine super ausgeführte Erläuterung der Unterschiede zwischen dem österreichischen und dem deutschen Recht.
    Besonders die bildliche Darstellung hat mir gefallen.

    PS: Da du weitere Unterschiede ansprichts, könntest du vielleicht die Abweichungen bei Tonnagebegrenzungen auch mal erläutern.

    Gruß vom Dieter


    Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht,
    darf man den Kopf nicht hängen lassen.
    (Walther Matthau)

  • Danke Roland für Deine Ausfürliche Schilderung !!! (für Pifke)...

    Jetzt kann sein das ich, bei meiner Fahr-weise??? noch Gutschrift an Geschwindigkeit habe Sicherlich!!!

    Eins-zwei-sauseschritt die zeit läuft und wir laufen mit !

  • Danke Roland für Deine Ausfürliche Schilderung !!! (für Pifke)...

    Jetzt kann sein das ich, bei meiner Fahr-weise??? noch Gutschrift an Geschwindigkeit habe Sicherlich!!!

    Eins-zwei-sauseschritt die zeit läuft und wir laufen mit !

  • Vielleicht noch eine Ergänzung:
    Wer die vorgenannten Hinweise nicht befolgt und vielleicht doch zu schnell unterwegs ist, der darf schon einmal mit einer Geschwindigkeitskontrolle rechnen.
    Hier gilt im Gegensatz zu Deutschland - es darf auch von hinten geblitzt werden!
    Ist mir passiert, war am Ortseingang (!) noch zu schnell und bekam dann später Post: 30 Euro, gemessenes Fahrzeug - Kennzeichen des Wohnwagens!

    Eberhard

  • Vielleicht noch eine Ergänzung:
    Wer die vorgenannten Hinweise nicht befolgt und vielleicht doch zu schnell unterwegs ist, der darf schon einmal mit einer Geschwindigkeitskontrolle rechnen.
    Hier gilt im Gegensatz zu Deutschland - es darf auch von hinten geblitzt werden!
    Ist mir passiert, war am Ortseingang (!) noch zu schnell und bekam dann später Post: 30 Euro, gemessenes Fahrzeug - Kennzeichen des Wohnwagens!

    Eberhard

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