Hallo!
Nachdem in einem anderen Thema bereits diskutiert wurde, möchte ich hier nochmals die üblichen Varianten zusammenfassen und die Unterschiede zu den Regeln in Deutschland - soweit sie mir als Österreicher bekannt sind! - herausarbeiten.
Nehmen wir einmal die Ausgangslage:
Wir befinden uns von links kommend auf einer Freilandstraße (also 100 km/h erlaubt) in der Anfahrt auf ein Ortsgebiet.
Wenig verwunderlich dürfen wir hier...
...vor dem Ortsbeginn und nach dem Ortsende 100 km/h fahren (grün dargestellt), im Ortsgebiet 50 km/h (rot).
Kein Unterschied zur deutschen StVO.
Nun wird aber vor dem Ortsbeginn eine Geschwindigkeitsbegrenzung verfügt (in meinem Beispiel 70 km/h), etwa weil eine breite Einfallsstraße eine höhere Geschwindigkeit zuläßt:
In diesem Fall gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung (gelb markiert) so lange, bis sie wieder aufgehoben wird.
Die Ortstafel bewirkt hier im Gegensatz zu Deutschland keine Begrenzung auf 50 km/h.
Dies gilt aber nur für die betroffene Straße, biegt man davon ab, gilt der "normale" 50er im Ortsgebiet.
Und analog dazu steht im letzten Beispiel das Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung nach dem Ortsende, etwa langgezogenes und wenig verbautes Straßendorf:
Auch hier gilt der 70er wieder bis die Beschränkung aufgehoben wird, im Gegensatz zu Deutschland bewirkt die Ortsendetafel keine Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung.
Praktische Auswirkung: soll der Verkehr in der Annäherung an das Otsgebiet verlangsamt werden, braucht in Deutschland nach der Geschwindigkeitsbegrenzung nur mehr der Ortsanfang gekennzeichnet werden. In Österreich dagegen muß die Geschwindigkeitsbegrenzung kurz vor dem Ortsbeginn aufgehoben werden.
Ich hoffe, damit jetzt alle Unklarheiten beseitigt zu haben, vielleicht können wir ja weitere solche Unterschiede zusammentragen, damit keine "bösen Abzocker"-Themen notwendig werden...
Roland