Österreich: LKW-Fahrverbot und schwere Womos...

  • Hallo!

    Immer wieder taucht die Frage auf: Ist in Österreich ein LKW-Fahrverbot auch für Womos über 3,5t gültig, oder nicht?
    Kurze Antwort: Nein, nicht gültig, im Gegensatz zu Deutschland darf man das als Wohnmobilist ignorieren.

    Ausführliche Antwort:
    Im Kraftfahrgesetz wird unter §2 Abs 1 Z 8 der Begriff des Lastkraftwagen definiert ("[...]der nach seiner Bauart und Ausrüstung ausschließlich oder vorwiegend zur Beförderung von Gütern oder zum Ziehen von Anhängern [...] bestimmt ist").
    Unter Z 28a wird ebenfalls das Womo definiert, spielt hier aber keine Rolle.

    In der Straßenverkehrsordnung sind dann unter den Ver- und Geboten im §52 Abs 4c das "Fahrverbot mit dem LKW-Symbol" :winking_face: beschrieben: "Diese Zeichen zeigen an, dass das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen verboten ist."
    Also ganz eindeutig nur Lastkraftfahrzeuge, keine Womos.
    Analog wird auch beim LKW-Überholverbot (Z 4c) von "Lastkraftfahrzeugen" gesprochen.

    Und für die ganz neugierigen gibts auch noch die entsprechenden Links:

    KFG: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011384
    StVO: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336

    Sollten die Links nicht (mehr) funktionieren, einfach im Rechtsinformationssystem (RIS) des Bundeskanzleramtes über https://www.ris.bka.gv.at das Bundesrecht aufrufen, und unter "Bundesrecht konsolidiert" eine Suche nach KFG oder StVO als Kurztitel durchführen. In der Ergebnisliste dann den §0 auswählen und die "Gesamte Rechtsvorschrift zum heutigen Tag" anzeigen lassen. Fertig! :winking_face:


    Ich hoffe, die Frage ist nun endgültig geklärt... :grinning_squinting_face:


    Roland

    You don't need to be a magican to disappear, you just need a camper!

  • Hallo!

    Immer wieder taucht die Frage auf: Ist in Österreich ein LKW-Fahrverbot auch für Womos über 3,5t gültig, oder nicht?
    Kurze Antwort: Nein, nicht gültig, im Gegensatz zu Deutschland darf man das als Wohnmobilist ignorieren.

    Ausführliche Antwort:
    Im Kraftfahrgesetz wird unter §2 Abs 1 Z 8 der Begriff des Lastkraftwagen definiert ("[...]der nach seiner Bauart und Ausrüstung ausschließlich oder vorwiegend zur Beförderung von Gütern oder zum Ziehen von Anhängern [...] bestimmt ist").
    Unter Z 28a wird ebenfalls das Womo definiert, spielt hier aber keine Rolle.

    In der Straßenverkehrsordnung sind dann unter den Ver- und Geboten im §52 Abs 4c das "Fahrverbot mit dem LKW-Symbol" :winking_face: beschrieben: "Diese Zeichen zeigen an, dass das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen verboten ist."
    Also ganz eindeutig nur Lastkraftfahrzeuge, keine Womos.
    Analog wird auch beim LKW-Überholverbot (Z 4c) von "Lastkraftfahrzeugen" gesprochen.

    Und für die ganz neugierigen gibts auch noch die entsprechenden Links:

    KFG: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011384
    StVO: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336

    Sollten die Links nicht (mehr) funktionieren, einfach im Rechtsinformationssystem (RIS) des Bundeskanzleramtes über https://www.ris.bka.gv.at das Bundesrecht aufrufen, und unter "Bundesrecht konsolidiert" eine Suche nach KFG oder StVO als Kurztitel durchführen. In der Ergebnisliste dann den §0 auswählen und die "Gesamte Rechtsvorschrift zum heutigen Tag" anzeigen lassen. Fertig! :winking_face:


    Ich hoffe, die Frage ist nun endgültig geklärt... :grinning_squinting_face:


    Roland

    You don't need to be a magican to disappear, you just need a camper!

  • Vielen Dank, Roland! Ich dachte schon, man muss Jurist sein, um nach Österreich einreisen zu dürfen!? :grinning_squinting_face:

    Spass beiseite, also bei Bild 1 darf ich trotzdem mit einen 10-to-WoMo durchfahren und bei Bild 2 nicht,
    das gilt für alle Fahrzeuge über 3,5 to. Richtig?
    .

    Gruss Thomas

    Ein Leben ohne Sprinter-KaWa ist zwar möglich, aber sinnlos.

  • Vielen Dank, Roland! Ich dachte schon, man muss Jurist sein, um nach Österreich einreisen zu dürfen!? :grinning_squinting_face:

    Spass beiseite, also bei Bild 1 darf ich trotzdem mit einen 10-to-WoMo durchfahren und bei Bild 2 nicht,
    das gilt für alle Fahrzeuge über 3,5 to. Richtig?
    .

    Gruss Thomas

    Ein Leben ohne Sprinter-KaWa ist zwar möglich, aber sinnlos.

  • Hallo Thomas!

    also bei Bild 1 darf ich trotzdem mit einen 10-to-WoMo durchfahren und bei Bild 2 nicht,
    das gilt für alle Fahrzeuge über 3,5 to. Richtig?


    Völlig richtig!

    Im ersten Fall will eine Gemeinde vielleicht den LKW-Durchzugsverkehr vermeiden, Autobusse sind aber gerne gesehene Gäste.
    Im zweite Fall ist es vielleicht einer Brücke egal, ob sie unter der Last eines LKW, eines Autobusses oder eines Womos zusammenbricht... :grinning_squinting_face:


    Roland

    You don't need to be a magican to disappear, you just need a camper!

  • Hallo Thomas!

    also bei Bild 1 darf ich trotzdem mit einen 10-to-WoMo durchfahren und bei Bild 2 nicht,
    das gilt für alle Fahrzeuge über 3,5 to. Richtig?


    Völlig richtig!

    Im ersten Fall will eine Gemeinde vielleicht den LKW-Durchzugsverkehr vermeiden, Autobusse sind aber gerne gesehene Gäste.
    Im zweite Fall ist es vielleicht einer Brücke egal, ob sie unter der Last eines LKW, eines Autobusses oder eines Womos zusammenbricht... :grinning_squinting_face:


    Roland

    You don't need to be a magican to disappear, you just need a camper!

  • Eigentlich liest sich das eindeutig!
    Die StVO in Österreich meint LKW wenn dies als Symbol im Verkehrszeichen steht, in Deutschland heißt es aber Kraftfahrzeuge.
    Und darunter fällt eben auch das WoMo...!

    Seis drum, vielen Dank für die Aufklärung, man lernt nie aus!


    Grüße :smiling_face:

    WÖRKSCHOPP in Bingen am Rhein 20.04. - 22.04. 2012. Ich war dabei!
    Schnackertreff in Hattingen 04.04. - 06.04.2014. Wir waren dabei!
    Heiligenschein in Jülich 14.05. - 17.05.2015. Wir waren dabei!
    Kultur in Trier 14.04. - 17.04.2016. Wir waren dabei!
    Körper, Geist und Seele 27.04. - 01.05.2017. Wir waren dabei!

    Schwiegermutter's Kartoffelsalat 2018 in Heidelberg. Wir sind dabei!

  • Eigentlich liest sich das eindeutig!
    Die StVO in Österreich meint LKW wenn dies als Symbol im Verkehrszeichen steht, in Deutschland heißt es aber Kraftfahrzeuge.
    Und darunter fällt eben auch das WoMo...!

    Seis drum, vielen Dank für die Aufklärung, man lernt nie aus!


    Grüße :smiling_face:

    WÖRKSCHOPP in Bingen am Rhein 20.04. - 22.04. 2012. Ich war dabei!
    Schnackertreff in Hattingen 04.04. - 06.04.2014. Wir waren dabei!
    Heiligenschein in Jülich 14.05. - 17.05.2015. Wir waren dabei!
    Kultur in Trier 14.04. - 17.04.2016. Wir waren dabei!
    Körper, Geist und Seele 27.04. - 01.05.2017. Wir waren dabei!

    Schwiegermutter's Kartoffelsalat 2018 in Heidelberg. Wir sind dabei!

  • Beim Befahren der alten Brennerstrasse hatte ich mich kurzfristig gottseidank vorher schlau gemacht und konnte sie ohne Übertretungsangst mit meinem 5-Tonner Dreiachser Flair benutzen.
    Gruss Dieter

    Herzliche Campergrüsse Dieter :smiling_face:

  • Beim Befahren der alten Brennerstrasse hatte ich mich kurzfristig gottseidank vorher schlau gemacht und konnte sie ohne Übertretungsangst mit meinem 5-Tonner Dreiachser Flair benutzen.
    Gruss Dieter

    Herzliche Campergrüsse Dieter :smiling_face:

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