.....kann ich so nicht bestätigen, Alfons.
Ich gebe gerne wieder, was bei mir in der Zulassungsbescheinigung Teil 2, Ziffer 5 steht: Fz. z. Pers. bef. b. 8 Spl., in der nächsten Zeile unter 5 steht dann noch Wohnmobil, nicht mehr und weniger. Zumindest steht dort sicher nicht, dass es sich um einen LKW handelt.
Die Unterscheidung Reisemobil zu Wohnmobil ist mehr eine Interne, die natürlich keine Rechtswirksamkeit hat, das habe ich auch nicht ausgedrückt. Wenn du bei unserem Ausbauer orderst, bestellst du bei der Fa. CS - Reisemobile .
Hinsichtlich Tonnage reicht z.B. auch der neue PKW - Führerschein, um das Gefährt zu bewegen. Kein Mensch interessiert sich z.B. für Handwerker - Kästen, die auf PKW - Parkplätzen stehen, soweit diese nicht über die Parkbuchten herausragen! "Weißware" fällt da eher auf. Nicht mehr oder weniger wollte ich damit sagen, wobei natürlich von Fall zu Fall Einzelentscheidungen anstehen!
Grüße, Harald
Grüße, Harald