Seit dem 1. Januar 2014 ist das Fahren mit Licht am Tag in der Schweiz Pflicht.
Diese Massnahme betrifft alle Motorfahrzeuge, Zweiräder inbegriffen.
Mit Abblendlicht fahren:
Falls Ihr Fahrzeug nicht mit Tagfahrleuchten ausgerüstet ist,
dürfen Sie mit dem konventionellen Abblendlicht fahren.
Entweder wird das Abblendlicht automatisch beim Anfahren eingeschaltet
(das Fahrzeug kann auch später nachgerüstet werden, siehe unten)
oder Sie schalten es manuell ein.
Tagfahrlicht:
Es handelt sich um zusätzliche Lichter die, ohne zu blenden,
gut sichtbar sind. Schwächer als Abblendlichter verbrauchen sie wenig Energie,
da weder Rücklichter noch Armaturenbrettbeleuchtung eingeschaltet sind.
Die Fahrzeughersteller verwenden als Tagfahrleuchten vermehrt LED,
da diese sparsamer sind und eine längere Lebensdauer aufweisen.
Die Verwendung der Tagfahrleuchten schont die übrigen Lichter, die somit seltener ausfallen.
Neue Fahrzeuge werden meistens schon mit Tagfahrleuchten ausgerüstet.
Diese leuchten bei eingeschaltetem Motor und ausgeschaltetem Fern- oder Abblendlicht.
Quelle: TCS - Schweiz