• Habs schon woanders geschrieben, da aber immer wieder unklar, auch den Vers. Fachleuten, meine nette Mitarbeiterin der HUK 24 mußte es auch erst raussuchen aber hat mir dann per schreibgeschützter PDF verbindlich mitgeteilt wie es läuft, mein Tipp, fragt Eure Versicherungen, da hat sich manches geändert....

    Gruß Peter :grinning_squinting_face:


    Zitat:

    :thumbs_up: "Bezüglich Ihrer Anfrage zum Versicherungsschutz auf einem Schiff informieren wir Sie gerne:

    Der Geltungsbereich unserer Kraftfahrtversicherung gilt für Europa und für die außereuropäischen Gebiete,

    die zum Geltungsbereich des Vertrags über die Europäische Union gehören.

    Die von Ihnen abgeschlossene Kfz-Haftpflicht gilt in vollem Umfang auch während des Fahrzeugtransports

    mit dem Schiff. Allerdings können sich Regressrechte des Kraftfahrzeughalters gegen den

    Schiffseigentümer ergeben, wenn dieser im Einzelfall zu haften hat.

    Zur Verdeutlichung folgendes Beispiel:

    Ihr Fahrzeug wurde vom Bedienungspersonal des Schiffs nicht ordnungsgemäß gesichert bzw. hat Sie

    nicht richtig eingewiesen, sodass hierdurch während der Überfahrt von Italien nach Griechenland das

    Kfz eines Dritten beschädigt wurde. Da die Ansprüche des Geschädigten durch Ihre Kfz-Haftpflicht befriedigt

    wurden, hätte dies eine Rückstufung Ihres Haftpflichtvertrags und somit eine finanzielle Mehrbelastung

    zur Folge.

    Ihre sich hieraus ergebenden Regressansprüche gegen den Schiffseigentümer könnten nicht durch die

    Kfz-Haftpflicht, sondern durch eine Rechtsschutzversicherung geltend gemacht werden.

    Für Schäden am Fahrzeug selbst besteht Versicherungsschutz in der Kasko.

    In der Vollkasko sind Schäden versichert, die bei einem Transport des Fahrzeugs auf einer Fähre dadurch

    entstehen, dass

    - das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder untergeht oder

    - das Fahrzeug auf Grund der Wetterlage oder auf Grund des Seegangs über Bord gespült wird oder

    - das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapitän anordnet, das Fahrzeug zu opfern, um die

    Fähre, die Passagiere oder die Ladung zu retten.

    Wenn Sie noch Fragen haben, schicken Sie uns bitte eine E-Mail." :thumbs_up::thumbs_up:

  • Habs schon woanders geschrieben, da aber immer wieder unklar, auch den Vers. Fachleuten, meine nette Mitarbeiterin der HUK 24 mußte es auch erst raussuchen aber hat mir dann per schreibgeschützter PDF verbindlich mitgeteilt wie es läuft, mein Tipp, fragt Eure Versicherungen, da hat sich manches geändert....

    Gruß Peter :grinning_squinting_face:


    Zitat:

    :thumbs_up: "Bezüglich Ihrer Anfrage zum Versicherungsschutz auf einem Schiff informieren wir Sie gerne:

    Der Geltungsbereich unserer Kraftfahrtversicherung gilt für Europa und für die außereuropäischen Gebiete,

    die zum Geltungsbereich des Vertrags über die Europäische Union gehören.

    Die von Ihnen abgeschlossene Kfz-Haftpflicht gilt in vollem Umfang auch während des Fahrzeugtransports

    mit dem Schiff. Allerdings können sich Regressrechte des Kraftfahrzeughalters gegen den

    Schiffseigentümer ergeben, wenn dieser im Einzelfall zu haften hat.

    Zur Verdeutlichung folgendes Beispiel:

    Ihr Fahrzeug wurde vom Bedienungspersonal des Schiffs nicht ordnungsgemäß gesichert bzw. hat Sie

    nicht richtig eingewiesen, sodass hierdurch während der Überfahrt von Italien nach Griechenland das

    Kfz eines Dritten beschädigt wurde. Da die Ansprüche des Geschädigten durch Ihre Kfz-Haftpflicht befriedigt

    wurden, hätte dies eine Rückstufung Ihres Haftpflichtvertrags und somit eine finanzielle Mehrbelastung

    zur Folge.

    Ihre sich hieraus ergebenden Regressansprüche gegen den Schiffseigentümer könnten nicht durch die

    Kfz-Haftpflicht, sondern durch eine Rechtsschutzversicherung geltend gemacht werden.

    Für Schäden am Fahrzeug selbst besteht Versicherungsschutz in der Kasko.

    In der Vollkasko sind Schäden versichert, die bei einem Transport des Fahrzeugs auf einer Fähre dadurch

    entstehen, dass

    - das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder untergeht oder

    - das Fahrzeug auf Grund der Wetterlage oder auf Grund des Seegangs über Bord gespült wird oder

    - das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapitän anordnet, das Fahrzeug zu opfern, um die

    Fähre, die Passagiere oder die Ladung zu retten.

    Wenn Sie noch Fragen haben, schicken Sie uns bitte eine E-Mail." :thumbs_up::thumbs_up:

  • Jedoch ein aktueller, möglicherweise auch Versicherungsfall.

    Auf der GNV - Fähre waren die Fahrzeuge wie meist ? auf den Fähren im Mittelmeer nicht gelascht und der Mistral hat für sehr hohe Wellen gesorgt.

    Ich habe erst einmal erlebt, das die Fahrzeuge auf der Fähre fixiert wurden. Auf dem Weg nach Island kommt es da wohl häufig zu rauer See.

    Mit freundlichen Grüßen

    Rolf

  • Habe ich das überlesen?

    Was geschieht, wenn das Schiff brennt aber NICHT sinkt, das Fahrzeug aber beschädigt wird.

    Okay, das ist in den letzten 10 Jahren auf der Italien - GR - Route "nur" zweimal passiert.

    Ärgerlich sind die vielen Kratzer, die mein Dicker während der Überfahrten abbekommen hat, weil Personal und Passagiere Koffer und sonstige scharfkantige Sachen am Auto entlang zerren.

  • Jedoch ein aktueller, möglicherweise auch Versicherungsfall.

    Auf der GNV - Fähre waren die Fahrzeuge wie meist ? auf den Fähren im Mittelmeer nicht gelascht

    LKW werden gelascht, jedenfalls habe ich das auf der Adria beobachtet.

    Vermutlich hat die Crew aber den Seewetterdienst im Auge und lässt schonmal alle Viere gerade sein, wenn ruhige See angekündigt wird.

    Ich habe einmal im Winter eine wirklich üble Überfahrt gehabt. Das war sogar auf der "SUPERFAST XI". Da hat der Bulli sich um keinen cm von der Stelle gerührt.

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