Habs schon woanders geschrieben, da aber immer wieder unklar, auch den Vers. Fachleuten, meine nette Mitarbeiterin der HUK 24 mußte es auch erst raussuchen aber hat mir dann per schreibgeschützter PDF verbindlich mitgeteilt wie es läuft, mein Tipp, fragt Eure Versicherungen, da hat sich manches geändert....
Gruß Peter
Zitat:
"Bezüglich Ihrer Anfrage zum Versicherungsschutz auf einem Schiff informieren wir Sie gerne:
Der Geltungsbereich unserer Kraftfahrtversicherung gilt für Europa und für die außereuropäischen Gebiete,
die zum Geltungsbereich des Vertrags über die Europäische Union gehören.
Die von Ihnen abgeschlossene Kfz-Haftpflicht gilt in vollem Umfang auch während des Fahrzeugtransports
mit dem Schiff. Allerdings können sich Regressrechte des Kraftfahrzeughalters gegen den
Schiffseigentümer ergeben, wenn dieser im Einzelfall zu haften hat.
Zur Verdeutlichung folgendes Beispiel:
Ihr Fahrzeug wurde vom Bedienungspersonal des Schiffs nicht ordnungsgemäß gesichert bzw. hat Sie
nicht richtig eingewiesen, sodass hierdurch während der Überfahrt von Italien nach Griechenland das
Kfz eines Dritten beschädigt wurde. Da die Ansprüche des Geschädigten durch Ihre Kfz-Haftpflicht befriedigt
wurden, hätte dies eine Rückstufung Ihres Haftpflichtvertrags und somit eine finanzielle Mehrbelastung
zur Folge.
Ihre sich hieraus ergebenden Regressansprüche gegen den Schiffseigentümer könnten nicht durch die
Kfz-Haftpflicht, sondern durch eine Rechtsschutzversicherung geltend gemacht werden.
Für Schäden am Fahrzeug selbst besteht Versicherungsschutz in der Kasko.
In der Vollkasko sind Schäden versichert, die bei einem Transport des Fahrzeugs auf einer Fähre dadurch
entstehen, dass
- das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder untergeht oder
- das Fahrzeug auf Grund der Wetterlage oder auf Grund des Seegangs über Bord gespült wird oder
- das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapitän anordnet, das Fahrzeug zu opfern, um die
Fähre, die Passagiere oder die Ladung zu retten.
Wenn Sie noch Fragen haben, schicken Sie uns bitte eine E-Mail."