Im Vergleich zum Vorjahr wurden in der ungarischen Gebührenverordnung für das Jahr 2015 wesentliche Änderungen bezüglich des gebührenpflichtigen Schnellstraßennetzes, der gebührenfreien Straßenabschnitte, der Gebührenkategorien und der Vignettentypen vorgenommen.
Diese Änderungen sind seit dem 01.01.2015 wirksam und sollten peinlichst beachtet werden. Wer ohne gültige E-Vignette gebührenpflichtige Straßen benutzt, kann mit einer Zusatzgebühr belangt werden, die ein mehrfaches des Vignettenpreises beträgt.
Hier kann die neue Verordnung eingesehen werden: http://www.maut-tarife.hu/Gebuhren/
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