Wertminderung? oder Rückwandlung ?

  • Hallo Womo-Freunde,kann mir jemand einen Ratschlag geben..... ? Ich habe im August 2005 ein Wohnmobil "Chausson Welcome 9" bei einem Autohändler(kein spezieller Womohändler)als Erstbesitzer gekauft. Im nach hinein stellte sich heraus, dass es für dieses Wohnmobil einen genehmigten Garantieantrag wegen eines Wasserschadens in der Rückwand, sowie 2 Rissen in den Seitenwänden gibt. Die Rückwand muss ausgetauscht werden, Seitenwände werden repariert. Dazu habe ich mit der Fa.Koch in Sassenberg einen Reparatur-Termin zum 28.10.2005 ausgemacht. Mehrmals habe ich zwischenzeitlich dort angerufen, um mich nach dem Fortschritt der Reparatur zu erkundigen, als letztes wurde mir Anfang Januar 2006 genannt (das sind mittlerweile 21/2 Monate).

    1. Gibt es für mich rechtliche Schritte, um so schnell wie möglich wieder an mein, hoffentlich fachgerecht repariertes Wohnmobil, zu kommen?
    2.Kann ich evt. eine Wertminderung vom Verkäufer einklagen?

    Ich würde mich über einen sachkundigen Ratschlag von Euch freuen.
    Gruß Frank

  • Hallo Womo-Freunde,kann mir jemand einen Ratschlag geben..... ? Ich habe im August 2005 ein Wohnmobil "Chausson Welcome 9" bei einem Autohändler(kein spezieller Womohändler)als Erstbesitzer gekauft. Im nach hinein stellte sich heraus, dass es für dieses Wohnmobil einen genehmigten Garantieantrag wegen eines Wasserschadens in der Rückwand, sowie 2 Rissen in den Seitenwänden gibt. Die Rückwand muss ausgetauscht werden, Seitenwände werden repariert. Dazu habe ich mit der Fa.Koch in Sassenberg einen Reparatur-Termin zum 28.10.2005 ausgemacht. Mehrmals habe ich zwischenzeitlich dort angerufen, um mich nach dem Fortschritt der Reparatur zu erkundigen, als letztes wurde mir Anfang Januar 2006 genannt (das sind mittlerweile 21/2 Monate).

    1. Gibt es für mich rechtliche Schritte, um so schnell wie möglich wieder an mein, hoffentlich fachgerecht repariertes Wohnmobil, zu kommen?
    2.Kann ich evt. eine Wertminderung vom Verkäufer einklagen?

    Ich würde mich über einen sachkundigen Ratschlag von Euch freuen.
    Gruß Frank

  • Hallo Frank,

    da würde ich mal zu einem Rechtsanwalt gehen....zumal du anscheinend beim Kauf nichts von dem Mangel erzählt bekommen hast. Du sagst ja das im nachhinein das mit dem Garantieantrag raus kam.
    Ich hätte da sofort das Womo zurückgegeben oder aber einen Nachlass ausgehandelt und dann das Womo zum Nachbessern abgegeben.
    Nun hast du aber alles so akzeptiert........ob da was noch zu machen ist kann eigentlich nur ein fachkundiger Anwalt sagen. Und mit den Terminen ist das auch so eine Sache........wenn du eine Rechtschutz hast dann geh zum Anwalt. Ein netter Brief von dem wirkt schon Wunder.

    Aber ist schon ärgerlich das ganze :angry_face:

    Gruss

    Martin

    .............lebe deinen Traum und träume nicht dein Leben

  • Hallo Frank,

    da würde ich mal zu einem Rechtsanwalt gehen....zumal du anscheinend beim Kauf nichts von dem Mangel erzählt bekommen hast. Du sagst ja das im nachhinein das mit dem Garantieantrag raus kam.
    Ich hätte da sofort das Womo zurückgegeben oder aber einen Nachlass ausgehandelt und dann das Womo zum Nachbessern abgegeben.
    Nun hast du aber alles so akzeptiert........ob da was noch zu machen ist kann eigentlich nur ein fachkundiger Anwalt sagen. Und mit den Terminen ist das auch so eine Sache........wenn du eine Rechtschutz hast dann geh zum Anwalt. Ein netter Brief von dem wirkt schon Wunder.

    Aber ist schon ärgerlich das ganze :angry_face:

    Gruss

    Martin

    .............lebe deinen Traum und träume nicht dein Leben

  • Hallo Frankea!
    Also ich verstehe das so, dass der Autohändler selbst der erste Halter des Womos war? Dann muss ihm die Reparatur ja auf jeden Fall bekannt gewesen sein, d.h. meines Erachtens hätte er dich beim Kauf darauf hinweisen müssen, denn ich denke, dass der das Wohnmobil w e g e n des Schadens verkauft hat.
    Wenn er dir von dem Schaden nichts erzählt hat, riecht das für mich nach Betrug, denn er dürfte sich an der Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert (mit Schaden) und dem dir vorgegaukelten Wert "bereichert" haben. Aus meiner Sicht wären damit wesentliche Tatbestandsmerkmale des Betruges, nämlich Täuschung und Bereicherungsabsicht erfüllt.

    Nachdem du ermittelt hast, dass es diese Garantiegenehmigung gab, hättest du sofort den Verkäufer aufsuchen müssen, wg. des Preises runterhandeln müssen, bzw. wandeln müssen, d.h. Womo zurück - Geld zurück. Nun, im nachhinein ist man ja immer schlauer, das soll jetzt auch nicht oberlehrerhaft klingen. Ich glaube, ähnliche "Fehler" hat jeder schon irgendwie gemacht.

    Ich denke, einen Rechtsanwalt einzuschalten, ist schon der richtige Weg. Nach dem inzwischen vergangenen Zeitraum kommt es nun auf ein paar Tage nicht mehr an.
    Ich würde allerdings den Schaden genauestens dokumentieren, ebenso schon mal vorsorglich alles an Unterlagen beschaffen, was mit der genehmigten Garantiereparatur zu tun hat. ( Auch Ansprechpartner, die ggf. sagen könnten, wer denn den Reparaturantrag gestellt hat, mit welcher Schadensbeschreibung usw.)

    Hinsichtlich der Dauer der nun anstehenden Reparatur - das ist so eine Sache. Hängt sicherlich von der Firma ab, warum etwas so lange dauert. Letztendlich ist wohl entscheidend, dass überhaupt fachgerecht repariert wird.
    Vielleicht solltest du auch nochmal überlegen, ob du das Womo tatsächlich behalten willst?
    Mit Wandlung nach so langer Zeit - weiß ich nicht genau, würde ich aber den Rechtsanwalt auch nochmal fragen. Evtl. ist doch noch was drin. Schwierig wäre dann aber wohl die Rücknahme deines jetzigen Repaturauftrages.

    Naja, kein ganz so leichter Fall.
    Jedenfalls wünsche ich dir viel Glück bei der Abwicklung der Sache.
    Gruß Klausimaus

  • Hallo Frankea!
    Also ich verstehe das so, dass der Autohändler selbst der erste Halter des Womos war? Dann muss ihm die Reparatur ja auf jeden Fall bekannt gewesen sein, d.h. meines Erachtens hätte er dich beim Kauf darauf hinweisen müssen, denn ich denke, dass der das Wohnmobil w e g e n des Schadens verkauft hat.
    Wenn er dir von dem Schaden nichts erzählt hat, riecht das für mich nach Betrug, denn er dürfte sich an der Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert (mit Schaden) und dem dir vorgegaukelten Wert "bereichert" haben. Aus meiner Sicht wären damit wesentliche Tatbestandsmerkmale des Betruges, nämlich Täuschung und Bereicherungsabsicht erfüllt.

    Nachdem du ermittelt hast, dass es diese Garantiegenehmigung gab, hättest du sofort den Verkäufer aufsuchen müssen, wg. des Preises runterhandeln müssen, bzw. wandeln müssen, d.h. Womo zurück - Geld zurück. Nun, im nachhinein ist man ja immer schlauer, das soll jetzt auch nicht oberlehrerhaft klingen. Ich glaube, ähnliche "Fehler" hat jeder schon irgendwie gemacht.

    Ich denke, einen Rechtsanwalt einzuschalten, ist schon der richtige Weg. Nach dem inzwischen vergangenen Zeitraum kommt es nun auf ein paar Tage nicht mehr an.
    Ich würde allerdings den Schaden genauestens dokumentieren, ebenso schon mal vorsorglich alles an Unterlagen beschaffen, was mit der genehmigten Garantiereparatur zu tun hat. ( Auch Ansprechpartner, die ggf. sagen könnten, wer denn den Reparaturantrag gestellt hat, mit welcher Schadensbeschreibung usw.)

    Hinsichtlich der Dauer der nun anstehenden Reparatur - das ist so eine Sache. Hängt sicherlich von der Firma ab, warum etwas so lange dauert. Letztendlich ist wohl entscheidend, dass überhaupt fachgerecht repariert wird.
    Vielleicht solltest du auch nochmal überlegen, ob du das Womo tatsächlich behalten willst?
    Mit Wandlung nach so langer Zeit - weiß ich nicht genau, würde ich aber den Rechtsanwalt auch nochmal fragen. Evtl. ist doch noch was drin. Schwierig wäre dann aber wohl die Rücknahme deines jetzigen Repaturauftrages.

    Naja, kein ganz so leichter Fall.
    Jedenfalls wünsche ich dir viel Glück bei der Abwicklung der Sache.
    Gruß Klausimaus

  • RA Ulrich Dähn

    Speziell Sachmängelhaftung Gewährleistung bei Wowa und Womo

    36251 Bad Hersfeld

    Seilerweg 10

    06621 77095 Fax -41268

    daehnsmail@arcor.de

    Der ist/war bei den Camperfreunden von Dolde und scheint richtig Ahnung zu haben, fährt auch selbst Womo.

    Viel Glück

    Tschüss, Micki

    Glaubt ja nicht wen ihr vor euch habt,

    mit mir sind schon ganz andere fertig geworden!

  • RA Ulrich Dähn

    Speziell Sachmängelhaftung Gewährleistung bei Wowa und Womo

    36251 Bad Hersfeld

    Seilerweg 10

    06621 77095 Fax -41268

    daehnsmail@arcor.de

    Der ist/war bei den Camperfreunden von Dolde und scheint richtig Ahnung zu haben, fährt auch selbst Womo.

    Viel Glück

    Tschüss, Micki

    Glaubt ja nicht wen ihr vor euch habt,

    mit mir sind schon ganz andere fertig geworden!

  • Welchen? Den Dähn?

    Über Erfolgs- oder Misserfolgsnachrichten(die hoffentlich nicht) würde nicht nur ich mich gerne informieren lassen!

    Tschüss, Micki

    Glaubt ja nicht wen ihr vor euch habt,

    mit mir sind schon ganz andere fertig geworden!

  • Welchen? Den Dähn?

    Über Erfolgs- oder Misserfolgsnachrichten(die hoffentlich nicht) würde nicht nur ich mich gerne informieren lassen!

    Tschüss, Micki

    Glaubt ja nicht wen ihr vor euch habt,

    mit mir sind schon ganz andere fertig geworden!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!