Hi,
eine weitere infomative Seite findest Du hier:
http://www.trojaner-info.de/
Viel Erfolg
Beiträge von KonsulvonBaden
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Hi,
eine weitere infomative Seite findest Du hier:
http://www.trojaner-info.de/
Viel Erfolg -
Hi,
nach weiteren Infos kannst Du auch hier mal nachforschen:
http://forum.pocketnavigation.de/index-sid1f0ce…b43760c039e.htm
Viel Erfolg, -
Hi,
nach weiteren Infos kannst Du auch hier mal nachforschen:
http://forum.pocketnavigation.de/index-sid1f0ce…b43760c039e.htm
Viel Erfolg, -
Hi,
ein gutes Programm für solche Fälle ist auch das kostenlose DIGITAL IMAGE RECOVERY.
Gibt es zum Beispiel hier: Klick mich, ich bin ein Link!
Bis dann, -
Hi,
ein gutes Programm für solche Fälle ist auch das kostenlose DIGITAL IMAGE RECOVERY.
Gibt es zum Beispiel hier: Klick mich, ich bin ein Link!
Bis dann, -
Hi,
ich arbeite in solchen Fällen immer gerne mit No.23 MP3Recorder. Den gibt´s hier gratis zum Download: KLICK MICH! -
Hi,
ich arbeite in solchen Fällen immer gerne mit No.23 MP3Recorder. Den gibt´s hier gratis zum Download: KLICK MICH! -
Zitat
Original von oceanline
Hallo Michael,vielleicht hat Dein Bekannter einen unkundigen Sachbearbeiter erwischt oder hat Dir nicht die Wahrheit erzählt.
Das Zusatzzeichen 1048-12, also das LKW-Symbol, bedeutet:
nur Kraftfahrzeuge über 3,5t, einschl. ihrer Anhänger, ausgenommen Pkw und Omnibusse
Kannst Du auch hier nachlesen:
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/…slideshow03.aspGruss Uwe
Nach deinen Infos bzw. ADAC wird´s wohl so gewesen sein. Danke für die Info mit den Schildern, kannte ich noch nicht.
ZitatOriginal von egnDa ist es dann egal ob jetzt einer mit 99 km/h oder 101 km/h fährt.
Da muss ich jetzt aber mal eine Lanze für die Trucker brechen: Fahr´Du mal mit 101 hinter einem der 99 fährt her. Da stehst Du ständig auf der Bremse, brauchst eine wahnsinns-Konzentration. Damit sind Fehler ja fast schon vorprogrammiert. Oder es endet eben in einem Elefantenrennen um dem zu entgehen.
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Zitat
Original von oceanline
Hallo Michael,vielleicht hat Dein Bekannter einen unkundigen Sachbearbeiter erwischt oder hat Dir nicht die Wahrheit erzählt.
Das Zusatzzeichen 1048-12, also das LKW-Symbol, bedeutet:
nur Kraftfahrzeuge über 3,5t, einschl. ihrer Anhänger, ausgenommen Pkw und Omnibusse
Kannst Du auch hier nachlesen:
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/…slideshow03.aspGruss Uwe
Nach deinen Infos bzw. ADAC wird´s wohl so gewesen sein. Danke für die Info mit den Schildern, kannte ich noch nicht.
ZitatOriginal von egnDa ist es dann egal ob jetzt einer mit 99 km/h oder 101 km/h fährt.
Da muss ich jetzt aber mal eine Lanze für die Trucker brechen: Fahr´Du mal mit 101 hinter einem der 99 fährt her. Da stehst Du ständig auf der Bremse, brauchst eine wahnsinns-Konzentration. Damit sind Fehler ja fast schon vorprogrammiert. Oder es endet eben in einem Elefantenrennen um dem zu entgehen.
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Hi,
laut einem Bekannten von mir, der ein "Sonder-KFZ mit Wohnausstattung" (oder so ähnlich steht´s im Brief) und 5,4t ZGG fährt betrifft dieses Überholverbot nicht die WoMos.
Er wurde auf der A5 Richtung Basel bei Neuenburg (ACHTUNG: Sehr beliebte Stelle!) geblitzt als er mit ca. 100 Km/h einen LKW überholte. Er legte dann Widerspruch mit einer Kopie des Briefes ein, und der wurde anstandslos akzeptiert. Die Schilder weisen ein Überholverbot für LKW über 7,5t und KFZ mit Anhänger aus. Er berief sich genau auf diese Ausschilderung und hatte Erfolg.
Ich persönlich finde das sehr ungerecht gegenüber den Gespann-/ Anhängerfahrern. Wir veranstalten sicherlich keine "Elefantenrennen" im Gegensatz zu manchen LKWs.
Und wenn ich gerade an die A5 Richtung Basel denke, die ist jetzt schon hoffnungslos überlastet und ein dreispuriger Ausbau wurde auf unbestimmte Zeit auf Eis gelegt. Ich habe mit meinem WoWa jedes Mal Angst, wenn ich zwischen zwei LKWs fahren muss. Wenn der Hintermann schläft und nicht rechtzeitig bremst.... Den Rest male ich mir mal lieber nicht aus.
Also wenn schon darüber diskutiert wird sollte das Überholverbot nur für die Giganten der Landstrasse gelten. Alle anderen sind sicherlich schneller beim überholen und verursachen somit keinen langen Rückstau. -
Hi,
laut einem Bekannten von mir, der ein "Sonder-KFZ mit Wohnausstattung" (oder so ähnlich steht´s im Brief) und 5,4t ZGG fährt betrifft dieses Überholverbot nicht die WoMos.
Er wurde auf der A5 Richtung Basel bei Neuenburg (ACHTUNG: Sehr beliebte Stelle!) geblitzt als er mit ca. 100 Km/h einen LKW überholte. Er legte dann Widerspruch mit einer Kopie des Briefes ein, und der wurde anstandslos akzeptiert. Die Schilder weisen ein Überholverbot für LKW über 7,5t und KFZ mit Anhänger aus. Er berief sich genau auf diese Ausschilderung und hatte Erfolg.
Ich persönlich finde das sehr ungerecht gegenüber den Gespann-/ Anhängerfahrern. Wir veranstalten sicherlich keine "Elefantenrennen" im Gegensatz zu manchen LKWs.
Und wenn ich gerade an die A5 Richtung Basel denke, die ist jetzt schon hoffnungslos überlastet und ein dreispuriger Ausbau wurde auf unbestimmte Zeit auf Eis gelegt. Ich habe mit meinem WoWa jedes Mal Angst, wenn ich zwischen zwei LKWs fahren muss. Wenn der Hintermann schläft und nicht rechtzeitig bremst.... Den Rest male ich mir mal lieber nicht aus.
Also wenn schon darüber diskutiert wird sollte das Überholverbot nur für die Giganten der Landstrasse gelten. Alle anderen sind sicherlich schneller beim überholen und verursachen somit keinen langen Rückstau. -
@ Walter,
:314: für die schnelle Info. -
@ Walter,
:314: für die schnelle Info. -
Hi,
jetzt würde mich aber mal interessieren welche Traglast Dein Notrad denn hat?
Soll nicht bös´gemeint sein, aber ich habe selbst mal mit dem Gedanken Felgenadapter gespielt, aber wegen der fehlenden Traglast des Reserverades wieder verworfen. Mir war das Risiko einfach zu groß, auch wenn´s nur eine kurze Strecke wäre. -
Hi,
jetzt würde mich aber mal interessieren welche Traglast Dein Notrad denn hat?
Soll nicht bös´gemeint sein, aber ich habe selbst mal mit dem Gedanken Felgenadapter gespielt, aber wegen der fehlenden Traglast des Reserverades wieder verworfen. Mir war das Risiko einfach zu groß, auch wenn´s nur eine kurze Strecke wäre. -
Hi,
nur mal so zum "Angst" machen.
Diese Ebay-Teile hatte ich auch mal am Fahrzeug. Aber nur bis zum nächsten TÜV. Der hat dann auf Demontage bestanden oder keine Plakette.
Warum? Ganz einfach: Alles was aus Glas oder Plastik (Scheinwerfer, Windabweiser, Folie, etc.) am Auto befestigt wird braucht ein "Wellenzeichen" und eine "E-Nummer" (ungefähr so: ~D4536) womit die entsprechenden Tests für Bruchverhalten, etc. nachgewiesen werden.. Meine Windabweiser hatten das leider nicht, waren aber günstig.
Das nur mal so als kleine Warnung an Ebay-Käufer. Immer erst nach der "E-Zulassung" fragen und dann kaufen. Ihr vermeidet unter Umständen teure Folgekosten. -
Hi,
nur mal so zum "Angst" machen.
Diese Ebay-Teile hatte ich auch mal am Fahrzeug. Aber nur bis zum nächsten TÜV. Der hat dann auf Demontage bestanden oder keine Plakette.
Warum? Ganz einfach: Alles was aus Glas oder Plastik (Scheinwerfer, Windabweiser, Folie, etc.) am Auto befestigt wird braucht ein "Wellenzeichen" und eine "E-Nummer" (ungefähr so: ~D4536) womit die entsprechenden Tests für Bruchverhalten, etc. nachgewiesen werden.. Meine Windabweiser hatten das leider nicht, waren aber günstig.
Das nur mal so als kleine Warnung an Ebay-Käufer. Immer erst nach der "E-Zulassung" fragen und dann kaufen. Ihr vermeidet unter Umständen teure Folgekosten. -
Hi,
das stimmt nur teilweise. Siehe TÜV-Text hier: KLICK MICH!
Kleiner Auszug davon:
Falls Sie bei der Hauptuntersuchung keine gültige Prüfbescheinigung für die Flüssiggasanlage Ihres Fahrzeugs vorlegen können, kann diese Untersuchung nicht mängelfrei abgeschlossen werden. Bei Wohnmobilen darf dann, wegen der möglichen Gefahren im Falle einer undichten Gasanlage, keine Plakette zugeteilt werden. Bei Wohnanhängern muss dieser Mangel ebenfalls auf dem Untersuchungsbericht vermerkt werden, aber der Prüfer oder Sachverständige darf Ihnen trotzdem eine Plakette kleben. -
Hi,
das stimmt nur teilweise. Siehe TÜV-Text hier: KLICK MICH!
Kleiner Auszug davon:
Falls Sie bei der Hauptuntersuchung keine gültige Prüfbescheinigung für die Flüssiggasanlage Ihres Fahrzeugs vorlegen können, kann diese Untersuchung nicht mängelfrei abgeschlossen werden. Bei Wohnmobilen darf dann, wegen der möglichen Gefahren im Falle einer undichten Gasanlage, keine Plakette zugeteilt werden. Bei Wohnanhängern muss dieser Mangel ebenfalls auf dem Untersuchungsbericht vermerkt werden, aber der Prüfer oder Sachverständige darf Ihnen trotzdem eine Plakette kleben.