Beiträge von Sonnenköchin

    Hallo Rainer

    Du hast uns damals perfekt mit Bildern versorgt. Nochmal ein Danke dafür.

    Dresden hätten wir gerne mitgemacht.
    Mit Hund und Nahrungsmittelunverträglichkeiten ist es aber alles ein wenig schwierig.

    Das nächste Mal sind wir vielleicht wieder dabei.

    VG
    Sonnenköchin

    Hallo Rainer

    Du hast uns damals perfekt mit Bildern versorgt. Nochmal ein Danke dafür.

    Dresden hätten wir gerne mitgemacht.
    Mit Hund und Nahrungsmittelunverträglichkeiten ist es aber alles ein wenig schwierig.

    Das nächste Mal sind wir vielleicht wieder dabei.

    VG
    Sonnenköchin

    Hallo Rainer

    Nette Idee. Schön was von Euch zu hören.

    Unser Amigo lief im täglichen Bedarf sehr häufig ohne doof rumzustehen. Im Oktober haben wir in Südfrankreich noch einmal Sonne getankt und viel frischen Fisch aus meinem sun oven genossen.

    Es standen 3 CS Wohnmobile auf diesem Campingplatz http://www.campdudomaine.com

    Man grüßt sich und bekommt nur positive Rückmeldungen.

    Wir werden uns von unserem Hausfreund erst trennen wenn wir den Aufstieg nicht mehr schaffen.
    Lange gesucht, für CS entschieden und wir haben es nicht bereut.

    LG
    Sonnenköchin

    Hallo Rainer

    Nette Idee. Schön was von Euch zu hören.

    Unser Amigo lief im täglichen Bedarf sehr häufig ohne doof rumzustehen. Im Oktober haben wir in Südfrankreich noch einmal Sonne getankt und viel frischen Fisch aus meinem sun oven genossen.

    Es standen 3 CS Wohnmobile auf diesem Campingplatz http://www.campdudomaine.com

    Man grüßt sich und bekommt nur positive Rückmeldungen.

    Wir werden uns von unserem Hausfreund erst trennen wenn wir den Aufstieg nicht mehr schaffen.
    Lange gesucht, für CS entschieden und wir haben es nicht bereut.

    LG
    Sonnenköchin

    Hallo

    Für dieses lange Wochenende habe wir gerade die Termine frei gemacht. Weit weg ist es für uns auch nicht.

    Jetzt muss ich nur noch klären ob unser Klatsch-Hund mit auf den Main-Dampfer darf und ob es ein wenig laktosefreie Kost für mich gibt.

    VG
    Sonnenköchin

    Hallo

    Für dieses lange Wochenende habe wir gerade die Termine frei gemacht. Weit weg ist es für uns auch nicht.

    Jetzt muss ich nur noch klären ob unser Klatsch-Hund mit auf den Main-Dampfer darf und ob es ein wenig laktosefreie Kost für mich gibt.

    VG
    Sonnenköchin

    Hallo

    Der ADAC meint dazu:
    Die Einteilung der Fahrzeugklassen nach der Richtlinie 76/156/EWR hat insoweit keinen Einfluss auf die Benutzung der speziell gekennzeichneten Parkplätze. Maßgeblich ist hierfür die Eintragung im Fahrzeugschein. Ist Ihr Fahrzeug dort als Wohnmobil eingetragen, so ist das Parken auf den gemäß Zusatzzeichen 1048-10 und 1048-12, nur für Pkw resp. Lkw zugelassen Parkplätzen ist nicht erlaubt.

    Kommt man also an den pingeligen Ordnungshüter ist eine Überweisung fällig.

    VG
    Sonnenköchin

    Hallo

    Der ADAC meint dazu:
    Die Einteilung der Fahrzeugklassen nach der Richtlinie 76/156/EWR hat insoweit keinen Einfluss auf die Benutzung der speziell gekennzeichneten Parkplätze. Maßgeblich ist hierfür die Eintragung im Fahrzeugschein. Ist Ihr Fahrzeug dort als Wohnmobil eingetragen, so ist das Parken auf den gemäß Zusatzzeichen 1048-10 und 1048-12, nur für Pkw resp. Lkw zugelassen Parkplätzen ist nicht erlaubt.

    Kommt man also an den pingeligen Ordnungshüter ist eine Überweisung fällig.

    VG
    Sonnenköchin

    Hallo

    Jetzt haben wir uns verkleinert und jetzt habe ich ein Problem.

    Auf den meisten Rast- und Autohöfen kann ich mit meinem Wohnmobil Sprinter ( Länge 5,24 m ) <3,5t nicht mehr legal parken.

    Da Wohnmobile keine Pkw sind, dürfen sie nicht auf Parkplätzen geparkt werden, die das Zusatzschild 1048-10 StVO (Pkw-Piktogramm) zeigen.

    Unzulässig ist außerdem das Parken von Wohnmobilen unter 3,5 t auf Parkplätzen mit dem Zusatzschild 1048-12 StVO (Lkw-Piktogramm).

    Für Fahrer mit Wohnmobilen bis einschließlich 3,5 t verbleibt demnach nur die Suche nach anderen Parkalternativen, sofern die Straßenverkehrsbehörde nicht eine Parkstandsregelung mit dem Zusatzzeichen 1048-17 StVO (Piktogramm für Wohnmobile) getroffen hat.

    Seit 1.3.2007 wird die Fahrzeugklasseneinteilung nach der Rahmenrichlinie 70/156/EWG angewendet. Demnach ist ein Wohnmobil ein PKW.

    Darf ich mein Wohnmobil, ein Fahrzeug der Klasse M dort parken wo das Zusatzzeichen Zeichen 1048-10 (Pkw-Piktogramm) angebracht ist?

    VG
    Sonnenköchin

    Hallo

    Jetzt haben wir uns verkleinert und jetzt habe ich ein Problem.

    Auf den meisten Rast- und Autohöfen kann ich mit meinem Wohnmobil Sprinter ( Länge 5,24 m ) <3,5t nicht mehr legal parken.

    Da Wohnmobile keine Pkw sind, dürfen sie nicht auf Parkplätzen geparkt werden, die das Zusatzschild 1048-10 StVO (Pkw-Piktogramm) zeigen.

    Unzulässig ist außerdem das Parken von Wohnmobilen unter 3,5 t auf Parkplätzen mit dem Zusatzschild 1048-12 StVO (Lkw-Piktogramm).

    Für Fahrer mit Wohnmobilen bis einschließlich 3,5 t verbleibt demnach nur die Suche nach anderen Parkalternativen, sofern die Straßenverkehrsbehörde nicht eine Parkstandsregelung mit dem Zusatzzeichen 1048-17 StVO (Piktogramm für Wohnmobile) getroffen hat.

    Seit 1.3.2007 wird die Fahrzeugklasseneinteilung nach der Rahmenrichlinie 70/156/EWG angewendet. Demnach ist ein Wohnmobil ein PKW.

    Darf ich mein Wohnmobil, ein Fahrzeug der Klasse M dort parken wo das Zusatzzeichen Zeichen 1048-10 (Pkw-Piktogramm) angebracht ist?

    VG
    Sonnenköchin