Hallo
Jetzt haben wir uns verkleinert und jetzt habe ich ein Problem.
Auf den meisten Rast- und Autohöfen kann ich mit meinem Wohnmobil Sprinter ( Länge 5,24 m ) <3,5t nicht mehr legal parken.
Da Wohnmobile keine Pkw sind, dürfen sie nicht auf Parkplätzen geparkt werden, die das Zusatzschild 1048-10 StVO (Pkw-Piktogramm) zeigen.
Unzulässig ist außerdem das Parken von Wohnmobilen unter 3,5 t auf Parkplätzen mit dem Zusatzschild 1048-12 StVO (Lkw-Piktogramm).
Für Fahrer mit Wohnmobilen bis einschließlich 3,5 t verbleibt demnach nur die Suche nach anderen Parkalternativen, sofern die Straßenverkehrsbehörde nicht eine Parkstandsregelung mit dem Zusatzzeichen 1048-17 StVO (Piktogramm für Wohnmobile) getroffen hat.
Seit 1.3.2007 wird die Fahrzeugklasseneinteilung nach der Rahmenrichlinie 70/156/EWG angewendet. Demnach ist ein Wohnmobil ein PKW.
Darf ich mein Wohnmobil, ein Fahrzeug der Klasse M dort parken wo das Zusatzzeichen Zeichen 1048-10 (Pkw-Piktogramm) angebracht ist?
VG
Sonnenköchin