DA hast Du recht,. es ist jedoch sehr kompliziert zu rechnen, ist nicht übersichtlich und / oder logisch.
Ich habe einmal den Auszug aus der Schweizer Rechtsprechung erhalten, (habe ich noch in irgendeinem mail) da werden die individuellen Achslasten gemessen und gebüsst sofern darüber, + das Gesamtgewicht sofern überschritten, usw, und alles hat noch verschiedene Toleranzwerte.
Sofern jemand den Jackpot möchte, das wäre dann: mit Übergewicht zu schnell in einer 50er Zone.
jetzt sind wir aber wieder weit weg vom Mambo......
Trotz Distanz zum Mambo…
Ich gebe hier einen Auszug eines meiner früheren Beiträge zum Thema „Bussgelder bei Überladung“ gemäss Schweizer Gesetzgebung.
….“Und wenn man sich die Mühe macht, das Gesetz mit der richtigen Kalkulation auf Papier zu bringen, zeigt das Ergebnis sofort die genauen Limiten und deren Folgen auf. Um dem geneigten Leser die Arbeit zu ersparen habe ich hier die entsprechende Tabelle erstellt
Gewicht gemäss Waagschein (in Kg) 3600 3700 3800 3820
Abzug 3% Messunsicherheit*. 108 111 114 114,6
Gesamtgewicht netto 3492 3589 3686 3705
Übergewicht in Kg 0 89 186 205
Übergewicht in %. 0 2,5 5,0 5,5
Konsequenz / Busse Fr. keine 100 200 Verzeigung
* 3% Geräte- und Messunsicherheit beziehen sich auf die Waage und sind keine Toleranz. Toleranz gibt es keine.
Nach dem OBG beträgt die Ordnungsbusse fürs Überschreiten des Gesamtgewichts:
- 100Fr. für nicht mehr als 100kg Übergewicht
- 200 Fr. für mehr als 100kg, aber nicht mehr als 5% bei Fahrzeugen bis 3500kg GG
- 250Fr. für mehr als 100kg, aber nicht mehr als 5% und nicht mehr als 1000kg bei Fahrzeugen über 3500kg GG
Vorsicht Achslast
Bekanntlich wird nicht nur das Überschreiten des GG kontrolliert und allenfalls gebüsst, sondern es dürfen auch einzelne Achsen nicht überladen werden. Ansonsten drohen auch dafür Bussen. Diese sind aber auch abhängig von einem allfälligen Überschreiten des GG. Wird das Gesamtgewicht nicht überschritten git bei den Achslasten folgende Bussenregelung:
- 40 Fr. zwischen 2 und 5%
- 100 Fr. bei mehr als 5%
Wird hingegen das Gesamtgewicht überschritten, gilt für das Überschreiten von Achslasten:
- 100Fr. bei nicht mehr als 100kg
- 250Fr. bei mehr als 100kg bis 2% des GG bei Fahrzeugen über 3500kg GG
So, nun kann jeder selbst entscheiden, wieviel er bei der Beladung seines Fahrzeuges riskieren will.
Grundsätzlich kann man aber sagen, dass ein Überschreiten des zul. Gesamtgewichts bis 200 Kg. in der Schweiz ein überschaubares Risiko darstellt, welches man vom Überschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit besser nicht sagen kann.
Sami