Wir
liefern den (Sprinter) …... in einer speziellen Fahrwerksvariante mit
verstärkten Stabilisatoren und verstärkten Stoßdämpfern, die
für noch mehr Fahrsicherheit sorgen. Diese
versprochenen Eigenschaften sichert CS in ihrem Hausprospekten zu.
Doch die Datenkarte für meinen Rondo Type BM 906, die mir auf
Nachfrage meine Mercedes-Benz – Werkstatt ausgedruckt hat, verrät
anderes. Für den Stabilisator an der Hinterachse ist der SA-Code C42
eingetragen, hätte aber C43 (verstärkter Stabilisator) sein müssen.
Für den Stabilisator an der Vorderachse ist der SA-Code C45
eingetragen (verstärkter Stabilisator), das ist also korrekt. Der
SA-Code C47 (Stoßdämpfer verstärkt) fehlt völlig. Zusätzlich
wird SA-Code CF2 genannt, der das Fahrzeug mit den
Fahrwerkseigenschaften für die Anwendung A bestimmt. In den
Aufbaurichtlinien für den Sprinter BM 906 von Mercedes-Benz wird die
Anwendung A auf Seite 54 unter Punkt 4 Technische Grenzwerte bei
der Planung mit folgender Fahrzeugcharakteristik beschrieben:
Erhöhtes Leergewicht durch Aufbau. Erhöhter Schwerpunkt. Meist bis
an die Grenze des zulässigen Gesamtgewichts beladen. Erhöhter
Fahrkomfort erforderlich. Als Einsatzbeispiel werden genannt:
Kippfahrzeuge, Krankentransport,Sattelfahrzeuge. Mercedes-Benz sieht
in seinen Aufbaurichtlinien für den Sprinter BM 906 unter
Einsatzbeispiel für „Reisemobile auf Basis Kastenwagen“ die
Anwendung C vor und nicht wie CS sie liefert als Anwendung
A .
Zusammengefasst:
Es fehlen der verstärkte Stabilisator an der HA (SA-Code C43 und die
verstärkten Stoßdämpfer SA-Code C47. Allerdings sollte man von
einem Premiumhersteller im hochpreisigen Segment – wie CS sich
gerne anpreist – erwarten, dass auch die Fahrwerksausstattung den
Vorgaben und Empfehlungen von Mercedes-Benz für „Reisemobile auf
Basis Kastenwagen“ entspricht. Der Sprinter Type BM 906 wurde von
2006 bis 2018 gebaut.
Herr
Philipp Oltmanns (weis seit dem 17.03.2021 davon) klärte mich auf, dass alle Sprinter-Fahrzeuge BM
906 mit Hinterradantrieb mit der gleichen (falschen)
Fahrwerksausstattung ausgeliefert wurden, die meinem Rondo
entspricht. Meiner Bitte, auf ein persönliches Gespräch mit Herrn
Claus Oltmanns zur Klärung und Kostenübernahme der Nachbesserung,
wurde bis heute nicht entsprochen. Auch bat ich, alle betroffenen
CS-Kunden über die mangelhafte Ausstattung des Fahrwerkes
schriftlich zu informieren. In einer E-Mail vom 30.03.2022 meint Herr
Claus Oltmanns:“.....treten
Sie immer wieder durch ein impertinentes und provozierendes Verhalten
in Erscheinung“.
Eine nette Geste, nach dem Kauf von drei Reisemobilen bei CS. Auf
meine letzte E-Mail vom 06.05.2022 wird nicht mehr geantwortet.
Es
darf stark gezweifelt werden, ob die von CS gelieferte
Fahrwerkausstattung „für noch mehr Fahrsicherheit sorgen“ wie CS
es verspricht, denn man ist ja laut Aufbaurichtlinien von
Mercedes-Benz quasi mit einem „Krankentransporter“ und nicht mit
einem „Reisemobil“ unterwegs.
Der
CS Reisemobil-Fahrer wägt sich aufgrund der Zusicherung „für noch
mehr Fahrsicherheit“ in einem Bereich der Sicherheit, die nicht
vorhanden ist, dass kann gefährlich werden.
Hinweise: Wie
die Fahrwerksausstattung bei dem aktuellen Sprinter Type BR 907 ist,
vermag ich nicht zu beurteilen. Hierzu liegen mir nur die die
Soll-Werte laut Aufbaurichtlinien von Mercedes-Benz vor. Die
Aufbaurichtlinien stehen im Internet zur Verfügung. Aber auch beim
Sprinter BR 907 wirbt CS in ihrem Hausprospekt: „Wir liefern den
…... in einer speziellen Fahrwerksvariante mit verstärkten
Stabilisatoren und verstärkten Stoßdämpfern, die für noch
mehr Fahrsicherheit sorgen“. Da bin ich schon gespannt, was andere
Forenmitglieder beim ihrem Sprinter Type BR 907 feststellen.
Zur
Verjährung von Ansprüchen auf versteckte Mängel: Die Frist beträgt
drei Jahre ab dem Jahresende der Kenntniserlangung vom Mangel,
höchstens aber zehn Jahre ab Abnahme.
Übrigens:
Die Zusagen in einem Hausprospekt sind bindend, sie müssen nicht im
Vertrag erneut aufgeführt werden; es sei denn, die Angaben sind
unmöglich, wie zum Beispiel: „Red Bull verleiht einem Flügel“.