In CH muss bspw. ein 6 kg Löscher mitgeführt werden (Auskunft des tcs).
Hierzu eine email aus der Schweiz:
Betreff: AW: Feuerlöscherpflicht im Wohnmobil
Sehr geehrter Herr XXX,
Aufgrund Ihrer E-Mail-Adresse gehen wir davon aus, dass sich Ihre Frage auf
ein in Deutschland zugelassenes Wohnmobil bezieht, mit welchem Sie in oder
durch die Schweiz fahren möchten. In diesem Fall müssen Sie hierzulande
keinen Feuerlöscher mitführen.
Seit dem 1. Januar 2005 müssen alle in der Schweiz zugelassenen schweren
Transportmotorwagen (dazu zählen auch schwere Wohnmobile) mit einem oder
mehreren Feuerlöschern mit insgesamt mindestens 6 kg Füllung ausgerüstet
sein. Dabei handelt es sich nicht um eine allgemein gültige Verkehrsregel,
sondern um eine rein nationale Ausrüstungsvorschrift, die für ausländische
Fahrzeuge nicht zur Anwendung kommt.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben zu dienen.
Freundliche Grüsse
Dominik Jörg
Sachbearbeiter Fahrzeugtechnik und –verwendung
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
UVEK
Bundesamt für Strassen ASTRA
Abteilung Strassenverkehr
Fahrzeugsicherheit und Aufsicht
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