Wer einen ausgebauten Sprinter anbietet muss zumindest auf seiner Internetseite das Auto einmal von allen Seiten zeigen.
MÜSSEN tut ein Geschäftsmann erst einmal gar nichts. Er hat die Vertragsfreiheit, d.h. er kann sich aussuchen, wie er sein Angebot positioniert, präsentiert und mit wem er einen Vertrag abschliesst.
Wenn der potentielle Kunde (so wie du) damit nicht einverstanden ist, so hat auch der Kunde natürlich die Freiheit, sich von dem Angebot abzuwenden. Der (nicht zu einem solchen gewordene) Kunde hat aber nicht das Recht, das Angebot in der Öffentlichkeit unter Zuhilfenahme nicht oder nur teilweise zutreffender Bemerkungen zu diskreditieren.
Mir geht es so wie Roman - deine Posts hier im Forum kommen überwiegend mit einem negativen Unterton daher. Gibt es auf dieser Welt überhaupt etwas, was dir richtig gut gefällt und von dem du begeistert bist?
Thomas.