QuoteBern, 18.02.2022 - Ab dem 1. April 2022 müssen alle E-Bikes in der Schweiz auch am Tag mit Licht fahren. Die Lichter müssen fest am Velo angebracht sein, die Pflicht gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen. Ziel ist es, die Sichtbarkeit und damit die Sicherheit der E-Bike-Fahrenden zu erhöhen.
Achtung: Gilt nicht nur für die schneller als 25 km/h fahrenden S-Pedelecs!
Es gilt auch ab 1. April 2027 eine Nachrüstpflicht mit Geschwindigkeitsanzeige für (schnelle) S-Pedelecs.
QuoteNach dem 1. April 2024 dürfen schnelle E-Bikes nur noch mit einem Geschwindigkeitsmesser neu in Verkehr gesetzt werden. Bereits im Gebrauch stehende schnelle E-Bikes müssen bis 1. April 2027 mit einem Tacho nachgerüstet werden. Wer danach ohne Tacho fährt, kann mit einer Ordnungsbusse von 20 Franken belegt werden.
Obwohl‘s wie ein Aprilscherz anmutet, denke ich, dass es ernst gemeint ist - publiziert wurde es am 18.02.2022…