Aus dem Thread, "Unser neuer Cosmo 4x4" abgekoppelt.
QuoteNoch ein Hinweis zum Thema "abnehmbare AHK": nach deutscher Gesetzeslage muss man einen abnehmbaren Haken bei Nichtnutzung abbauen, um Schaden zu minimieren (bei demjenigen, der Dir hinten drauf fährt!).
Hierzu Gesetzeslage:
Aus der Richtlinie 94/20/EG Anhang VII:
Quote2.1.4. Die angebaute Kupplungskugel darf das hintere Kennzeichen bzw. den dafür vorgesehenen Platz nicht verdecken; andernfalls muß eine ohne Spezialwerkzeug abnehmbare Kugel verwendet werden.
Die Umsetzung in nationales Recht, FZV §10 (2) Satz 1:
QuoteKennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein;
Zur Schadensminderungspflicht:
Die Schadensminderungspflicht ergibt sich aus einer Obligenheitspflicht des Versicherungsnehmer. Der Versicherer verankert diese in seine AKB. Die gesetzliche Regelung hierzu findet man im Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) in den §§ 62 + 63
Darüber hinaus ist im BGB § 254 das "Mitverschulden" verankert. Insbesondere in Abs. 2 wird auf die Schadensminderung eingegangen.
In all diesen Vorschriften wird immer nur von der Minderung eines Schadens gesprochen nach Eintritt eines Schadens. Vorsorgliche Maßnahmen werden nicht beschrieben.
Aber,
QuoteIch bin mir aber nicht sicher, ob nicht die gegnerische Versicherung dieses Thema im Falle eines Auffahrunfalles herauskramt und - losgelöst von der StVO - die Schadensminimierungspflicht gem. § 245 BGB heranzieht!
hier muss ich Peter zustimmen. Wer weiß, welchen Schadenshergang ein windiger Anwalt konstruiert, der Richter am Morgen etwas schlechtes geraucht hat, und ehe man sich versieht bekommt man eine Mitschuld.........
Weihnachtliche Grüße aus dem Hunsrück, wo die Schneeglöckchen ihr erstes zartes Grün zeigen, der Lunki seinen Rasenmäher schon flott gemacht hat und gestern gegrillt hat, anstelle eines Bratens in der Röhre ........