Warntafel - Ja oder Nein?

  • Hallo ihr Lieben,

    ich hoffe ihr habt den Zeitverlust von einer Stunde gut überstanden. Es ist wichtig bei der Beantwortung meiner Frage. :00008084:

    Also wir haben ja eine Hundebox hinter unserem Wohnmobil. 20180325_185917.jpg

    Jetzt planen wir ja unseren Jahresurlaub in Italien zu verbringen. Uns ist bekannt, dass ja bei Auslandsreisen, an überhängenden Anbauten eine Warntafel angebracht werden muß. Ob Spanien oder Italien ( beide ja nicht einmal Identisch), doch wie sieht es mit dieser Box aus? Müssen wir dort auch eine Warntafel anbringen?


    Sagen jetzt schon Danke für die Antworten von Euch.

    Mit freundlichen Campergrüßen


    Klaus und Heike

    die mit dem Eura Integra 790 EB,

    auf 3 Achsen, 177PS, 5300 zGG

  • Lt. ADAC TourSet Länderinformation Italien, Stand Oktober 2017:
    "Ladungen und Dachlasten, die nach hinten über die im KFZ-Schein eingetragene Fahrzeuggesamtlänge hinausstehen, sind mit einer rot-weiß schraffierten, reflektierenden Warntafel (50 x 50 cm) zu kennzeichnen, die ständig quer zur Fahrtrichtung verbleiben muss. Ladungen, die die gesamte Fahrzeugbreite abdecken, benötigen zwei Tafeln, die an den seitlichen Enden der Ladung anzubringen sind. ...."

    Das bedeutet mindestens für einen Kastenwagen mit Fahrrädern hinten dran: 2 Warntafeln anbringen.

    Das o.g. Faltblatt habe ich letzte Woche vom ADAC abgeholt.

  • danke fuer den Hinweis mit den zwei Tafeln, das wusste ich auch noch nicht, finde ich aber (genauso wie die Unterschiede in IST und ES, von wegen EU...) echt albern.

    Mein Wunschmobil: von aussen Smart, von innen Sattelschlepper!
    dazu passt mein Motto auch gut: "Einen Tod muss man ja sterben..."

  • Vielleicht korrigiert Ihr mich aber die Praxis sieht doch wirklich anders aus. Wenige fahren mit 'ner Tafel herum. Ich kann mich auch nicht erinnern, dass ich schon Mobile mit 2 Tafeln gesehen habe.

    Mich verärgert diese Thematik sehr, weil es einfach unklar ist. In Italien müssen die Tafeln so aussehen und in Frankreich dann wieder anders.

    Martin

  • Der Heckträger gehört auch zur Ladung; selbst wenn kein Fahrrad drauf ist!

    Wolfgangs "Heckladung" ist dagegen völlig Vorschriftswidrig. Die Heckleuchten werden durch Ladung UND durch die Warntafel verdeckt und sind nicht aus jedem Blickwinkel sichtbar!. Da ist ein Heckbalken am Träger mit Kennzeichen und Schlussleuchten Vorschrift! Auch in Deutschland.

  • Nachdem nun heute Vormittag rund eine Stunde die ADAC-Telefondrähte von Kiel (ADAC) nach München (ADAC, Juristische Zentrale) heftig frequentiert wurden, hier das Ergebnis:

    Es gibt eine Mitteilung der juristischen Zentrale des ADAC Nr. 11/2015 vom 9.2.2015.

    Danach MUSS in Italien bei jeder nach hinten über die eingetragene Fahrzeugmaße hinaus ragenden Ladung, also auch für leere, hochgeklappte Fahrradträger und natürlich für beladene Fahrradträger EINE für Italien zugelassene Warntafel angebracht werden. Wenn nicht vorhanden, kostet es einen kleinen Beitrag für die italienische Staatskasse zwischen 84 und 318 Euro.

    Die Art der Zulassung für die Tafel ist genau geregelt und weicht von der für Spanien ab (Grundmaterial, Art der Balken, etc.)

    Damit muss das Fahrzeug aus Beitrag 1 eine Warntafel haben.

    Ragt die Ladung, also alles war hinten am Fahrzeug dran/drauf oder sonst wie befestigt ist, über die Fahrzeugbreite hinaus oder ist sie so breit wie das Fahrzeug, MÜSSEN ZWEI Warntafeln (rechts und links nach hinten ausgerichtet) angebracht sein. Das wird für die Kastenwagenfahrer und - fahrerinnen interessant sein.

    Denn, wenn auch ein Fahrradträger in der Regel nicht so breit ist, so kann doch die Ladung insgesamt deutlich breiter sein, zumal wir die Fahrräder auch jeweils etwas versetzt hinten anbringen. Und es ist bei der Fahrt immer beruhigend hinten noch ein kleines Stück vom Fahrrad-Rad oder -Rücklicht im Rückspiegel zu sehen.

    Weiterhin: Ladung überstehend

    - nicht mehr als 30 cm über die ...... vorhandenen Begrenzungsleuchten und die Schlussleuchten seitlich,

    - nie mehr als 3/10 ihrer Gesamtlänge rückwärts.

    Für die Fachkundigen:

    Artikel 164 Regolamento del Codice della Strada, und in weiteren Durchführungsbestimmungen im

    Artikel 361 Abs. 3 Regolamento del Codice della Strada

    Viel Erfolg beim Messen und der Umsetzung!

    Einmal editiert, zuletzt von kiel (26. März 2018 um 15:57)

  • Wolfgangs "Heckladung" ist dagegen völlig Vorschriftswidrig. Die Heckleuchten werden durch Ladung UND durch die Warntafel verdeckt und sind nicht aus jedem Blickwinkel sichtbar!

    Da muss ich mich ja gleich bei CS beschweren, was die mir für einen Mist verkauft haben! :winking_face:

    Nicht so schnell urteilen! :smiling_face:

    Alles eine Frage der Perspektive! :smiling_face:

  • Hallo an alle Schreiber und ganz besonders an User "kiel" für die Info.

    Super das ihr so intensiv Nachgeforscht habt. Sollten wir uns auf einem Stellplatz mal zufällig treffen, gebe ich gerne einen aus. :00006816::mrburns:

    Mit freundlichen Campergrüßen


    Klaus und Heike

    die mit dem Eura Integra 790 EB,

    auf 3 Achsen, 177PS, 5300 zGG

  • Hallo an alle Schreiber und ganz besonders an User "kiel" für die Info.

    Super das ihr so intensiv Nachgeforscht habt. Sollten wir uns auf einem Stellplatz mal zufällig treffen, gebe ich gerne einen aus. :00006816::mrburns:

    Na denn, wir sind ab Mittwoch in Richtung - wo hin wohl? - Italien (Gegend Venezien) unterwegs.

  • Irgendwie finde ich das immer verwirrend - wahrscheinlich, weil das mit gesundem Menschenverstand nichts zu tun hat. Bei jedem Auto stehen übrigens die Spiegel über die eingetragene Breite des Fahrzeuges hinaus - bei mir auch viel weiter als die Fahrräder hinten drauf. Bei meinem Fahrradträger für die Kupplung, bin ich immer davon ausgegangen dass er das Fahrzeug verlängert (eigene Beleuchtung und eigenes Nummernschild) und nicht als Überhang anzusehen ist.

    Aber Vorschrift ist natürlich Vorschrift. Mal sehen wann man mich das erste mal schnappt.

    Beste Grüße

    Guido

  • Links 1 reicht u nur Italien ?? u Spanien ??Pflicht. Wenn schon 2 ( echt unnötig ) hätte ich zumindest eins für ??Und1für??genommen obwohl meist das andere auch akzeptiert wird -aber Goodwill , 5 u 7 Streifen.... lt ADAC

    Gruß Peter

  • Besser mit.... kann sonst teuer ( in Frankreich ?? ohne erlaubt) werden und das Schild ist ja wirklich billig, hält Jahrzehnte und gibt mE auch Sicherheit. Solange ich noch den doofen Träger dran hatte habe ich die Warntafel auch in Deutschland ?? deshalb drangemacht. Das Träger Teil hat mich aber nur gestört.... nicht die Tafel!?

    Gruß Oeter

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